Reform der Pflegeversicherung

Pflegesätze werden erhöht - Angehörige können neue Pflegezeit in Anspruch nehmen

Berlin, 18. Juni 2007 -- Es ist oft ein Schicksalsschlag für Betroffene und Angehörige: Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland können sich nach schwerer Krankheit oder wegen ihres hohen Alters nicht mehr selbst versorgen und sind auf Pflegedienste angewiesen. In den meisten Fällen kommt mehrmals pro Woche eine Fachkraft nach Hause und hilft. So können ältere und kranke Menschen länger in ihrer vertrauten Umgebung leben.

Dieses bewährte System war dringend reformbedürftig. Zum einen stieg der Anteil Pflegebedürftiger in unserer alternden Gesellschaft weiter an. Außerdem ist mehr als die Hälfte der Patienten altersverwirrt und braucht daher besondere Betreuung. Trotzdem wurden die Kostensätze seit 1995 nicht angepasst. Der wirtschaftliche Druck auf die Pflegekräfte stieg weiter an. Für ein kurzes Gespräch blieb keine Zeit mehr. Das ist aber ein wichtiger Teil der Pflege. Gerade bei Demenzkranken hilft Zuwendung, um den Krankheitsverlauf zu verzögern. Durch eine sechsmonatige Freistellung zur Pflege können berufstätige Angehörige sich nun auf die neue Familiensituation einstellen und mehr um ihre hilfsbedürftigen Ehepartner oder Eltern kümmern. Außerdem nehmen die erhöhten Kostensätze etwas Zeitdruck von den Pflegekräften. Die Reform ermöglicht wieder mehr Mitmenschlichkeit in der Pflege.

Zur Finanzierung dieser Pflegeleistungen wird der Beitrag zum Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte auf künftig 1,95 Prozent angehoben. Wegen der sinkenden Arbeitslosigkeit kann aber gleichzeitig der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3% sinken. Die Gesamtbelastung für Arbeitnehmer wird sogar geringer.

Die wichtigsten Änderungen:

Die ambulanten Sachleistungsbeiträge werden bis 2012 stufenweise erhöht:

Bisher €

2008

2010

2012

Stufe I

384

420

450

450

Stufe II

921

980

1040

1100

Stufe III

1432

1470

1510

1550

Auch das Pflegegeld wird bis 2012 erhöht:

Pflegestufe

Bisher €

2008

2010

2012

Stufe I

205

215

225

235

Stufe II

410

420

430

440

Stufe III

665

674

685

700

Die stationären Sachleistungsbeträge werden für die Stufe III und Stufe III (Härtefälle) erhöht:

Pflegestufe

Bisher €

2008

2010

2012

Stufe III

1432

1470

1510

1550

St. III (Härtefall)

1688

1750

1825

1918

  • Demenzkranke: Die Leistungen für die 1,2 Millionen an Demenzen leidenden Menschen und ihre Familien werden deutlich ausgeweitet. Der zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wird auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben.
  • Einführung einer Pflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Berufstätige Angehörige erhalten für die Dauer von 6 Monaten einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung mit Rückkehrmöglichkeit an ihren Arbeitsplatz. Da kleine Betriebe zumeist nur schwer auf einzelne Mitarbeiter verzichten können, bleiben Firmen mit bis zu 10 Mitarbeitern hiervon ausgenommen. Gut 80 Prozent der pflegenden Angehörigen sind Frauen. Insbesondere für sie wird die Vereinbarkeit ihrer aufopferungsvollen Arbeit mit ihrem Beruf in der Anfangsphase einer Pflegetätigkeit verbessert.
  • Stärkung der ambulanten Versorgung: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten zukünftig in neuen wohnortnahen Pflegestützpunkten oder von Fallmanagern Beratung zu den verschiedenen Instrumenten des Pflegesystems aus einer Hand.
Artikel vom: 18.06.2007 20:15