Göppel schwimmt bei Gentechnik gegen den Strom

Diskussion ist mit Abstimmung nicht beendet

Berlin (AP) 25.01.2008 Bei der Abstimmung im Bundestag hat der CSU-Abgeordnete Josef Göppel am Freitag als einziges Unionsmitglied gegen das neue Gentechnikgesetz gestimmt. Er erkenne ausdrücklich das Bemühen von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) an, eine ausgewogene Balance zwischen Forschung und Eingrenzung der Risiken zu finden, gab Göppel in einer Erklärung an. Gleichwohl werde die «freie Feldflur nun trotzdem zu einem unkontrollierbaren Experimentierfeld gemacht».Göppel erklärte, der gefundene Kompromiss reiche nicht aus, «um Einträge in den Boden, wie zum Beispiel örtlich überhöhte Konzentrationen von Bacillus thuringiensis und Aufnahmen durch das Edaphon, sowie unbeabsichtigte Auskreuzungen, die nicht mehr rückholbar sind, zu verhindern». Die zugrunde liegende europäische Richtlinie verhindere ebenfalls «irreversible Veränderungen und dauerhafte Schäden in der Biosphäre nicht mit der nötigen Sorgfalt». Außerdem laufe die jetzt vorgesehene Regelung auf eine Monopolisierung der Saatgutbranche hinaus. «Der Wettbewerb wird immer mehr unterbunden.Aktuelle Beispiele aus USA und Kanada zeigten, dass selbst bei ungewolltem Austrag auf Nachbarfelder von Saatgutkonzernen immense Schadenersatzforderungen gegenüber betroffenen Landwirten erhoben würden, kritisierte Göppel. Das vorliegende Gesetz enthalte zudem keine Regelungen zum Schutz der Imkerei.


Die Erklärung von Josef Göppel im Wortlaut lautet:

Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Drs. 16/6814)

Erklärung zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung des Bundestages

25.1.2008


1. Ich erkenne ausdrücklich das Bemühen von Bundesminister Seehofer an, eine ausgewogene Balance zwischen Weiterführung der Forschung zur grünen Gentechnik und Eingrenzung der Risiken des kommerziellen Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen zu finden.

2. Aufgrund des Überwiegens anderer Meinungen wird die freie Feldflur nun trotzdem zu einem unkontrollierbaren Experimentierfeld gemacht. Der gefundene Kompromiss reicht meines Erachtens nicht aus, um Einträge in den Boden wie zum Beispiel örtlich überhöhte Konzentrationen von Bacillus thuringiensis und Aufnahmen durch das Edaphon sowie unbeabsichtigte Auskreuzungen, die nicht mehr rückholbar sind, zu verhindern. Meine Bedenken richten sich in diesem Zusammenhang auch gegen die zugrunde liegende europäische Richtlinie. Auch sie verhindert irreversible Veränderungen und dauerhafte Schäden in der Biosphäre nicht mit der nötigen Sorgfalt.

3. Die jetzt vorgesehene Regelung läuft auf eine Monopolisierung der Saatgutbranche hinaus. Der Wettbewerb wird immer mehr unterbunden. Das schränkt auch die ökologische Bandbreite der verfügbaren Saatgutsorten ein.

4. Die Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzenarten ist patentrechtlich geschützt. Aktuelle Beispiele aus USA und Kanada zeigen, dass selbst bei ungewolltem Austrag auf Nachbarfelder von Saatgutkonzernen immense Schadenersatzforderungen gegenüber betroffenen Landwirten erhoben werden.

5. Das vorliegende Gesetz enthält keine Regelungen zum Schutz der Imkerei. Echte Koexistenz muss jedoch auch das Nebeneinander dieses landeskulturell wichtigen Wirtschaftszweiges mit dem GVO- Anbau sichern. Die Belange der Imkerei müssen beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen angemessen berücksichtigt werden. Ich unterstütze voll, die entsprechende Entschließung des Bundesrates vom 30.11.2007. Sie wurde leider nicht übernommen.

Aus den genannten Gründen stimme ich gegen den Gesetzentwurf.

Josef Göppel MdB

Artikel vom: 25.01.2008 14:50