Göppel kritisiert Dumpinglöhne bei Schlecker

Reaktion der Bundesarbeitsministerin, Presseartikel und Schlecker-Stellungnahme

Josef Göppel hat die Dumpinglöhne in neuen Schlecker-Märkten in Briefen an Bundesarbeitsminister von der Leyen und Anton Schlecker kritisiert (Den Artikel finden Sie hier).

Bundesarbeitsministerin von der Leyen hat inzwischen öffentlich erklärt: "Bei Schlecker gucken wir sehr genau hin, ob da Missbrauch betrieben wird oder ob Gesetze umgangen werden. Wenn das der Fall ist, werden wir diese Schlupflöcher schließen."

Den Bericht in den Nürnberger Nachrichten finden Sie hier.

Den Bericht in der Online-Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung finden Sie hier.

Den Bericht der Süddeutschen Zeitung finden Sie hier.

Die Reaktion der Drogeriekette auf Josef Göppels Brief an Anton Schlecker und Bundesministerin von der Leyen wollen wir Ihnen ebenfalls nicht vorenthalten.

Die Schlecker-Stellungnahme:

"Bekanntlich befindet sich die CSU seit einiger Zeit in einer tiefgreifenden Krise. Es ist nicht ungewöhnlich, dass in einer solchen Situation einzelne ansonsten wenig wahrnehmbare Abgeordnete über die Medien durchsichtige Profilierungsversuche mit populistischen Positionierungen versuchen. Allerdings erscheint es äußerst befremdlich, wenn dies geschieht, ohne dass sich der Urheber ein zutreffendes Bild von der tatsächlichen Lage macht und sich von Lobbygruppen mit irreführenden Angaben füttern lässt. Besonders schlecht steht dies gewählten Volksvertretern an, die zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit in besonderem Maß verpflichtet sind.

Herr MdB Göppel ist anscheinend von SCHLECKER-Betriebsratsmitgliedern angeschrieben worden. In diesem Schreiben werden reihenweise tendenziöse bis unkorrekte Behauptungen aufgestellt. Herr Göppel hat sämtliche Angaben dieser Lobbygruppe offenkundig unhinterfragt und ungeprüft übernommen. Die Folge ist, dass nahezu alle Aussagen aus seiner Pressemitteilung vom 07. Januar 2010 sachlich falsch sind.

Es wäre von einem verantwortungsvollen demokratisch legitimierten Mandatsträger zumindest zu erwarten, dass er

    1.)    Behauptungen von Lobbygruppen kritisch überprüft, bevor er sie politisch ausnutzt;

    2.)    Behauptungen von Lobbygruppen, die sich im Zuge dessen als nicht haltbar oder als nicht hinreichend belegt erweisen, konsequenterweise sich nicht zueigen macht;

    3.)    nach dem alten Rechtsgrundsatz "audiatur et altera pars" ("auch die Gegenseite soll angehört werden") den Beschuldigten die Möglichkeit einer Gegenrede einräumt, b e v o r (!) er sich öffentlich zur Sache äußert.
Herr MdB Göppel hat alle diese elementaren Grundsätze des demokratischen Diskurses ignoriert und in diesem Sinne ein schlechtes Beispiel für die Arbeit von Volksvertretern gegeben. Die einzige zuverlässige Information, die sich aus Herrn MdB Göppels Schriftstücken ergibt, ist, dass er sich brieflich an Frau Bundesministerin von der Leyen wenden muss, weil er offenbar keinen persönlichen Termin bei ihr erhält. Dies spricht für sich.

SCHLECKER legt im Gegenzug Wert auf die folgenden Feststellungen:

Es ist evident, dass die Gewerkschaft Ver.di seit langem immer wieder gezielte Desinformations- und Diffamierungskampagnen gegen SCHLECKER und nunmehr auch gegen die eigenständige SCHLECKER XL GmbH führt. Die Motive von Ver.di sind dabei äußerst durchsichtig: Der Mitgliederschwund, der Handlungsfähigkeit und Finanzierungsbasis von Ver.di bedroht, soll aufgehalten werden - man betreibt dementsprechend Panikmache, um Mitglieder bei der Stange zu halten bzw. um in den so verunsicherten Belegschaften leichter neue Mitglieder rekrutieren zu können.

Diese Hintergrundinformationen und Motivlagen sollten der Öffentlichkeit im Interesse einer aufgeklärten Meinungsbildung nicht vorenthalten werden.

Richtig ist:

Die SCHLECKER XL GmbH ist ein eigenständiges Unternehmen. SCHLECKER und die SCHLECKER XL GmbH treffen ihre Standortentscheidungen jeweils eigenständig, fundiert und sorgfältig.

In Einzelfällen bleibt es nicht aus, dass ein SCHLECKER XL-Markt in der Nähe eines herkömmlichen SCHLECKER-Markts neu eröffnet, der nicht mehr weitergeführt werden kann - beispielsweise, weil der Mietvertrag für die Geschäftsräume des herkömmlichen SCHLECKER-Markts ausläuft. Betroffene SCHLECKER-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter werden sowohl von SCHLECKER als auch von der SCHLECKER XL GmbH dazu ermutigt, sich auf eine Stelle im neuen SCHLECKER XL-Markt zu bewerben, und es gelingt normalerweise auch, auf diesem Weg allen oder fast allen Betroffenen eine Beschäftigung im neuen SCHLECKER XL-Markt zu ermöglichen.

Die Arbeitsbedingungen bei der SCHLECKER XL GmbH bewegen sich vollkommen im Rahmen des allgemein Üblichen und entsprechen darüber hinaus in jedem Fall den geltenden Bestimmungen. Insbesondere liegen die von der SCHLECKER XL GmbH gezahlten Stundenlöhne in vielen Fallen bei bis zu 13,- Euro und mehr und sind damit sogar höher als bei den einschlägigen Mitbewerbern - von Niedriglöhnen oder gar Lohndumping kann vor diesem Hintergrund keine Rede sein. Herrn MdB Göppels Suggestion, das Lohnniveau der SCHLECKER XL GmbH nötige die Branchenlöhne in eine Abwärtsspirale, ist vor diesem Hintergrund absurd - das Gegenteil trifft zu!

Zu der Gruppe der "Aufstocker", die Anspruch auf staatliche Lohnzusatzleistungen zur Sicherung des Existenzminimums haben, zählen bei den beschäftigten der SCHLECKER XL GmbH allenfalls einige wenige geringfügig Beschäftigte mit einer äußerst niedrigen Wochenstundenzahl; es handelt sich hier um eine geringe Anzahl von Extremfällen - diese als den Normalfall darzustellen ist grob faktenwidrig und irreführend.

Die Inanspruchnahme von Personaldienstleistern ist in der gesamten deutschen Wirtschaft weit verbreitet und vollkommen normal. Vor Jahren, als es die SCHLECKER XL GmbH noch gar nicht gab, haben andere große deutsche Einzelhandelsunternehmen bei der Inanspruchnahme von Personaldienstleistern die Vorreiterrolle übernommen und Mitbewerber in Zugzwang gebracht. Dies nun fälschlicherweise etwa der SCHLECKER XL GmbH zuschreiben zu wollen, stellt einen klaren versuch der Irreführung der Öffentlichkeit dar. Bei der MENIAR GmbH handelt es sich auch keineswegs um ein "Tochterzeitarbeitsunternehmen", sondern um einen externen, konzernunabhängigen Personaldienstleister. Es gibt in diesem Zusammenhang keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen irgendwelcher rechtlich beanstandenswerter Sachverhalte. Die Arbeitnehmerüberlassung durch MENIAR ist daher in jedem Fall als wirksam und zulässig zu betrachten. MENIAR hat auch keinen ominösen "Haustarifvertrag", sondern richtet sich nach dem allgemein bekannten CGZP-Zeitarbeitstarif und bezahlt, gemessen an diesem, in den meisten Fällen sogar deutlich über Tarif.

Aus den geschilderten Fakten geht klar hervor, dass hinsichtlich der offenbar voreiligen und insgesamt vollkommen unhaltbaren Äußerungen von Herrn MdB Göppel ein Klarstellungsbedarf besteht. Wir vertrauen darauf, dass Sie unsere Angaben in diesem Sinne in Ihrer Berichterstattung angemessen berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Baum M. A.

S C H L E C K E R

Leiter Unternehmenskommunikation"

Artikel vom: 11.01.2010 09:34