Finanzspekulationen: Verbot von ungedeckten Leerverkäufen beschlossen

Bundesregierung plant Finanzmarkttransaktionssteuer ab 2012

Berlin, 14. September 2010 – Wichtige Fortschritte bei der Regulierung der Finanzmärkte: Der Deutsche Bundestag hat ein gesetzliches Verbot ungedeckter Leerverkäufe beschlossen. Das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte verbietet nicht nur ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen aus dem Bereich der Eurozone, sondern auch den Abschluss von ungedeckten Kreditausfallversicherungen auf Anleihen von EU-Mitgliedstaaten. Diese Finanzmarktinstrumente haben sich in der Krise als Brandbeschleuniger erwiesen.

Die Bundesregierung plant außerdem eine Finanzmarkttransaktionssteuer: Nachdem Bundeskanzlerin Merkel beim G20-Gipfel die anderen Staaten nicht von diesem Instrument zur Eindämmung von Spekulation überzeugen konnte, wird nun eine Einführung auf europäischer Ebene anvisiert. In der Haushaltsplanung des Bundes wird bereits von einem Ertrag von 2 Milliarden Euro ab 2012 ausgegangen. MdB Josef Göppel forderte seit langem die Einführung einer solchen Steuer – auch um die Finanzbranche an den Kosten der Krise angemessen zu beteiligen (zum früheren Bericht). Göppel fordert die Bundeskanzlerin auf, auf europäischer Ebene hartnäckig zu bleiben: „Die Finanzmarkttransaktionssteuer ist ein echter Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, der vor allem vermögende Spekulanten belastet. Kritiker wenden zwar ein, dass auch jede Überweisung mit 0,01%, also 1 Euro Steuer auf 1000 Euro Transfer, belastet würde. Die wesentliche Belastung trifft jedoch Hedgefonds, die dieselbe Million täglich mehrfach umschlagen und auf geringste Kursdifferenzen spekulieren. Die Finanzmarkttransaktionssteuer wirkt dämpfend auf Spekulationen und stabilisiert damit sowohl den Finanzmarkt als auch unsere Währung.“

Das Europaparlament hat außerdem die Boni für Banker begrenzt. Ab 2011 dürfen nur 30% der Bonuszahlungen sofort ausgezahlt werden, bei besonders hohen Zulagen nur 20%. Der Rest fließt frühestens nach drei Jahren, wenn sich die Geschäfte des Managers tatsächlich als erfolgreich erwiesen haben. Die EU will damit erreichen, dass die Geschäftsführung der Banken auf den langfristigen Erfolg setzt und weniger auf kurzfristige, spekulative Geschäfte. Die Boni müssen darüber hinaus in einem angemessenen Verhältnis zum Gehalt stehen.



Artikel vom: 14.09.2010 17:30