Artenvielfalt schützen

 

Bundestagsrede vom 17. Juni 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verlust der Biologischen Vielfalt ist neben dem Klimawandel die größte globale politische Herausforderung unserer Zeit. Die Natur ist unsere Existenzgrundlage. Wir wissen, dass wir global, EU-weit und in Deutschland das gesetzte 2010-Ziel nicht erreicht haben.

Phasen des massiven Artensterbens hat es in im Lauf der Erdgeschichte immer wieder gegeben. Seit dem 18. Jahrhundert jedoch wird der Rückgang der biologischen Vielfalt maßgeblich durch menschliches Handeln verursacht. Die Hauptursachen sind bekannt: Allen voran Lebensraumzerstörung und Übernutzung von Ökosystemen, das Einbringen und Verschleppen von gebietsfremdem Tier- und Pflanzenarten. Auch die vom Mensch verursachte Klimaveränderung trägt zum Artenschwund bei.

Der Verlust der Arten ist kein Problem entfernter tropischer Länder. Der Artenverlust ist bei uns zuhause vor der eigenen Türe angekommen. Dazu möchte ich nur ein Beispiel nennen: Eine der bekanntesten Vogelarten der offenen Kulturlandschaft, die Feldlerche. In Deutschland ging der Feldlerchenbestand von 1980 bis 2004 um mehr als 50 Prozent zurück. Heute steht die Feldlerche auf der Roten Liste.

Der Artenverlust spielt sich mittlerweile nicht nur bei uns im eigenen Land ab, er geschieht auch im Rahmen geltender Gesetze. Das bedeutet, dass die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen derzeit noch nicht ausreichen.

Wir sind gefordert, politisch aktiv zu bleiben und nach neuen Wegen zur Bekämpfung des Artenschwundes zu suchen. Wir brauchen dabei nicht nur den politischen Willen, sondern auch geeignete Instrumente, um den Verlust der Artenvielfalt entgegen zu wirken.

Gerade in der Agrarlandschaft ist der Artenverlust am deutlichsten. Bei der Neuregelung der gemeinsamen Agrarpolitik muss deshalb der Artenschutz und die Landschaftspflege berücksichtigt und honoriert werden. Wer Leistungen für die Gesellschaft erbringt muss dafür besser gestellt sein als derjenige, der nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.

Am 1. März ist das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten. Damit sind Landschaftspflegeverbände als gleichwertige und freiwillige Zusammenschlüsse von Kommunen, Landwirten und Naturschützern im Naturschutzrecht verankert. Diese Zusammenschlüsse sind ein Zukunftsmodell.

Landschaftspflegeverbände und vergleichbare Organisationen, wie Biologische Stationen in Nordrhein-Westfalen, Lokale Aktionen in Schleswig-Holstein und Landschaftserhaltungsverbände in Baden-Württemberg, gestalten und pflegen hochbedrohte Lebensräume und sind maßgeblich an der Umsetzung des europäischen Biotopverbundes Natura 2000 beteiligt. Gewässerrenaturierung im Zuge der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind ebenso Arbeitsschwerpunkte, wie der aktive Klimaschutz.

Sie arbeiten mit neuartigen Konzepten an der Verwertung von Biomasse aus der Landschaftspflege oder am naturverträglichen Anbau von Energiepflanzen. Darüber hinaus setzen Landschaftspflegeverbände Natur und Landschaft wieder in Wert, in dem sie regionale Wirtschaftskreisläufe fördern. Projekte zur regionalen Vermarktung verbinden wichtige ökologische Aspekte mit ökonomischem Nutzen.

Mit dem kooperativen Naturschutz, wie er mit den Landschaftspflegeverbänden heute schon praktiziert wird, haben wir ein brauchbares Instrument, um die Biologische Vielfalt in Deutschland zu stabilisieren.