Mehr Schutz für lärmgeplagte Menschen

Bundestagsrede am 10.02.06 zum Fluglärmgesetz

Sie können sich hier den Videomitschnitt der Rede ansehen.

Josef Göppel (CDU/CSU):
Meine Damen und Herren! Ich möchte zuerst meinem Landesgruppenvorsitzenden zum Geburtstag gratulieren. Alles Gute!
(Beifall)
Mir ist aufgefallen, dass unser Umweltminister in der großen Koalition voll angekommen ist, und zwar wegen seines empfindsamen Eingehens auf den Änderungsbedarf, den einige bei dem vorliegenden Gesetzentwurf noch sehen.
Ich bin der Meinung, dass der Gesetzentwurf, der vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, ein großer Schritt nach vorn ist. Das Gesetz sorgt für eine Synthese aus florierender Luftverkehrswirtschaft und mehr Schutz für die Menschen in einem dicht besiedelten Land. Das brauchen wir dringend.
Mich hat übrigens die Rede meines Kollegen Königshofen sehr beeindruckt. Ich denke, wir Umweltpolitiker können von den Verkehrspolitikern noch viel an Selbstbewusstsein lernen. Das brauchen wir hier auch; denn viele Menschen sind von den Auswirkungen, die Flugplätze mit sich bringen, betroffen.
Wir können einige positive Entwicklungen durch den Gesetzentwurf vermelden. Erstmals gibt es Nachtschutzzonen und einen Anspruch auf Entschädigung auch im Außenbereich. Zudem werden die zulässigen Grenzwerte gesenkt. Im Detail sehe ich genauso wie Sie, Herr Kollege Kauch, Diskussionsbedarf bei der Unterscheidung zwischen militärischen und zivilen Flugplätzen. Hierüber sollten wir im Ausschuss noch einmal beraten; denn der Lärm für die Menschen lässt sich nicht teilen.
Der zweite große Bereich betrifft die Rechtssicherheit für die Luftverkehrswirtschaft und die Betreiber. Sie wird durch die Festlegung von Grenzwerten auf formalgesetzlicher Grundlage gefördert. Das ist ein wichtiger Schritt angesichts der bisherigen großen Unterschiede in der Rechtsprechung. In Bezug auf die Flugplatzbetreiber möchte ich jetzt schon die Anregung geben, dass wir prüfen müssen, ob wir bei kleinen Flugplätzen schon 25 000 Flugbewegungen als Maßstab nehmen. Auch da sehen wir Änderungsbedarf.
Der dritte Bereich ist mir als Kommunalpolitiker, der 32 Jahre selber in einem Stadtrat saß, besonders wichtig.
(Ute Kumpf (SPD): Da müssen Sie aber sehr klein gewesen sein!)
Was, das glauben Sie nicht?  Es geht um die Balance zwischen kommunaler Planungshoheit und der notwendigen Siedlungslenkung. Diese Balance muss im Einzelfall gefunden werden. Die abgestuften Baubeschränkungen und die Ausnahmen davon gehören zu den Punkten, die wir in diesem Gesetz im Detail ernsthaft überprüfen müssen.
Das, was wir auf jeden Fall ändern wollen, Herr Minister Gabriel, sind die 20 verschiedenen Kriterien für die Definition der Lärmschutzzonen. Es kann weder ein Bürger noch ein Kommunalpolitiker genau feststellen und selber nachvollziehen, was gemeint ist. Die Klarheit fehlt an dieser Stelle.
Insgesamt ist das Gesetz ein Schritt nach vorn. Ich denke, dass wir die Abwägungen, die zwischen dem Schutz der Bevölkerung, der Luftverkehrswirtschaft und der Kommunalpolitik zu treffen sind, in den Ausschussberatungen richtig justieren.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)