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Das neue EEG

30. Juni: Chat mit Göppel auf dem Jugendportal des Bundestags


Das neue EEG

Ergebnis der Verhandlungen im Bundestag

Berlin, 30. Juni 2011 – Der Bundestag hat heute das Gesetzespaket zur Energiewende verabschiedet. Bis 2020 soll der Anteil erneuerbaren Stroms auf mindestens 35% steigen. Josef Göppel hat sich in den parlamentarischen Beratungen insbesondere für die Förderung der Windkraft im Binnenland und die verstärkte Nutzung von Reststoffen wie Gülle und Landschaftspflegematerial in Biogasanlagen eingesetzt (zum früheren Artikel).

Die wesentlichen Änderungen des EEG im Detail:

Windkraft

Der Entwurf des Bundesumweltministeriums sah Kürzungen bei der Windkraft an Land vor. Insbesondere an mittleren Windstandorten im Binnenland würde damit ein Ausbau unrentabel und zahlreiche bereits in der Planung befindliche Projekte wären gestoppt worden. Nun bleiben im kommenden Jahr neben einer Anfangsvergütung von 8,93 ct/kWh auch der Bonus für die Regelbarkeit von Windkraftanlagen bei Netzüberlastungen von 0,48 ct/kWh bis Ende 2014 erhalten. Die Degression der Vergütungssätze bleibt bei 1% jährlich (§ 29).

Deutliche Verbesserungen gibt es beim Ersatz von älteren Windrädern. Beim Repowering wird die Altersobergrenze der Anlagen aufgehoben und die Obergrenze für die Leistungserhöhung gestrichen. Damit steigt an bestehenden Standorten der Stromertrag. Ältere Einzelanlagen können in Windparks neu aufgebaut werden (§30).

Biogas

Das Bundesumweltministerium hatte ursprünglich geplant, große Biogasanlagen deutlich besser zu stellen. Josef Göppel lehnte diesen Ansatz ab, weil dadurch die Konkurrenz zur Nahrungs- und Futtermittelproduktion gestiegen und vor allem Investoren außerhalb der Landwirtschaft zum Zug gekommen wären. Ein besonderes Anliegen war ihm, dass kleine, vor allem Reststoffe verwertende Anlagen bis 75 kW bessere Bedingungen bekommen. Sie erhalten nun 25 ct/kWh (§ 27b). Größere Anlagen über 500 kW erhalten für die Vergärung von Gülle nur 6 statt 8 ct/kWh. Dadurch werden hofintegrierte Anlagen bevorzugt und weite Transportwege vermieden.

Der Rohstoffbonus wird gegenüber dem ersten Entwurf zugunsten kleinerer Anlagen gestaffelt: Bis 500 kW liegt er bei 6 ct, bis 750 kW bei 5 ct und bis 5 MW bei 4 ct je kWh. Biogasanlagen über 5 MW bekommen gar keinen Rohstoffbonus. Der Höchstanteil von Mais darf künftig bei sämtlichen neuen Biogasanlagen nur noch 60% der Masse betragen!. Damit steigt der Anreiz für den Einsatz von Reststoffen wie Gülle, Mist, Landschaftspflegematerial oder Kleegras und Luzerne. Für Reststoffe gibt es bis 5 MW einheitlich 8 ct/kWh (Gülle über 500 kW nur 6 ct!). Die Vergärung von Reststoffen wird künftig nach ihrem Anteil an den Eingangsstoffen vergütet. Damit haben alle Neuanlagen einen Anreiz, Reststoffe aus der unmittelbaren Umgebung zu nutzen (§27).
Neue Biogasanlagen mit Ausnahme von kleinen Gülleanlagen und Anlagen zur Aufbereitung auf Bioerdgas müssen künftig nachweisen, dass mindestens 60% der Wärme sinnvoll genutzt werden. Darin sind pauschal 25% für die Fermenterheizung und Technologien zur Stromproduktion aus Abwärme enthalten (§ 27 (4)).

Biogasanlagen, die den Strom bedarfsgerecht einspeisen, erhalten einen Bonus für den Ausgleich der Schwankungen bei Wind und Sonne. Das gilt auch für bestehende Anlagen.

Die Vergärung von Bioabfällen wird künftig stärker gefördert. Diese Regelung können bestehende Anlagen ebenfalls in Anspruch nehmen (§ 27a). Damit will der Bundestag die getrennte Verwertung von Bioabfällen besonders unterstützen.

Photovoltaik

Forderungen nach weiteren Kürzungen bei Sonnenstrom konnten sich in den parlamentarischen Verhandlungen nicht durchsetzen. Der sogenannte atmende Deckel, nach dem sich die Vergütungskürzungen am Zubau im Vorjahr orientieren, bleibt unverändert erhalten. Ziel ist ein jährlicher Zubau von 3500 MW. Auch die Eigenverbrauchsregelung bleibt zunächst für zwei weitere Jahre erhalten. Wer über 30% des eigenen Stroms selbst verbraucht, erhält eine attraktivere Vergütung (§ 33). Damit sollen sich die neu am Markt angebotenen Batteriespeicher durchsetzen. Für die Stromspeicherung wird es im Herbst 2011 ein umfassendes Förderkonzept geben.

Neu eingeführt werden Anforderungen an die Regelbarkeit von Photovoltaikanlagen bei Netzüberlastung. Neuanlagen bis 30 kW müssen entweder die Wechselrichterleistung auf 70% der Modulleistung begrenzen oder eine ferngesteuerte Steuerung der Einspeiseleistung ermöglichen. Für Anlagen über 30 kW ist die Regelbarkeit Pflicht. Bestandsanlagen bis 30 kW sind von der neuen Regelung nicht betroffen, Anlagen über 30 kW müssen bis 1. Januar 2014 nachgerüstet werden. (§ 66)

Grünstromhandel

Die Bedingungen für die direkte Vermarktung von Grünstrom bleiben günstig. Für Stromanbieter, die mindestens die Hälfte EEG-fähigen Strom anbieten, verringert sich die EEG-Umlage um 2 ct/kWh. Künftig muss der Anteil von Wind- und Sonnenstrom allerdings mindestens 20% betragen. Damit soll die Integration von schwankenden Erzeugungsquellen honoriert werden (§ 37).

Energieintensive Unternehmen

Künftig verringert sich die EEG-Umlage bereits für Unternehmen, die einen Jahresverbrauch von 1 GWh und einen Stromkostenanteil von 14% an der Bruttowertschöpfung haben. Bisher lag die Grenze bei 10 GWh. Es werden zehn Mal so viele Unternehmen, vor allem aus dem Mittelstand, entlastet (§ 41). Weitergehende Forderungen wurden nicht berücksichtigt, da sonst die Umlage für andere Verbraucher zu stark steigen würde. Die EEG-Umlage soll aber für alle Verbraucher nicht über 3,5 ct/kWh steigen.

Inkrafttreten

Das neue EEG tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

Zusammenfassende Bewertung

Das neue EEG setzt die erfolgreiche Förderung erneuerbarer Stromerzeugung fort. In den parlamentarischen Verhandlungen konnte die Ausrichtung des ersten Entwurfs bei Wind und Biogas auf Großstrukturen, die vor allem den alten Energiekonzernen genutzt hätten, wieder rückgängig gemacht werden. Die erneuerbaren Energien bieten damit auch in Zukunft die Chance einer breiten Bürgerbeteiligung und bringen flächendeckend Wertschöpfung in die einzelnen Regionen.

Außerdem schafft das überarbeitete Gesetz erstmals Anreize für die direkte Vermarktung und Entwicklung von Speichertechnologien. Die künftige Energieversorgung nimmt damit konkrete Konturen an.

Josef Göppel: „Die neuen Energiegesetze sind ein wichtiger Schritt. Der Erfolg der Energiewende hängt aber von einer breiten Bürgerbeteiligung ab, in der viele Endverbraucher auch zu Energieerzeugern werden.“

30. Juni: Chat mit Göppel auf dem Jugendportal des Bundestags

Diskussion mit Jugendlichen zur Energiewende

Berlin, 30. Juni 2011 -  Josef Göppel und Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen diskutieren heute zwischen 17 und 18 Uhr den Atomausstieg und die Energiewende mit Jugendlichen.

Sie sind herzlich eingeladen mit zu diskutieren. Hier kommen Sie direkt zum Chat im Jugendportal des Deutschen Bundestags.


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