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Diese Woche aktuell im Bundestag

Kommt die "Gemeinwohlprämie" für Umweltleistungen der Landwirte?

Göppel stimmt gegen Flächenverbrauch an Ortsrändern

Flächenverbrauch in ländlichen Räumen weit über Bedarf

Weltweiter Trend in die Städte unumkehrbar?

Kamerun – Entwicklungsperspektiven für Afrika


Diese Woche aktuell im Bundestag

Verbot des Betriebs lauter Güterwagen

Mit einer Änderung des Schienenlärmschutzgesetzes verbietet der Bundestag den Betrieb von Güterwagen, die eine neu festgelegte Schallschwelle überschreiten. Demnach soll für Gütertransporte eine Reduktion von 83 auf 67 Dezibel tags und 57 Dezibel nachts gelten. Verstöße werden künftig mit einem Bußgeld geahndet. Dieses Gesetz verbietet ab dem 13. Dezember 2020 den Betrieb Güterwagen mit lauten Grauguss-Bremssohlen. Nicht umgerüstete Güterwagen müssen ihre Geschwindigkeit so weit drosseln, dass sie nicht lauter sind als Güterzüge mit leisen Verbundstoffsohlen. Lautere Gütertransporte müssen bereits heute einen höheren Trassenpreis zur Nutzung der Schienen zahlen.

Vorrechte für Car-Sharing-Fahrzeuge 

Ein Gesetz zur „Bevorrechtigung des Carsharing“ regelt künftig die rechtlichen Voraussetzungen, damit die Länder für Carsharingfahrzeuge auf Parkgebühren verzichten und spezielle Stellflächen ausweisen können. Damit wird ein nachhaltiges Mobilitätsangebot gefördert.

Neues Verpackungsgesetz

Nach langem Hin und Her beschloss der Bundestag ein neues Verpackungsgesetz. Josef Göppel konnte dabei nicht alle seine Ziele durchsetzen:

  • Das Mehrwegziel sinkt wegen der "tatsächlichen Entwicklung“ von 80 % auf 70 %.
  • Es bleibt bei der Kennzeichnung von Mehrwegbehältern am Regal. Die Kennzeichnung auf der Flasche soll lediglich als freiwillige Selbstverpflichtung der Getränkehersteller kommen.
  • Positiv sieht Göppel die Stärkung der kommunalen Rechte. Die Wertstoffhöfe bleiben. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können festlegen, wie die Sammelsysteme, die Art der Behälter und die Häufigkeit der Leerungen auszugestalten sind.

Gleiche Bezahlung von Frauen und Männern

Einen unrühmlichen Verlauf hatte das Entgeltsgleichheitsgesetz für Frauen und Männer bei gleicher Arbeit. Übrig geblieben ist ein Gesetz zur „Transparenz von Entgeltstrukturen“. Frauen können danach Auskunft über die Bezahlung von Männern verlangen, die die gleiche Arbeit verrichten. 

Ausbildung in der Pflege

Die lang diskutierte Neuregelung der Pflegeausbildung hat ein gutes Ende gefunden.

  • Die ersten zwei Jahre durchlaufen alle künftigen Pflegekräfte einen gemeinsamen Ausbildungsgang.
  • Nach den ersten zwei Jahren wird der Abschluss „Pflegeassistenzkraft“ erreicht.
  • Im 3. Jahr gibt es Spezialisierungen zu Kinderpflege oder Altenpflege.

Damit bleiben die Pflegeberufe auch für Hauptschüler offen. 

Wohnungseinbruch

In den Koaltionsausschuss am Mittwochabend brachten die Unionsparteien den Vorschlag ein, Wohnungseinbrüche künftig mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis zu ahnden. Bisher galten 6 Monate als Strafmaß. Mit der Einstufung als Verbrechen soll verhindert werden, dass Verfahren nach wenigen Tagen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden können.

Kommt die "Gemeinwohlprämie" für Umweltleistungen der Landwirte?

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege hat in Brüssel einen Vorschlag zur Honorierung der Umweltleistungen von Landwirten eingebracht. Dafür soll es künftig eine "Gemeinwohlprämie" geben, die jeder Landwirt bausteinartig nach eigener Entscheidung aufbauen kann. 

Josef Göppel will auf diese Weise das Brüsseler Agrarbudget umweltgerechter ausgestalten und in seinem Umfang erhalten.

Hier finden Sie den ausformulierten Vorschlag zur Entlohnung der Landwirte für ihre Gemeinwohlleistungen:

"Die Gemeinwohlprämie" - eine Methode zur Entlohnung unserer Landwirte.

Eine aktuelle Umfrage von TOP Agrar zeigt einen überwiegende Zustimmung zum neuen Vorschlag von 60%.

Göppel stimmt gegen Flächenverbrauch an Ortsrändern

Nach einer leidenschaftlichen Debatte lehnte Josef Göppel in der Schlussabstimmung des Bundestages eine Änderung des Bundesbaugesetzes ab, mit der an allen deutschen Ortsrändern je ein Hektar Wohnbaufläche im Schnellverfahren ausgewiesen werden kann. Der Flächenverbrauch pro Tag verdoppelt sich damit von 60 auf 120 Hektar. 

Hier folgt die Erklärung zur Abstimmung von Josef Göppel aus dem Bundestagsprotokoll:

Der neue § 13b im BauGB ermöglicht die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete am Außenrand eines jeden Ortsteils in Deutschland. Bei 11.162 Gemeinden mit durchschnittlich 30 Ortsteilen ergibt das 335.000 Baumöglichkeiten. Wenn nur die Hälfte der Gemeinden davon Gebrauch machen, wird der tägliche Flächenverbrauch von 60 auf 120 Hektar pro Tag verdoppelt! Das ist ein massiver Verstoß gegen den Koalitionsvertrag, in dem Union und SPD die Reduzierung auf 30 Hektar pro Tag beschlossen haben.

Die Gemeinden können solche Flächen zwei Jahre lang ohne Umweltprüfung und Naturausgleich in beschleunigten Verfahren ausweisen. Damit sind auch Wasserschutzgebiete, Frischluftschneisen und Freiräume für Erholung gefährdet. Landwirtschaftliche Flächen nehmen weiter ab.

Besonders empörend finde ich, dass ein Bürgermeister den Vorrang der Innenentwicklung mit einer einfachen Erklärung „Es geht nicht“ abfertigen kann. Der § 13b fordert keine vorherige Aufnahme von Leerständen im Ortszentrum und keinen Nachweis konkreter Verhandlungen mit Eigentümern!

Schließlich fehlt dieser Gesetzesänderung jede Zielgenauigkeit. Zusätzliche Baumöglichkeiten machen Sinn in Gemeinden mit angespanntem Mietmarkt. Generelle Baulandausweisungen im ganzen Land führen aber nicht zu mehr Wohnungen, sondern zu mehr Planungsruinen.

Insgesamt handelt es sich hier um verantwortungslosen Umgang mit Natur und Heimat, dem ich nicht zustimmen kann. 

Flächenverbrauch in ländlichen Räumen weit über Bedarf

In der Antwort auf eine Anfrage der Grünen nannte die Bundesregierung konkrete Zahlen zum Landverbrauch in ländlichen Räumen. Obwohl seit 2013 nur 5 % der Bevölkerungszunahme auf ländliche Gebiete entfielen, sind dort seither 63 % der neuen Siedlungsflächen entstanden!

Bayern ist Spitzenreiter beim Flächenverbrauch. Die überbaute Fläche nahm seit 1980 um 49 % zu!

 

 

Weltweiter Trend in die Städte unumkehrbar?

Im Umweltausschuss stellte der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung für Globale Umweltfragen (WBGU) sein neues Gutachten zu weltweiten Wanderungsbewegungen vor.

Einige Ergebnisse:

  • Bis Mitte des Jahrhunderts wird mehr als die Hälfte der Erdbevölkerung in Großstädten leben!
  • Mit den derzeit üblichen Baustoffen Zement, Stahl und Glas würden dafür alleine 3/4 der CO2-Menge verbraucht, die zur Einhaltung der weltweiten Klimaziele noch zur Verfügung steht.
  • Eine polyzentrische Siedlungsentwicklung mit Großstädten, Kleinstädten und zentralen Orten auf dem Land braucht am wenigsten Rohstoffe und Energie.

Josef Göppel sieht hier Chancen für den ländlichen Raum. Den Videoausschnitt aus der Anhörung „Die transformative Kraft der Städte“ im Deutschen Bundestag sehen Sie hier

Eine nachhaltige Entwicklung gelingt, so der WBGU, wenn das Zusammenwirken und die Balance der drei Faktoren Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Teilhabe und Eigenart gelingt. Der speziellen Eigenart als unverwechselbare Vielfalt jeder Stadt misst der WBGU besondere Bedeutung zu.

Normativer Kompass für die Transformation von Städten zur Nachhaltigkeit: eine nachhaltige Entwicklung gelingt, wenn die Balance der drei Faktoren Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (N), Teilhabe (T) und Eigenart (E) als soziokulturelle und räumliche unverwechselbare Vielfalt jeder Stadt gelingt. Quelle: WBGU; Grafik Wernerwerke, Berlin

Kamerun – Entwicklungsperspektiven für Afrika

Im Auftrag des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit war Josef Göppel eine Woche in Kamerun. Es ging um die Themen illegaler Holzeinschlag und Erneuerbare Energien für Afrika.

Seinen Bericht können Sie hier herunterladen.

Gespräch mit dem Energieminister Kameruns, Basile ATANGANA-KOUNA. Das Angebot Deutschlands, die Berufsausbildung junger Afrikaner in Elektrotechnik zu unterstützen, damit sie den Aufbau erneuerbarer Energien in seinem Land selbst in die Hand nehmen können, möchte er am liebsten sofort in die Tat umsetzen. Etwas Schwierigkeiten hat er mit der Vorstellung, dass diese Energieexperten dann als selbständige Unternehmer und nicht als Angestellte von Großkonzernen arbeiten sollen. Für die jungen Unternehmer, so Josef Göppel, würden aber Partnerschaften zu Energiegenossenschaften und Stadtwerken in Deutschland als Rückhalt aufgebaut. Das Gespräch dauerte 1 ½ Stunden, weil der Minister detaillierte Nachfragen zur deutschen Energiewende und dem Einsatz erneuerbarer Energien in den ländlichen Räumen Deutschlands stellte.

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