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Änderungen beim EEG

Initiative gegen Benzinpreiskartell

Zwei schöne Erfolge für den Wahlkreis Ansbach-Weißenburg-Gunzenhausen

Neuer Landrat im Landkreis Ansbach

Transplantationsgesetz – Was ändert sich?

Umfrage: Sind Sie für Frauenquote?

Zu guter Letzt: Ein Ostergruß


Änderungen beim EEG

Göppel will Speicheranreiz

Berlin, 29. März 2012 - Heute wurde das neue EEG im Deutschen Bundestag verabschiedet. Hier im Anschluss finden Sie die wichtigsten Änderungen.

1.    Vertrauensschutz

Im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf wurden entscheidende Verbesserungen beim Vertrauensschutz erreicht. Die Übergangsfristen für PV-Anlagen, deren Planung und Errichtung bereits weit fortgeschritten ist, wurden deutlich ausgeweitet:

  • Dachanlagen erhalten die alten Vergütungssätze, wenn sie a) bis zum 31. März 2012 „kaufmännisch in Betrieb genommen“ werden oder b) der Anlagenbetreiber beim Netzbetreiber vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren mit konkreten Angaben zu Standort und Leistung gestellt hat. In beiden Fällen muss die technische Inbetriebnahme bis zum 30. Juni 2012 stattfinden. Zum Begriff der kaufmännischen Inbetriebnahme siehe die Hinweise der EEG-Clearingstelle:

          http://www.clearingstelle-eeg.de/files/2010-1_Hinweis.pdf

  • Freiflächenanlagen erhalten die alten Vergütungssätze, wenn vor dem 1. März 2012 ein Aufstellungsbeschluss vorlag oder die Anlage zu diesem Zeitpunkt planfestgestellt war. Zusätzliche Voraussetzung ist auch bei Freiflächenanlagen die technische Inbetriebnahme bis zum 30. Juni 2012.
  • Bei Anlagen auf Konversionsflächen wird die Frist für die technische Inbetriebnahme bis zum 30. September 2012 ausgeweitet. Ansonsten gelten dieselben Bestimmungen wie für die übrigen Freiflächenanlagen.
  • Um die Netzstabilität zu sichern, müssen Anlagen mit Regelungstechnik ausgerüstet sein („50,2 Hertz-Problematik“). Bei neuen Anlagen ist dies bereits Stand der Technik. Allerdings müssen Bestandsanlagen nachgerüstet werden. Die Kosten hierfür werden jeweils hälftig auf die EEG-Umlage und auf das Netzentgelt umgelegt.


2.    Künftige Vergütungssätze

Für Anlagen, die nicht in die genannten Übergangsregelungen fallen, gelten ab 1. April 2012 folgende neue Vergütungssätze:

  • Dachanlagen bis 10 kW: 19,5 ct/kWh
  • Dachanlagen von 11 bis 1.000 kW: 16,5 ct/kWh
  • Dachanlagen über 1.000 kW bis 10 MW und Freiflächen bis 10 MW: 13,5 ct/kWh
  • Anlagen auf Konversionsflächen werden wie sonstige Freiflächen vergütet.


3.    Monatliche Absenkung

Ab Mai 2012 werden sämtliche Vergütungssätze grundsätzlich um 1 % monatlich abgesenkt. Daraus ergibt sich eine regelmäßige jährliche Absenkung von 11,4 % (wegen Zinseszins-Effekten nicht genau 12 %). Bisher betrug die jährliche Absenkung 9 %. Höhere monatliche Absenkungen entstehen bei mehr als 3.500 MW Zubau in einem Jahr.

4.    Dachanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich

Dachanlagen auf neuen Nichtwohngebäuden im Außenbereich werden grundsätzlich wie Freiflächenanlagen vergütet. Folgende Anlagen im Außenbereich erhalten jedoch weiterhin die Vergütung für Dachanlagen:

  • Anlagen auf neuen Wohngebäuden und auf neuen genehmigten Tierställen
  • Anlagen auf Nichtwohngebäuden neu ausgesiedelter Höfe  


5.    Eigenverbrauch und Speicherung

Künftig wird nur noch ein Teil der erzeugten Strommenge über das EEG vergütet:

  • Anlagen bis 10 kW: 80 %,
  • Anlagen von 11 bis 1.000 kW: 90 %
  • Anlagen über 1.000 kW bis 10 MW: volle Vergütung

Der Antrag von Josef Göppel, einen höheren Eigenverbrauch anzusetzen und aus den eingesparten Mitteln einen Zuschuss für die Anschaffung von Speichern zu geben, fand in der schwarz-gelben Koalition keine Mehrheit. Stattdessen wird die Bundesregierung aufgefordert, bis Oktober 2012 ein Förderprogramm für Speicher aufzulegen, allerdings innerhalb der vorhandenen Haushaltsmittel des Marktanreizprogramms. Josef Göppel stimmte deshalb gegen das Gesetz. Seine Erklärung zur Abstimmung finden Sie hier.

Initiative gegen Benzinpreiskartell

Göppel dabei

Berlin, 29. März 2012 – Mit einer neuen Initiative wollen zahlreiche Bundestagsabgeordnete gegen kurzfristige Benzinpreiserhöhungen vorgehen. Danach müssen die Mineralölkonzerne künftig ihre Preise 24 Stunden stabil halten. Außerdem dürfen die Konzerne freie Tankstellen nicht teurer beliefern als eigene.

Das Bundeskartellamt sieht auf dem Kraftstoffmarkt ein „faktisches Kartell aufgrund undurchsichtiger Preisbildung“. Der Grund dafür ist, dass alle Produktionsstufen von der Ölbohrung bis zur Auslieferung an die Tankstellen konzernintern ablaufen. Formal verletzen die Mineralölfirmen damit das Kartellrecht nicht. Josef Göppel: „Über eine kurzfristige Lösung hinaus müssen die Konzerne zur kaufmännischen Trennung und Transparenz der verschiedenen Produktionsstufen so wie beim Strommarkt gezwungen werden.“

Zwei schöne Erfolge für den Wahlkreis Ansbach-Weißenburg-Gunzenhausen

TTZ- Technologie-Transferzentrum Weißenburg

Weißenburg, 29. März 2012 – Landrat Gerhard Wägemann hat die Zusage des Freistaates Bayern für ein Technologie-Transfer-Zentrum für Kunststoffe (TZZ) und ein berufsbegleitendes Studienzentrum erhalten. Hier werden Wissenschaft, Strukturförderung und Wirtschaft Hand in Hand arbeiten. Die Stadt Weißenburg und die Region Altmühlfranken versprechen sich davon, ein prosperierendes, internationales Zentrum für Kunststoffe zu werden.

Das neue Technologiezentrum soll junge Leute in der Region halten. Mit einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung will man Fachkräfte und Ingenieure für den ländlichen Raum gewinnen.

Landrat Gerhard Wägemann, OB Jürgen Schröppel und viele andere Kommunalpolitiker orientierten sich dabei an Erfolgen anderer strukturschwacher Regionen. Der Freistaat sicherte vor kurzem seine Mitfinanzierung zu.

Ziel ist die Errichtung eines Technologie-Transfer-Zentrums zusammen mit einem dazugehörigen Studienzentrum in Weißenburg. Das TTZ wird als Dienstleistungszentrum für Unternehmen der Region dienen. Auch die Studiengänge werden an der ansässigen Wirtschaft orientiert sein.

Unterstützt wird das Großprojekt mit einer staatlichen Anschubfinanzierung im Umfang von 7,5 Mio. €. Die kommunalen Partner – Stadt Weißenburg und Landkreis WUG – werden das Grundstück sowie die Gebäude stellen.

Kleine Landesgartenschau 2019 in Wassertrüdingen

Wassertrüdingen, 29. März 2012 – Die Stadt am Hesselberg hat den Zuschlag für die kleine Landesgartenschau 2019 erhalten. Die kleine Landesgartenschau will konkrete Natur- und Erholungsstrukturen in Städten voranbringen. Mit dem Konzept "Leben am Wasser" konnte Wassertrüdingen die Jury überzeugen. Bürgermeister Günther Babel und der gesamte Stadtrat hatten die Bewerbung über Monate hinweg professionell vorangetrieben.

Die Besonderheit des Wassertrüdinger Konzeptes ist die Zweiteilung des Gartenschaugebietes. Ein Schwerpunkt liegt in der südlichen Altstadt und den vorgelagerten Wörnitzauen, der zweite in einem neuen Wohngebiet im Norden der Stadt. Wassertrüdingen ist zwar eine Stadt an der Wörnitz, doch wird der Fluss bisher nicht in der Altstadt wahrgenommen. Das soll sich durch die neue Konzeption dauerhaft ändern.

Eine weitere Besonderheit der Landesgartenschau 2019 wird sein, dass nicht nur die Wassernutzung in den Vordergrund rückt, sondern auch ein aktiver Hochwasserschutz an den Wörnitzauen umgesetzt wird. Die gesamte Umgebung wird in das Projekt mit einbezogen.

Miss Hesselberg in den Wörnitzauen
Jugendliche in den Wörnitzauen
Das Wassertrüdinger Konzept der Landesgartenschau

Neuer Landrat im Landkreis Ansbach

Dr. Jürgen Ludwig am 25. März 2012 mit 60 % gewählt

Ansbach, 25. März 2012 – Die Bevölkerung im Landkreis Ansbach hat in der Stichwahl Dr. Jürgen Ludwig zum neuen Landrat gewählt. Ab dem 1. Mai 2012 wird er das Amt übernehmen. Damit folgt er auf Landrat Rudolf Schwemmbauer, der aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten ist.

In der Stichwahl setzte sich Dr. Jürgen Ludwig mit 60 Prozent gegen Kurt Unger von der SPD durch. Dr. Ludwig konnte gegenüber dem ersten Wahlgang einen Stimmenzuwachs von knapp 6.000 Stimmen erzielen. Die Wahlbeteiligung lag allerdings nur noch bei 37 Prozent.

Dr. Ludwig will in seinem neuen Amt einen besonderen Schwerpunkt auf die wirtschaftliche Entwicklung des gesamten Landkreises setzen, unter anderem die Reaktivierung der seit langem diskutierten Schienenanbindung von Dinkelsbühl und Wassertrüdingen.

Gemeinsam mehr bewegen war sein Wahlkampfslogan, den er auch zum Grundsatz seiner Arbeit als Landrat erklärt hat. Er fordert alle Bürger auf, sich aktiv in die Politik einzubringen, um den Landkreis Ansbach erfolgreich weiter zu bringen.

Dr. Jürgen Ludwig mit DANKE-Aufkleber

Transplantationsgesetz – Was ändert sich?

Berlin, 26. März 2012 – Der Bundestag hat sich in diesen Tagen auf ein neues Transplantationsge-setz geeinigt, das im Sommer in Kraft treten soll. Angesichts des drastischen Organmangels soll erreicht werden, dass sich mehr Menschen zur Organspende bereit erklären.

Die neue Regelung – Fragen und Antworten:

Was ist neu?

Bisher musste sich jeder Deutsche einen Organspendeausweis selbst besorgen, wenn er zur Organspende bereit war. Nun wird jeder Bürger ab 16 Jahren im zwei-Jahres-Rhythmus von seiner Krankenkasse angeschrieben und gefragt, ob er sich bereit erklärt, Organe zu spenden. Der Versicherte kann seine Zustimmung zur Organspende erklären oder sie ablehnen. Er kann aber auch eingeschränkt seine Zustimmung erklären und bestimmte Organe ausschließen.

Muss man antworten?

Nein, man muss nicht auf dieses Schreiben reagieren. Niemand wird verpflichtet der Organspende zuzustimmen.

Wo werden die Daten gespeichert?

Wie bisher auf einem Organspendeausweis aus Papier. Erst wenn es technisch möglich ist, werden die Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert. Dann sollen die Versicherten selbst ihre Daten dort hinterlegen können oder es ihrem Arzt überlassen, die Daten dort zu speichern.

Umfrage: Sind Sie für Frauenquote?

Zur Zeit findet eine intensive Diskussion um eine gesetzliche Frauenquote in Führungsgremien von Unternehmen und Verwaltung statt.

Wie lautet Ihre Meinung dazu?

Stimmen Sie hier ab.

Zu guter Letzt: Ein Ostergruß

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen schöne und erholsame Osterfeiertage!

Mit den besten Grüßen

Ihr Josef Göppel


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