Newsletter - Josef Göppel MdB
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Zur Jahreswende

Welt beschließt Abkehr von Kohle, Öl und Gas

Wie wirkt die deutsche Entwicklungshilfe

Eckpunktepapier für EEG 2016 veröffentlicht

Unterstützung Frankreichs im Syrien-Krieg

Speicherförderung läuft weiter

Europäischer Strafzoll für chinesische Dumping-Solarzellen verlängert


Zur Jahreswende

Liebe Leserinnen und Leser,

dieses Jahr hat viele von Ihnen bewegt und gefordert. Der islamistische Terrorismus griff nach Europa; zu Anfang des Jahres schon in die Zeitungsredaktion Charlie Hebdo in Paris und zum Jahresende wiederum nach Paris mit 130 Toten. Immer mehr Menschen machen sich Sorgen um die Sicherheit von Familienangehörigen und Freunden, die viel auf Reisen und in großen Städten unterwegs sein müssen. Durch die Einbeziehung Russlands und Irans in die diplomatischen Verhandlungen zur Befriedung Syriens besteht nun eine gewisse Aussicht auf Erfolg. Die Terroristengruppe IS wird aber ohne militärische Eindämmung weitere Gebiete erobern, während andere verhandeln. Deswegen habe ich diesem Bundeswehreinsatz zugestimmt.

Die Befriedung Syriens ist auch der Schlüssel zur Reduzierung des Flüchtlingsstroms. Den vielen Frauen und Männern in der Kommunalpolitik und in der ehrenamtlichen Hilfe, die Großartiges bei der Flüchtlingsunterbringung leisten, möchte ich als Abgeordneter ausdrücklich danken! Im Wahlkreis Ansbach – Weißenburg – Gunzenhausen wurde überall weit mehr geleistet als es Dienstvorschriften erfordert hätten. Wer so handelt, nimmt das Gebot der christlichen Nächstenliebe ernst!

Die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt Schutz für drei Jahre. Trotz dieser kurzen Zeitspanne ist es richtig, allen die gekommen sind, möglichst viel von der deutschen Sprache, unserer Wertordnung und unserer Arbeitswelt mitzugeben. Ein großer Teil wird nach dem Ende der Kriegsgefahr zurückkehren. Aus diesen vielen jungen Leuten können Brücken in die arabische Welt werden. Aus menschlichen und geschäftlichen Verbindungen entstehen Keimzellen, die der nächsten Generation den Frieden sichern können.

Eine Exportnation wie Deutschland muss auch immer bedacht sein, Absatzmärkte langfristig zu sichern. Wir haben 2014 in alle Länder außerhalb der EU Exporte von 476 Milliarden Euro geliefert aber nur Produkte für 316 Milliarden Euro importiert. Unser Exportüberschuss beträgt also 50 Prozent! Auch aus wirtschaftlichen Gründen wäre Abschottung eine fatale Fehlentscheidung. Wie sehr deutsche Technik trotz der Skandale von Siemens und VW geachtet wird, habe ich vor kurzem bei einem Aufenthalt in Äthiopien erfahren dürfen. (Zum Reisebericht)  

Die leidgeprüfte Stadt Paris steht zum Ende dieses Jahres auch für den ersten Weltklimavertrag. Trotz vieler Krisen und Kriege stimmten 195 Staaten letztlich dem Abkommen zu, das die Abkehr von Kohle, Gas und Erdöl vorsieht, den Übergang auf erneuerbare Energien und große Aufforstungsprogramme. Finanzanleger und wirtschaftliche Investoren werden sich mehr und mehr daran ausrichten. Das entfaltet eine langfristige Schubkraft mit neuen Chancen für Deutschland.

Nach dem Jahreswechsel wird es wieder um die Details der Energiewende gehen. Der Entwurf des Energieministeriums zum EEG 2016 verheißt für die Bürgerbeteiligung nichts Gutes. Er sieht vor, die Planungskosten für Windräder auf See von einer staatlichen Stelle vorfinanzieren zu lassen. Kleininvestoren im Binnenland sollen dagegen ihre Planungskosten komplett selbst tragen und dann mit vollem Risiko in eine Ausschreibung gehen. Auch im neuen Jahr geht es also weiter wie immer: Gegensätzliche wirtschaftliche Interessen erfordern den vollen Einsatz der Abgeordneten, um die Wertschöpfung aus der Energiewende allen Bevölkerungsschichten zu Gute kommen zu lassen.

Ihnen und Ihren Angehörigen wünsche ich von Herzen friedliche Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2016.

Ihr

Josef Göppel

Welt beschließt Abkehr von Kohle, Öl und Gas

Die Ergebnisse des Pariser Klimaabkommens im Überblick

Paris, 12. Dezember 2015 - Die Staaten der Welt haben sich auf ein umfassendes Klimaabkommen geeinigt. MdB Josef Göppel: "Nach 23 Jahren Verhandlungen ist nun erstmals ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen zum Klimaschutz geschlossen worden. 195 Länder gehen damit nationale Verpflichtungen zum Klimaschutz ein. Das ein großer Fortschritt!"

Hier finden Sie Josef Göppels Grundsatzrede zum Klimaschutz.

Die drei wichtigsten Punkte des Klimaabkommens:

  • Überprüfung der nationalen Zusagen alle 5 Jahre ab 2020
  • Kein Zurückfallen hinter bereits gemachte Zusagen
  • die Verpflichtung aller Staaten Anstrengungen zu unternehmen, damit der Temperaturanstieg gegenüber der vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2 Grad bleibt 

Neu ist, dass alle Länder Verpflichtungen übernehmen, auch die Entwicklungsländer. Die Anstrengungen der Industrienationen sollen jedoch größer zu sein. 

Die Industrieländer haben zur Klimafinanzierung 100 Milliarden Dollar bis 2020 zugesagt.

Nach 2020 werden die Finanzierungen auf der Basis von 100 Milliarden Dollar weiter erhöht, reichere Länder des Südens sollen sich an der Steigerung beteiligen.

Außerdem wird den armen Ländern bei der Anpassung und der Bewältigung der Folgen des Klimawandels geholfen, etwa mit der G7-Initiative für eine Versicherung gegen Klimarisiken (420 Millionen US-Dollar sind bereits zugesagt). 

Die Dekarbonisierung wird jetzt völkerrechtlich verbindlich. Damit werden die Investitionsströme aus den fossilen Stoffen heraus geleitet. Das wird eine neue Dynamik entwickeln. 

Die Europäische Union muss nun die zugesagte Minderung von mindestens 40 % der Treibhausgase auf die Mitgliedsstaaten aufteilen. Völkerrechtlich verbindlich wird das Abkommen, wenn es von 55 Staaten mit 55% der weltweiten Emissionen unterzeichnet ist.

Deutschland arbeitet an einem Klimaschutzplan, der 2016 beschlossen werden soll. Ziel ist bis 2050 den Ausstoß von Treibhausgasen um 80-90% zu verringern. 

 

Wie wirkt die deutsche Entwicklungshilfe

Reisebericht über eine Woche Äthiopien

Berlin, 19. November 2015 - Eine Delegation des Umweltausschusses unter Führung von Josef Göppel besichtigt deutsche Entwicklungsprojekte in Äthiopien. Das Fazit: Die Hilfe wirkt. 

Die deutsche Politik ringt um den richtigen Weg in der Flüchtlingsfrage. Frankreich muss Selbstmordattentate mit 130 Toten erleben. Vor diesem Hintergrund bricht eine Delegation des Umweltausschusses nach Äthiopien auf. Es geht um die Frage, wie die deutsche Entwicklungsunterstützung für den Klima- und Artenschutz wirkt und von der einheimischen Bevölkerung gesehen wird. Drei Projekte konnten wir während der 5-tägigen Reise intensiv erleben.

Hier finden Sie den ausführlichen Bericht mit Bildern.

Eckpunktepapier für EEG 2016 veröffentlicht

Göppel: Bürgerbeteiligung in ernster Gefahr

Berlin, 8. Dezember 2015 - Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Pläne zur Einführung von Ausschreibungen zur Förderung erneuerbarer Stromerzeugung vorgestellt. Sie finden die Eckpunkte hier.

MdB Josef Göppel sieht das Vorhaben kritisch: "Mit der Einführung von Ausschreibungen im EEG wird sich die Situation für die Anlagen in Bürgerhand völlig neu darstellen. Die Stromerzeugung wird nicht einfacher, sondern bürokratischer, sie wird auch nicht billiger, sondern teurer. Die breite Beteiligung an der Energieerzeugung ist in ernster Gefahr. Die Ergebnisse der Pilotausschreibungen für die Fotovoltaik belegen dies. Will das Bundeswirtschaftsministerium die Stromversorgung wieder in die Hände der „alten Profis“ führen?" Selbst die EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager schreibe in einem Brief vom 12.02.2015 an deutsche Bundestagsabgeordnete: „Kleinere Projekte, die eine gewichtige Rolle beim Umbau der Energieversorgung spielen, befinden sich in einer besonderen Lage. Ausschreibungen sind möglicherweise nicht das richtige Instrument für kleine Projektträger.“

Auch aus Sicht der EU-Kommission besteht also bei der Einführung von Ausschreibungen die Gefahr der Verdrängung kleiner und mittlerer Akteure. Gerade diese lokal verankerten Unternehmen sind für die Akzeptanz der Energiewende unabdingbar. Ebenso bedeutsam sind Bürgerbeteiligungen auch, um die Finanzierung der Energiewende sicherzustellen. In den europäischen Nachbarländern ist – anders als in Deutschland – kein vergleichbar ideenreicher und lebendiger Mittelstand im Energiebereich entstanden. Kleinere und mittlere Akteure, wie mittelständische Projektierer und Bürgerenergiegesellschaften, können das Risiko eines Nichtzuschlags nicht streuen. Dieses Problem kann nicht nur durch eine „nette Beratung“ behoben werden. Fehler im Ausschreibungsdesign können irreparablen Schaden anrichten.

Der Bundesrat hat deshalb am 6. November beschlossen: „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die De-Minimis-Regelung der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien in den Regierungsentwurf zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2016 aufzunehmen. Alle rechtlich möglichen Maßnahmen sind zu ergreifen und zu nutzen, um die bisher für den Erfolg der Energiewende notwendige Akteursvielfalt aufrecht zu erhalten.“ Für Photovoltaikanlagen unterstützt Göppel den Vorschlag des BMWi, die EU-Freigrenze von einem Megawatt voll auszuschöpfen. Er fordert wie der Bundesrat auch die Freigrenze von 6 Anlagen bei der Windkraft an Land zu nutzen. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum europäische Vorgaben immer 1:1 umgesetzt werden sollen und an einer zentralen Stelle die ausdrückliche Empfehlung der Kommission in den Wind geschlagen wird! 

Für Biogasanlagen müsse rasch eine Anschlussregelung für den Weiterbetrieb von Anlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung gefunden werden. Biogasanlagenbetreiber wollen ihre Anlagen systemdienlich betreiben und umrüsten. Das ist mit zusätzlichen Investitionen verbunden. Ohne klare Rahmenbedingungen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung fehlt die Investitionssicherheit. Deshalb sollten neben neuen auch Bestandsbiogasanlagen an Ausschreibungen teilnehmen können, wenn sie auf eine flexible Fahrweise umrüsten. Für Kleinstanlagen und Bioabfallanlagen sollen die Bedingungen des EEG 2014 weitergelten. Die Einbeziehung von Bestandsanlagen bietet die Chance, die EEG-Kosten zu senken und gleichzeitig Biogasanlagen gezielt als systemdienliches Element der Energiewende zu stärken. Biogasanlagen müssen künftig neben Ausgleichsenergie auch Systemdienstleistungen wie Frequenzhaltung oder Schwarzstartfähigkeit bereitstellen.

Die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums im Überblick:

Die Ausschreibungen sollen über 80 Prozent des Stroms erfassen, der in neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen produziert wird. Dafür wird Folgendes vorgeschlagen:

Windenergie an Land

Bei Windenergieanlagen an Land wird die Ausschreibung für Projekte durchgeführt, die bereits über eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verfügen ("späte Ausschreibung"). Daneben wird nur eine geringe finanzielle Sicherheit in Höhe von 30 Euro pro Kilowatt installierter Leistung gefordert. Die Anlagen sollen innerhalb von zwei Jahren nach Zuschlagserteilung errichtet werden. Danach wird sukzessive eine Vertragsstrafe ("Pönale") fällig. Nach insgesamt 30 Monaten verfällt der Zuschlag; er kann jedoch einmalig im Falle einer Klage verlängert werden.

Windenergie auf See (Offshore)

Für Windenergieanlagen auf See soll die Ausschreibung in einem zentralen Modell erfolgen. Dies bedeutet, dass zentral von einer Behörde eine Fläche für zwei Windparks pro Jahr mit z. B. jeweils 400 Megawatt vorentwickelt und die Bieter in der Ausschreibung um die Errichtung eines Windparks auf dieser Fläche konkurrieren. 

Photovoltaik

Bei der Photovoltaik wird das momentane Ausschreibungsverfahren für Freiflächenanlagen evaluiert und basierend auf den Ergebnissen angepasst. Photovoltaikanlagen auf baulichen Anlagen (wie Deponien und versiegelten Flächen) und auf Gebäuden mit jeweils einer installierten Leistung von über 1 Megawatt sollen an der Ausschreibung teilnehmen. Kleine und mittlere Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 1 Megawatt sollen von der Ausschreibung ausgenommen werden. Für diese Anlagen bleiben die Regelungen des EEG 2014 einschließlich des ggf. anzupassenden atmenden Deckels erhalten.

Biomasse

Bei Biomasse wird zunächst keine Ausschreibung vorgeschlagen. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft, wie eine Ausschreibung für Neuanlagen unter Einbeziehung von Bestandsanlagen sinnvoll sein kann. Bis zum Abschluss dieser Prüfung und einer sich ggf. daraus ergebenden Neuregelung bleiben die bestehenden Regelungen des EEG 2014 für Biomasseanlagen erhalten.

Wasserkraft

Bei Wasserkraft soll ebenfalls auf eine Ausschreibung verzichtet werden. Die Zubaupotenziale beschränken sich fast ausschließlich auf Modernisierung und Erweiterung bestehender Wasserkraftanlagen. Die Anzahl der größeren Anlagen mit nennenswertem Modernisierungsbedarf und Erweiterungspotenzial ist verhältnismäßig gering. Es wäre also bei einer Ausschreibung nicht mit einem relevanten Wettbewerb zu rechnen. Aus diesem Grund soll die Förderung im Rahmen des EEG 2014 erhalten bleiben.

Unterstützung Frankreichs im Syrien-Krieg

4. Dezember 2015 - Berlin: Es sind schwere Wochen, die unser Nachbar Frankreich erlebt. Auch wir stehen noch immer unter dem Eindruck der schrecklichen Ereignisse von Paris und dem sinnlosen Morden der Terrorgruppe „Islamischer Staat“. 

Der IS will unserem Gesellschaftsmodell, dem die Freiheit des Einzelnen zugrunde liegt und das Minderheiten schützt, ein Ende bereiten und dieses durch eine pseudo-religiöse Terrorherrschaft ersetzen. Dem sogenannten „IS“ muss mit unterschiedlichsten Mitteln entgegen getreten werden. Hierzu gehören vor allem die Diplomatie und die Entwicklungszusammenarbeit. Aber ohne militärische Beteiligung wird es nicht gehen. 

Grundlage der militärischen Gegenmaßnahmen sind Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen, Art. 42 des Vertrags über die Europäische Union sowie klare Resolutionen des VN-Sicherheitsrates. Der deutsche Beitrag besteht in Luftbetankung, Aufklärung und Begleitschutz für den französischen Flugzeugträger Charles de Gaulle. Insgesamt sollen sich an dem Einsatz bis zu 1200 Soldatinnen und Soldaten beteiligen.

Der Einsatz ist bis zum 31.12.2016 befristet. Er ist eingebettet in breite diplomatische Aktivitäten, die von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen werden. Ziel ist es, den IS einzudämmen und den Irak zu stabilisieren, indem alle Bevölkerungsgruppen angemessen eingebunden werden. Ebenso soll durch diplomatische Bemühungen auf internationaler Ebene eine politische Befriedung Syriens erreicht werden.

Josef Göppel: „Fremde Truppen können ein Gebiet nicht dauerhaft befrieden. Das ist eine bittere Lehre aus Afghanistan. Die IS-Terroristen übertreffen mit ihrer Brutalität und ihrem aggressiven Vorwärtsstürmen alles, was wir bisher kennen. Ohne militärische Eindämmung würden Sie den ganzen Kontinent überrennen und ihren Sturmlauf über den Balkan nach Europa tragen. Deshalb habe ich dem Bundeswehreinsatz zur Unterstützung Frankreichs zugestimmt.

Ich habe 2002 gegen die deutsche Beteiligung am Irakkrieg von US-Präsident Bush gestimmt, weil ich seine Begründung nicht glaubte. Damals stimmten nur drei Unions-Abgeordnete mit Nein! Jetzt ist die Lage aber anders. Die von den IS-Terroristen ausgehende furchtbare Bedrohung ist für alle sichtbar. Wer glaubt, wir könnten uns durch Zurückhalten Sicherheit vor Anschlägen in Deutschland einhandeln, irrt gewaltig.“

Speicherförderung läuft weiter

KfW gibt Zuschuss zu Solarbatterie

Berlin, 17. Dezember 2015 - Mit dem Programm für dezentrale Batteriespeichersysteme fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau Investitionen in Batteriesysteme, die zusammen mit Photovoltaikanlagen betrieben werden. Die Förderung war ursprünglich bis Ende 2015 befristet. In letzter Minute konnten Abgeordnete der Regierungsfraktionen nun erreichen, dass die Förderung fortgesetzt wird.

Das Förderprogramm soll eine inhaltliche Neuausrichtung erfahren und 2016 neu gestartet werden. Einzelheiten finden Sie demnächst auf www.kfw.de.

Europäischer Strafzoll für chinesische Dumping-Solarzellen verlängert

Unlauterer Wettbewerb durch chinesische Hersteller

Brüssel, 7. Dezember 2015 - Die Europäische Kommission hat die Anti-Dumping-Maßnahmen gegen chinesische Solarzellen um 15 Monate verlängert. Die Strafzölle werden seit Sommer 2013 erhoben.

Europäische Hersteller von Photovoltaikmodulen hatten auf diesen Schritt gedrängt. Sie verwiesen darauf, dass die chinesische Regierung weiterhin die inländischen Firmen stark subventioniere. Der Widerstand gegen die Verlängerung war allerdings stark: Insbesondere die Projektierer von Photovoltaikanlagen verwiesen darauf, dass die EU die Modulpreise künstlich hoch halte und damit dem Ausbau von erneuerbarer Stromerzeugung schade. Auch Lieferanten von Vorprodukten wie Silizium oder die Hersteller von Produktionsanlagen hatten sich gegen die Maßnahme ausgesprochen. China könnte mit Gegenmaßnahmen der starken Marktposition europäischer Firmen in diesen Sektoren begegnen.


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