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Korridor Süd-Ost nicht erforderlich

Neue europäische Klimaziele insgesamt ein Erfolg

US-Freihandelsabkommen so nicht zustimmungsfähig

Regionalstrom Franken gegründet

Kohleverstromung muss auslaufen!


Korridor Süd-Ost nicht erforderlich

Nord-Süd-Leitung in Erdverkabelung bis zur Donau

Berlin, 11. November 2014 – Die geplanten Gleichstromtrassen quer durch Deutschland sind im bayerischen Energiedialog heiß umstritten. Der CSU-Energieexperte Josef Göppel schlägt nun in einem Brief an das Bayerische Wirtschaftsministerium vor, nur die in der Fachwelt unumstrittene Süd-Linkleitung von Schleswig-Holstein nach Bayern zu bauen. Von Norwegen nach Schleswig-Holstein sei ein 623 km langes Seekabel bereits im Bau. Die norwegischen Wasserspeicherkraftwerke könnten Schwankungen der erneuerbaren Eigenerzeugung so weit auffangen, dass die Versorgungssicherheit im Süden Deutschlands voll gewährleistet sei. Die Leistung von 6 GW sei ausreichend um die gesicherte Leistung aller bayerischen Atomkraftwerke zu ersetzen

Göppel argumentiert: „Zum Verlauf der Süd-Linktrasse rege ich an, die Leitung entlang der der A 7 bis Grundremmingen in der Erde zu verlegen. Grundremmingen ist die günstigste Gelenkstelle in das bayerische und baden-württembergische Netz. Damit wäre der zweite Korridor von Sachsen-Anhalt quer durch Bayern endgültig überflüssig.“

Die Möglichkeit der Erdverkabelung entlang der A7 sei nicht ausreichend geprüft, sagt Göppel. Weltweit seien bereits rund 4.000 Kilometer in Gleichstromleitungen in Erdkabeltechnik gebaut, ca. 3.000 km als Seekabel und über 1.000 km als Landkabel, fast die Hälfte davon in Deutschland. Seekabel sind gepanzerte Erdkabel, die unter weit extremeren Bedingungen verlegt würden als Landkabel. Für die geplante Anbindung Deutschlands an Norwegen per Seekabel (NorGer-Projekt) seien drei Jahre Bauzeit, eine Leistung von 1,5 GW und Kosten von 1,4 Mrd. € für 623 km, also 2300 €/m veranschlagt. Ein baugleiches Kabel in die Niederlande existiere schon. Die Kostenschätzung basiere also auf tatsächlichen Erfahrungswerten. Ein Gutachten im Auftrag des Netzbetreibers TenneT beziffere die Kosten für eine Gleichstrom-Freileitung in Schleswig-Holstein auf 2100 €/m.

„Angesichts der Erfahrungen mit Seekabeln ist für mich nicht nachvollziehbar, dass die Netzbetreiber immer noch behaupten, die Erdverkabelung koste acht- bis zehnmal so viel. Die Verlegung in bundeseigenem Grund, etwa entlang der A 7, würde die Kosten weiter verringern. Dafür beträgt die Lebensdauer von Erdkabeln ca. 10 Jahre mehr, die Wartungskosten liegen niedriger und die Gefahr von Schäden durch Extremwetterereignisse ist vernachlässigbar. Das Landschaftsbild bleibt erhalten.“ 

Göppel bekräftigt deshalb, dass die Bayerische Staatsregierung zu Recht eine Prüfung der Trassen durchgesetzt hat. Das biete dem Bayerischen Wirtschaftsministerium nun die Chance, alternative Konzepte zu prüfen. Insgesamt hält er die Konzentration auf die Trasse Süd-Link und deren Verkabelung direkt an der A7 für ein Konzept, „das politisch befriedet und technologisch überzeugt.“

Neue europäische Klimaziele insgesamt ein Erfolg

USA und China reagierten bereits

Brüssel, 24.10.2014 – MdB Josef Göppel hält die neuen europäischen Klimaziele insgesamt für einen spürbaren Schritt nach vorn, der bis 2030 eine technische Dynamik zur ökologischen Erneuerung aller Lebensbereiche einleiten wird. Damit kann die EU nach seiner Meinung bei den kommenden Klimakonferenzen glaubwürdig auftreten.

Die EU hat damit Bewegung in die internationalen Klimaverhandlungen gebracht. China und die USA als die größten Treibhausgasemittenten haben nun erstmals eigene Minderungsziele konkretisiert: China will bis 2030 mindestens 20% seines Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken und den Ausstoß von Treibhausgasen ab 2030 auf dem Niveau von 2014 halten. Die USA bieten an, bis 2025 die Emission von Treibhausgasen gegenüber 2005 um 25% zu senken. Damit steigen die Chancen erheblich, dass 2015 beim Klimagipfel in Paris ein umfassendes und verbindliches Abkommen geschlossen wird.

Die europäischen Ziele im Detail (Quelle: Eurostat):

Klimagasausstoß bezogen auf 1990:

  • EU-Ziel 2020: -20 %
  • Stand 2014: -14%
  • EU-Ziel 2030: mindestens -40% verbindlich

Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergiebedarf:

  • EU-Ziel 2020: 20 %
  • Stand 2014: 12%
  • EU-Ziel 2030: mindestens 27% verbindlich

Primärenergiebedarf bezogen auf den Entwicklung ab 2007 ohne besondere Anstrengungen:

  • EU-Ziel 2020: -20 %
  • Stand 2014: -18%
  • EU-Ziel 2030: mindestens -27% nicht verbindlich

Der Blick auf den Stand 2014 zeigt nach Meinung von Josef Göppel deutlich, dass 40 % CO2-Minderung bis 2030 bezogen auf ganz Europa ein ambitioniertes Ziel sind. Das sei Kanzlerin Merkel zu verdanken.

Das Ziel von 27 % erneuerbaren Energien bleibt dagegen klar hinter den Möglichkeiten der EU-Länder zurück. Allerdings ist es ein Erfolg der deutschen Verhandlungsstrategie, dass neben dem CO2-Minderungsziel erneuerbare Energien und Energieeffizienz wiederum als eigene Ziele verankert wurden. Dagegen hatte es im Vorfeld massive Einwände gegeben, auch aus Teilen der deutschen Parteien. Wichtig ist auch ein weiteres Detail. Das Wort „mindestens“, bei den 2030er Zielen bedeutet, dass erneuerbare Energien auch dann noch gefördert werden können, wenn der Anteil von 27 % an der Primärenergie erreicht ist.

Unverständlich bleibt der Widerstand einiger Mitgliedstaaten gegen ein verbindliches Energiesparziel. Einsparungen rechnen sich nämlich am schnellsten. Das Europäische Parlament hat dazu bereits Nachbesserungen angekündigt.

Wichtig ist die in dem Beschluss enthaltene Reform des europäischen Emissionshandels. Ab 2021 wird die Zahl der CO2-Zertifikate jährlich um 2,2 statt 1,74 % gekürzt. Damit werden überzählige Verschmutzungsrechte abgeschöpft, die durch Technologieverbesserungen und erneuerbare Energien nicht mehr nötig sind. An dieser Stelle hält Josef Göppel die Kritik der Umweltverbände für berechtigt, weil die Jahre bis 2021 tatenlos verstreichen würden. Der Preis für ein CO2-Zertifikat ist in den letzten fünf Jahren von 19 auf 3 Euro gefallen, weil die Obergrenze der Umlaufmenge dem Technologiefortschritt und der tatsächlichen Wirtschaftsentwicklung nicht regelmäßig angepasst wurde – ein Konstruktionsfehler von Anfang an!

In einem Brief an Kanzlerin Merkel dankte Göppel für Ihren Verhandlungseinsatz, bat aber auch dringend um die Einbeziehung breiter Bevölkerungsschichten bei der Umsetzung der neuen Ziele. Göppel schrieb:

„Auf eines müssen wir bei der Energiewende allerdings achten: Sie gelingt nur, wenn breite Bevölkerungsschichten von passiven Energiekonsumenten zu Produzenten und Akteuren werden. Die Bürgerbeteiligung hatte zum Zeitpunkt der Koalitionsverhandlungen leider keinen besonders hohen Stellenwert. Entsprechend fielen die seitherigen gesetzlichen Regelungen aus; zum Beispiel der Umstieg auf Ausschreibungen. Das wird keine Kostensenkungen, aber eine Konzentration auf Großanbieter bringen. Die Hinwendung zu einem verantwortungsvolleren Lebensstil gelingt jedoch nur mit der Einbeziehung möglichst vieler Bürger.“

US-Freihandelsabkommen so nicht zustimmungsfähig

Sind Abkommen durch neuen WTO-Vertrag ohnehin überholt?

Berlin, 14. November 2014 - Für Josef Göppel ist das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), ebenso wie das Abkommen mit Kanada (CETA) sowie Verträge zum Handel mit Dienstleistungen (TISA) unter den jetzt diskutierten Verhandlungsinhalten nicht zustimmungsfähig. „Ich befürchte vielmehr“, so der Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Arbeitskreises Umweltsicherung und Landesentwicklung der CSU, „eine massive Aushöhlung unserer staatlichen und kommunalen Handlungsspielräume. Gleichzeitig sehe ich in diesen Abkommen ein weiteres Vordringen reiner Marktmechanismen in gemeinwohlbezogene Lebensbereiche wie Trinkwasserversorgung, Rettungsdienste, Gesundheitsversorgung und Bildungsangebote.“ 

Dreh- und Angelpunkt der Freihandelsabkommen neuer Generation ist der Investorenschutz. Die Möglichkeit für ausländische Investoren, Staaten vor einem Investitionsschiedsgericht zu verklagen, ist bei Vertragspartnern mit funktionierender Gerichtsbarkeit nicht angemessen. Auch die Einsetzung eines mächtigen und praktisch nicht mehr zu kontrollierenden „Regulatorischen Kooperationsrats“ ist eine Aushöhlung demokratisch gewählter Strukturen. Es geht inzwischen längst nicht mehr um Zölle und Importschranken. Seit der Vollendung des europäischen Binnenmarktes sind die Zölle gegenüber den USA um 98 % abgebaut worden.

Transatlantische Hindernisse für Autos und Maschinenbau gibt es nicht

Mit einer Anfrage an den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages hat Josef Göppel klären lassen, welche Hemmnisse für Exporte in die USA unter der jetzigen Rechtslage in den Sektoren Automobil und Maschinenbau bestehen. Die Antwort lautet: „Für die Bereiche Maschinenbau und Automobilindustrie sind uns keine Handelshemmnisse bekannt.“ Der Grund hierfür ist, dass Deutschland und die USA Mitglied der Welthandelsgemeinschaft WTO sind und zwar von Beginn an. Die WTO verhandelt auf globaler Ebene Handels- und Wirtschaftsfragen mit dem Ziel der Liberalisierung des Welthandels, also dem Abbau von Handelshemmnissen und Protektionismus. Ziel der WTO ist der internationale Freihandel. Für die WTO-Mitgliedsstaaten gelten die Prinzipien der „Meistbegünstigung“, der „Inländerbehandlung“ und der „Transparenz“. Die Staaten müssen sich demnach gegenseitig einen niedrigen Einfuhrzollsatz gewähren, dürfen ausländische Produkte und Dienstleistungen nicht schlechter behandeln als einheimische Produkte und Dienstleistungen und haben sich gegenseitig über Handelshemmnisse zu informieren. 

Auch technische Vorschriften können als Handelshemmnisse angesehen werden. Hier versucht die WTO „sicherzustellen, dass technische Vorschriften und Standards nicht in protektionistischer Absicht aufgestellt werden“. Selbst bei Beschränkungen, die ein Land zum Schutz von Leben und Gesundheit oder aus Verbraucherschutzinteresse aufstellt, prüft die WTO, ob unnötige Handelshemmnisse entstehen und verhandelt über deren Abbau, z.B. im Abkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (SPS).

Von den Beschränkungen des Exports, die Deutschland für Rüstungsgüter und militärisch einsetzbarer Hochtechnologie beschlossen hat, sind die USA als NATO-Mitgliedsland ebenfalls nicht betroffen. Warum also wird eine weitere Marktöffnung mit solcher Hartnäckigkeit vorangetrieben?

Neuer Welthandelsvertrag der WTO macht bilaterale Abkommen überflüssig

Auch in der Welthandelsorganisation WTO kommt wieder Bewegung in die Verhandlungen um einen neuen Welthandelsvertrag. Er sieht weltweit einen umfangreichen Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen vor. Im August hatte Indien das Paket noch blockiert, weil es seine Agrarsubventionen schützen wollte. Indien kauft in großem Stil im Inland produzierte Lebensmittel für Hilfsprogramme im eigenen Land. So erhalten zum Beispiel bedürftige Schulkinder ein kostenloses Mittagessen. Nachbarstaaten kritisierten, dass ihre Exportchancen dadurch begrenzt würden. Am 13. November haben die USA und Indien einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der nun das Inkrafttreten des Welthandelsabkommens ermöglicht. 

Sind unsere Umwelt-, Sozial- und Sicherheitsstandards „regulatorischen Hemmnisse“?

Der Wirtschafts-Nobelpreisträger Joseph Stiglitz behauptet: „Konzerne versuchen durch geheim verhandelte Handelsabkommen zu bekommen, was sie im offenen politischen Prozess nicht erreichen“. Die wirkliche Motivation mancher Kräfte beiderseits des Atlantiks zur endgültigen Übernahme aller Lebensbereiche durch Marktmechanismen zeigen Beispiele aus den Verhandlungstexten:

  • Die Regelung, einmal vorgenommene Privatisierungen nie wieder zurück zu nehmen (Stillstandsklausel),
  • der Ausschluss einer Rückübernahme von Dienstleistungen in die kommunale Hoheit (Ratchetklausel),
  • Einstufung als „lebendes Abkommen“ mit einer Ermächtigung zur späteren Änderung von Details ohne erneute Zustimmung der Parlamente,
  • das „Negativlistenverfahren“, bei dem alle Bereiche von den Privatisierungsverpflichtungen erfasst werden, die nicht ausdrücklich ausgenommen sind,
  • die völkerrechtlich verbindliche „vorläufige Anwendung“ der Abkommen, ohne Rücksicht auf Beschlüsse des europäischen Parlaments und der mitgliedstaatlichen Parlamente.

Geheimabkommen oder demokratisch legitimierte Handelserleichterung? 

Nach wie vor ist nicht geklärt, ob die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten ebenfalls über die ausgehandelten Verträge abstimmen müssen (Ratifizierung). Das Europäische Parlament muss über TTIP ebenso wie über das endverhandelte Abkommen mit Kanada abstimmen, allerdings nur mit Nein oder Ja. Es kann den ausgehandelten Vertrag also billigen oder verwerfen. Die Billigung durch den Rat, also durch die Regierungen der Mitgliedsstaaten, muss vorher erfolgen. 

Nachdem die ersten Inhalte über den Verhandlungsrahmen von TTIP nur durch der Öffentlichkeit zugespielte vertrauliche Papiere in der Presse landeten, gibt es immer wieder Uneinigkeit bei den Verhandlungen, was den Datenschutz anbelangt. Dazu hier ein Artikel in der Welt. Inhaltliche Kritik an der Verhandlungsführung hatte die EU-Kommission unter Barroso als „unbegründet“ bezeichnet. Auf die Bedenken gegen Investorenschutzklauseln, die von einigen Regierungen in der EU, so auch Deutschland, geäußert wurde, reagierte die Kommission mit der Einrichtung einer „Beratergruppe“ und einer Onlinekonsultation. Pressemitteilung der EU-Kommission zur Beratergruppe

Die Konsultation ist nur für Handelsjuristen realistisch nutzbar. Um die Folgen der Investorenschutzklauseln umfassender abschätzen zu können wurden die Verhandlungen hierfür zunächst ausgesetzt. In allen anderen Bereichen wird weiterverhandelt. 

Bürgerinitiativen wollen Verbraucherinteressen berücksichtigt sehen

Der öffentliche Druck auf die Verhandlungsführer wächst weiter. Aus Deutschland beteiligen sich am Prostest beispielsweise Misereor, Germanwatch und der Deutscher Naturschutz Ring (DNR) als Dachverband der Umwelt- und Verbraucherschutzverbande.  Zivilgesellschaftliche Bündnisse gegen TTIP gibt es auch in den USA.

Viele gesellschaftliche Gruppen stehen dem Freihandelsabkommen kritisch bis ablehnend gegenüber. Natur- und Verbraucherschutzgruppen, aber auch Gewerkschaften, Bauern- und Weinbauverbände, Kulturverbände und Kommunalverbände kritisieren das geplante Abkommen. Befürchtet werden Absenkungen von Umwelt-, Verbraucher- und Arbeiterschutzstandards; die Gefährdung von europäischen Qualitätsprodukten; die Freiheit der Kommunalen Daseinsvorsorge (z.B. Wasser- oder Energieversorgung), sowie der kulturellen Vielfalt. 

Zu TTIP hat sich im Sommer 2014 eine europaweite Bürgerinitiative „Stop TTIP“ gebildet. Vorbild ist die erfolgreiche europäische Wasser-Bürgerinitiative. Die Wasser-Bürgerinitiative hatte durch europaweit gesammelte Unterschriften eine Befassung des Europäischen Parlamentes mit dem Recht auf Re-Kommunalisierung von Wasserbetrieben durchgesetzt. 

Wer hat das Sagen in der Gemeinde, wenn der Freihandel gilt?

Die Befürchtung vieler Gemeinden und Landkreise, über die „Marktzugangsverpflichtung“ praktisch alle Waren und Dienstleistungen auch in den Vertragsländern ausschreiben zu müssen, ist nicht aus der Luft gegriffen. Bereits das Mittel der beschränkten Ausschreibung kann als Handelshemmnis betrachtet werden. Viele Mittelständler, die jetzt in den Zustimmungschor einstimmen, würden dann ein böses Erwachen erleben. Hier geht es nicht nur um Hygienestandards, Gentechnik und Chlorhühnchen. Es gibt zahlreiche Äußerungen von US-Handelsvertretern und US-Konzernen, die entsprechende Angleichungen von Standards an US-Level fordern. Dazu hier Informationen von Greenpeace sowie hier ein Artikel aus der Wiener Zeitung. Die Umweltorganisation BUND und die Europäische Initiative „Stop TTIP“ haben wegen der „Entmachtung der Kommunen durch die Hintertür“ Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.

Warum bestehen Wirtschaftsverbände auf Investor-Staats-Schiedsverfahren  (ISDS)?

Der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat, ebenso wie die neue EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, den Verzicht auf eine eigene Gerichtsbarkeit zum Investorenschutz unter TTIP in Aussicht gestellt. Sowohl die USA als auch die Europäische Union haben klare Rechtsnormen und garantieren einen sicheren Zugang zu einem transparenten Gerichtswesen, auch ohne neue Investor-Staats-Schiedsverfahren. Handelshemmnisse können auch heute schon vor der WTO beklagt werden. Allerdings werden bei der Schiedsgerichtsbarkeit der WTO die zwischenstaatlichen Vertragsinhalte auf Handelshemmnisse überprüft. Im Gegensatz zum geplanten TTIP werden die Richter der WTO nicht durch die Investoren bestimmt. Sollte es wirklich um Absicherung von Investitionen im Ausland gehen, gibt es dafür „Enteignungsversicherungen“. Diese werden z.B. von der Weltbank aber auch von privaten Versicherungsunternehmen angeboten. 

Konzernklage-Klauseln in Investoren-Schiedsgerichtsverfahren dienen dazu, die Möglichkeiten zur Regulierung und Besteuerung von Unternehmen einzuschränken. Lenkungssteuern oder die Beteiligung von Unternehmen an entstehenden Umwelt- und Entsorgungskosten könnten dann nicht mehr verfügt werden. Es geht also darum, ausländischen Investoren zuzugestehen, was sie durch politische Prozesse mit demokratisch legitimierten Regierungen nicht bekommen

Errungene europäische Standards – wie zum Beispiel das Vorsorgeprinzip – gilt es zu verteidigen. Zu den guten europäischen Standards gehört auch, dass Städte und Gemeinden für kommunale Aufgaben der Daseinsvorsorge selbst Sorge tragen. Wie der Deutsche Städtetag betonte, wurden Bereiche der Daseinsvorsorge bisher politisch bewusst nicht privatisiert. Viele Kommunen stehen TTIP kritisch bis ablehnend gegenüber. Die Kommunalen Spitzenverbände sehen die Daseinsvorsorge beeinträchtigt.

Die grundsätzliche Kritik wird hier anschaulich zusammengefasst: Fernsehbeitrag auf 3 Sat  (vom 24. Juli 2014)

545 Euro mehr für jeden deutschen Haushalt?

Die EU-Kommission veröffentlichte 2013 eine Studie, nach der die Wirtschaft durch das Freihandelsabkommen mit den USA zusätzlich um 0,5 % wachsen würde. Das brächte jedem Haushalt ein Zusatzeinkommen von 545 Euro pro Jahr.

Abgesehen davon, dass 0,5 % Wachstum innerhalb der normalen konjunkturellen Schwankungsbreite läge, wird diese Behauptung nun ausgerechnet in den USA in Zweifel gezogen. Wirtschaftsprofessoren der Tufts-University in Boston kamen sogar auf Verluste durch unberücksichtigte Wechselwirkungen. Sie verwendeten für ihre Berechnungen das „Global Policy Model“ der Vereinten Nationen, das „Spill over Effekte“ berücksichtigt. Die Gutachter der EU-Kommission benutzen dagegen ein Rechenmodell ohne Wechselwirkungen.

Für Josef Göppel ist kein Zusatznutzen belegt. Er kritisiert, dass auch in den Unionsparteien ständig vage Versprechungen wiederholt würden. Viel zu wenige Politiker machten sich die Mühe, ins Detail zu gehen.

Regionalstrom Franken gegründet

Neue Energiegenossenschaft bündelt Erzeuger und liefert an Stadtwerke

Herrieden, 10. Oktober 2014 - In Mittelfranken gründete sich die bundesweit erste Energiegenossenschaft, die regional erzeugten Ökostrom über die Stadtwerke direkt zu den Endkunden bringt. Damit entfällt der Umweg über die Leipziger Strombörse. Der Strom fließt über das vorhandene Netz direkt zu den Kunden. So wird der physikalische Weg der Elektrizität auch kaufmännisch abgebildet.

In der Gründungsversammlung traten 80 Stromerzeuger der neuen Genossenschaft bei. Der Geschäftsbetrieb startet mit den Anlagen, die gesetzlich bereits zur Direktvermarktung verpflichtet sind. Insgesamt gibt es im Gebiet der neuen Genossenschaft 27 000 dezentrale Stromerzeuger.

Mit einer Einlage von 100 Euro erwerben Kleinerzeuger das Recht, ihre Strommenge in der Gemeinschaft zu verkaufen. Es gilt das bewährte Genossenschaftsprinzip, wonach jedes Mitglied eine Stimme hat. Das Modell „Strom aus der Region - für die Region“ will einen dauerhaften regionalen Wirtschaftskreislauf in Gang setzen und zu einer neuen Stadt-Land-Partnerschaft führen. Es entsteht ein regionales Kombikraftwerk, das nur in geringem Maß auf Ausgleichsenergie aus anderen Quellen angewiesen ist. Mit einem 40 %igen Anteil von Strom aus regelbaren Biogasanlagen kann die Genossenschaft flexibel auf den jeweiligen Bedarf der Stadtwerke reagieren.

Der Nürnberger Umweltreferent Dr. Peter Pluschke brachte es auf den Punkt: „Ihr Angebot und unsere Erwartungen treffen sich.“ Nach der städtischen Energiestrategie 2050 erwarte man einen bis zu 50 % aufwachsenden Anteil des Nürnberger Stroms aus dem Umland. Der Großstadtverbrauch liege bei rund 3.400 Gigawattstunden pro Jahr. Die 27.000 Ökostromanlagen in Westmittelfranken produzierten 2013 rund 1.600 Gigawattstunden.

Zum Vorstandsvorsitzenden wurde in der Gründungsversammlung der Diplomvolkswirt Robert Spanheimer (38) gewählt, der bereits in der Rhön Energiegenossenschaften aufgebaut hat. Den Aufsichtsrat repräsentiert der 64-jährige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel, von dem die Initiative zu dieser Genossenschaftsgründung ausging. Für ihn „sichert die gebündelte Einspeisung den Kleinerzeugern auch nach der 20-jährigen EEG-Frist einen verlässlichen Absatzmarkt. Für die Kunden bringt der regionale Energiepool vor der eigenen Haustür Versorgungssicherheit und langfristige Ersparnisse bei den Netzkosten.“ Göppel betont, dass mit diesem Modell die Energiewende in den Händen der Bürger bleibe und nicht an Großkonzerne mit anonymen Aktieneignern zurückfalle. Die regionale Versorgung über Stadtwerke sei auch deshalb so wichtig, weil diese ihre Kunden dazu motivieren könnten, den Verbrauch teilweise am Angebot auszurichten. Zusätzliche Kraft-Wärme-Kopplung, dezentrale Speicher und Einspar-contracting seien Teil der regionalen Wertschöpfungsstrategie. Eine solche Stromwirtschaft werde für die Kunden transparent und nachvollziehbar, der Strom bekomme ein Gesicht.

Das von der ersten Generalversammlung beschlossene Unternehmensleitbild nennt an erster Stelle den Aufbau einer regionalen Energiewirtschaft in solidarischer Gemeinschaft zwischen Erzeugern und Verbrauchern sowie zwischen ländlichen und städtischen Räumen in Franken. Der Nürnberger Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly unterstützt die Initiative aus dem Umland seiner Stadt. Damit wird nach seiner Meinung die Integration der erneuerbaren Energien in den Markt beschleunigt; die Energiewende komme einen realen Schritt voran.

Damit das mittelfränkische Modell auch andernorts eine sichere Basis findet, muss der gesetzliche Herkunftsnachweis für Strom noch auf die regionale Direktvermarktung ausgedehnt werden. Das EEG 2014 sieht eine Verordnungsermächtigung für Energieminister Sigmar Gabriel vor, eine entsprechende Regelung zu erlassen.

Mehr Informationen finden Sie unter www.regionalstrom-franken.de.

Kohleverstromung muss auslaufen!

Bundestagsrede vom 13. November 2014 Aktuelle Stunde: Unterschiedliche Auffassungen in der Bundesregierung zur Abschaltung von Kohlekraftwerken und zum Erreichen der Klimaziele

Hier der Link zum Videomitschnitt der Rede im Deutschen Bundestag

Josef Göppel (CDU/CSU): 

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Die Stimmung für den Klimaschutz ist im Herbst 2014 etwas günstiger geworden. Es gab den Beschluss der europäischen Regierungschefs, 40 Prozent CO2-Minderung bis 2030 zu erreichen. Das hat eine neue Dynamik in die Debatte gebracht. Man darf vermuten, dass die jüngsten Absichtserklärungen der Vereinigten Staaten und Chinas auch auf das europäische Signal zurückgehen. Diesen Beschluss der europäischen Regierungschefs hat Frau Merkel durchgekämpft. Das war das entscheidende Signal. Deswegen ist für die Konferenzen, die jetzt in Südamerika und nächstes Jahr in Paris stattfinden, eine günstigere Ausgangslage vorhanden.

Auf der anderen Seite müssen wir aber auch sehen, dass trotz des großen Einsatzes der deutschen Kanzlerin das Ziel einer Minderung des CO2-Ausstoßes um 40 Prozent am unteren Ende des Pfades der Europäischen Union für 2050 liegt. Das macht klar: Wir haben auf dem Weg bis 2050 zur Einhaltung des Zwei-Grad-Zieles mehr zu tun, als dieser Beschluss jetzt festlegt, obwohl es schon schwer genug ist, die darin enthaltenen Ziele zu erreichen.

Ich richte nun den Blick auf das deutsche Ziel, bis 2020 minus 40 Prozent zu erreichen. Selbstverständlich spielen da die Emissionen der fossilen Kraftwerke eine entscheidende Rolle.

(Beifall der Abg. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben da nur ein Problem. Wenn man das jetzt marktwirtschaftlich über den Emissionshandel lösen will, ist das richtig. Es ist aber so, dass die Beschlüsse der europäischen Regierungschefs erst ab 2021 gelten.

(Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an Hubertus Heil (Peine) (SPD) gewandt: Ja! Gehört?)

Wir müssen uns in der Koalition in der Tat überlegen, was wir in diesem Jahrzehnt noch zusätzlich tun müssen. Genau darum geht es. Herr Kollege Heil, ich erinnere mich, dass im letzten Jahr bei den Koalitionsverhandlungen in der Arbeitsgruppe Energie eine Liste alter fossiler Kraftwerke vorgelegt wurde. Ich bin nicht der Meinung, dass der Staat den Befehl zum Stillstand geben muss; wir müssen aber die politische Richtung und die Rahmenbedingungen vorgeben.

Wir von der Union halten uns exakt an das, was Sigmar Gabriel als Umweltminister damals in Meseberg für die gesamte Bundesregierung verkündet hat. Wir wollen die Lücke füllen. Insofern unterstützen wir die Vorlage der Umweltministerin. Ich denke, dass die Koalition aus dieser Debatte überzeugend herauskommen kann; denn wir dürfen unseren Blick in der Tat nicht nur auf die Stromerzeugung richten.

Es geht jetzt, meine lieben Kollegen von den Grünen und Sozialdemokraten, darum, dass sozialdemokratisch- und grün-geführte Länder der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für energetische Sanierungen zustimmen. 

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und schwarz! - Dirk Becker (SPD): Und Bayern! - Hubertus Heil (Peine) (SPD): Und Wolfgang Schäuble!)

Es geht auch um die Energieeffizienz. Wenn ich heute in einer großen deutschen Zeitung lese, Energieeffizienz könne man nicht verordnen, man brauche einen „Instrumentenmix, der Lust auf Energieeffizienz macht“, frage ich mich, ob das ausreichen wird. Auch da ist eine gewisse politische Rahmensetzung unumgänglich.

Die Europäische Union hat eine Untersuchung veröffentlicht, nach der die Kosten der Energieerzeugung in Europa, und zwar in Bezug auf die Primärenergie, 50 Prozent über dem liegen, was die Verbraucher heute wirklich zahlen. Gemeint sind die Umwelt- und Gesundheitskosten. Wer heute davon spricht, dass wir Rohstoffe noch lange ausbeuten sollen oder dass wir das eine oder andere aufschieben sollen, der verkennt völlig, dass wir uns mit einer solchen Haltung volkswirtschaftlich in die Tasche lügen.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


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