Newsletter - Josef Göppel MdB
Wichtig! Der Newsletter wird nicht korrekt angezeigt? Klicken Sie bitte hier!

Richtungsstreit um die Energiewende

Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag - Bewertung aus kommunaler Sicht

Umfrage zum Ausbau der Windkraft in Bayern


Richtungsstreit um die Energiewende

Göppel stimmt dem Koalitionsvertrag in der Fraktionssitzung nicht zu

 

Berlin, 27. November 2013 – Der Koalitionsvertrag für die Große Koalition liegt vor. Der Bundestagsabgeordnete Josef Göppel hat als Mitglied in der Arbeitsgruppe Energie am Entwurf mitgearbeitet. Er hält den Grundansatz des Energiekapitels für einen wichtigen Schritt: Der Ausbau erneuerbarer Energien wird enger mit dem Abschmelzen der konventionellen Kraftwerkskapazitäten verzahnt. Kritisch äußert sich der Umweltpolitiker Göppel aber zu einigen Änderungen gegenüber dem Entwurf der Fachpolitiker, die die Parteispitzen in letzter Minute noch ergänzt haben: „Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird bei den jetzt gefassten Zielen eines Anteils am Stromverbrauch von 40 bis 45% bis 2025 und 55 bis 60% im Jahr 2035 eher gebremst. Besonders für die Windkraft in Süddeutschland wird es mit den Vorgaben des Koalitionsvertrags ganz schwierig. Wir brauchen sie aber als Bestandteil im Mix der erneuerbaren Energien auch im Binnenland. Dadurch vermeiden wir Übertragungsverluste und Netzausbau. Hier gilt es nun in den EEG-Verhandlungen nachzubessern.“

In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gab es 3 Nein-Stimmen zum Koalitionsvertrag, eine davon von Josef Göppel.


Die wichtigsten Punkte zur Energiewende im Koalitionsvertrag:

  • Zeitplan: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll rasch überarbeitet werden. Die zuständigen Ministerien werden bis Ostern 2014 einen Entwurf vorlegen, die parlamentarischen Beratungen sollen dann bis Sommer 2014 dauern.
  • Vertrauensschutz: „Altanlagen genießen Bestandsschutz. Der Vertrauensschutz im Hinblick auf getätigte und in der Realisierung befindliche Investitionen ist entsprechend zu gewähren.“ Besonders bei Windparks entstehen in der Planung über mehrere Jahre bereits erhebliche Kosten. Deshalb soll es auch Vertrauensschutz für Anlagen in Planung geben. Josef Göppel wird sich im neuen EEG dafür einsetzen, dass eine großzügige Übergangsregelung gelten wird.
  • Breite Bürgerbeteiligung: Bei allen Reformen soll besonders Rücksicht darauf genommen werden, dass auch künftig Bürger sich als Kleinanleger an Projekten beteiligen und in der Planung mitreden können. Dieser Grundsatz wurde auf Anregung von Josef Göppel in den Koalitionsvertrag aufgenommen.
  • Photovoltaik: „Die jetzt geltende Regelung (u.a. atmender Deckel, Obergrenze) hat sich bewährt und wird beibehalten.“
  • Biomasse: „Der Zubau von Biomasse wird überwiegend auf Abfall- und Reststoffe begrenzt. (…) Bestehende Anlagen sollen möglichst bedarfsorientiert betrieben werden, um Vorteile für die Systemstabilität zu nutzen.“ Die CSU hat in den Verhandlungen durchgesetzt, dass das Wort „überwiegend“ ergänzt wurde. Damit sind zum Beispiel auch künftig güllebasierte Anlagen, die einen gewissen Anteil von Energiepflanzen benötigen möglich. Die Umrüstung der Altanlagen soll vorangetrieben werden, damit sie die Schwankungen bei Wind- und Sonnenstrom ausgleichen können.
  • Wind an Land: „Wir werden die Fördersätze senken (insbesondere bei windstarken Standorten), um Überförderungen abzubauen und gleichzeitig durch eine Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells dafür sorgen, dass bundesweit die guten Standorte mit einem Referenzwert von 75-80% auch zukünftig wirtschaftlich genutzt werden können. Wir werden eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch einfügen, die es ermöglicht, länderspezifisch Regeln über Mindestabstände zur Wohnbebauung festzulegen.“ Diesen Referenzertrag erreichen nur rund 25% der in Bayern bereits bestehenden Windkraftanlagen. Zusammen mit der von Ministerpräsident Seehofer gewünschten Änderung der Abstandsregelung zur Wohnbebauung wäre nur noch ein geringer Zubau an Windkraftanlagen in Bayern möglich.
  • Wind auf See: Das Ausbauziel wurde abgesenkt auf 6,5 GW bis 2020 und 15 GW bis 2030. Die hohe Anfangsvergütung von 19 ct/kWh soll bis Ende 2019 verlängert werden.
  • Wasserkraft: „Die bestehenden Regeln haben sich bewährt und werden fortgeführt.“
  • Verpflichtende Direktvermarktung: Ab dem Inkrafttreten des neuen EEG müssen Neuanlagen ab 5 MW (z.B. große Freiflächen-Photovoltaikanlagen oder Windparks mit mehr als 2 Anlagen) direkt vermarktet werden. Ab 2017 soll dies dann für alle Anlagengrößen gelten. Basis ist das Modell der gleitenden Marktprämie, wie es bereits heute von den meisten Windkraftanlagen genutzt wird.
  • Eigenverbrauch: „Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass im Grundsatz die gesamte Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage beteiligt wird. So sollen alle neuen Eigenstromerzeuger mit einer Mindestumlage zur Grundfinanzierung des EEG beitragen, wobei wir die Wirtschaftlichkeit insbesondere von KWK-Anlagen und Kuppelgasnutzung wahren werden. Für kleine Anlagen soll eine Bagatellgrenze eingezogen werden. Vertrauensschutz für bestehende Eigenerzeugung wird gewährleistet.“ und "Durch die steigende Eigenstromversorgung im privaten und gewerblichen Bereich ist die faire Kostenverteilung zunehmend in Frage gestellt. Deshalb müssen die Kosten für die Bereitstellung der Netzinfrastruktur künftig stärker abgebildet werden, zum Beispiel durch die Einführung einer generellen Leistungskomponente im Netzentgelt (Grund- oder Leistungspreis) und die Beteiligung der Einspeiser an den Kosten der Netzinfrastruktur und des Netzbetriebs.“ MdB Josef Göppel wird sich in den Verhandlungen dafür einsetzen, dass private Haushalte und kleine Unternehmen, die selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien nutzen, von einer Beteiligung an der EEG-Umlage ausgenommen werden.
  • Umlagenbefreiung für energieintensive Unternehmen (Besondere Ausgleichsregelung): „Bei der Besonderen Ausgleichsregelung überprüfen wir die Privilegierung in den einzelnen Branchen vorrangig anhand objektiver, europarechtskonformer Kriterien. Darüber hinaus werden wir den Kostenbeitrag der privilegierten Unternehmen überprüfen. Zugleich ist vorgesehen, dass die begünstigten Unternehmen nicht nur ein Energiemanagementsystem einführen, sondern auch wirtschaftlich sinnvolle und technologisch machbare Fortschritte bei der Energieeffizienz erzielt werden.“
  • Gebäudesanierung: Das Förderprogramm der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau soll aufgestockt und vereinfacht werden. Die von den Fachpolitikern geforderte Einführung von Steuerabschreibungen für die energetische Sanierung der Altbausubstanz fiel in den Endverhandlungen dem Finanzierungsvorbehalt zum Opfer.
  • Erneuerbare Wärme: Hier soll die Förderung im Marktanreizprogramm in gleichem Umfang fortgesetzt werden. Wenn viel Wind- oder Sonnenstrom erzeugt wird, soll dieser künftig verstärkt zur Gebäudeheizung und für Warmwasser genutzt werden.

Den vollständigen Text des Koalitionsvertrags können Sie hier herunterladen.

Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft im Koalitionsvertrag

 

Berlin, 27. November 2013 - Die Themen Landwirtschaft und Umwelt wurden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe verhandelt.

Die wichtigsten Ergebnisse:

Klimaschutz

Bis 2020 sollen national mindestens 40% weniger Treibhausgase bezogen auf 1990 ausgestoßen werden. Das kann Deutschlands Führungsrolle im Klimaschutz und in der technischen Innovation wieder herstellen. Europa soll 40 % Minderung bis zum Jahr 2030 erreichen. National gilt bis 2050 die Marke von 80 bis 95 % weniger Treibhausgasemissionen. Diese Minderung ist zur Erreichung des Zwei-Grad-Ziels erforderlich.

Das Bekenntnis zur Reform des Emissionshandels ist ein gutes Signal. Die zögerliche Herausnahme überzähliger „Verschmutzungsrechte“ (Backloading) widerspricht diesem genannten Ziel jedoch. Deshalb setzt sich Josef Göppel für ein Klimaschutzgesetz ein.

Umwelt

Nachhaltigkeit ist im neuen Koalitionsvertrag als Maßstab des Regierungshandelns festgelegt.

Der bundesweite Flächenverbrauch soll bis 2020 auf maximal 30 Hektar pro Tag beschränkt werden. Die wichtigsten Instrumente hierfür sind die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden und das Flächenrecycling. In einem im Oktober 2013 bereits gestarteten Modellversuch soll außerdem die Wirksamkeit von Flächenzertifikaten geprüft werden.

Eine weitere Priorität der neuen Regierung ist der Lärmschutz auf Straße und Schiene sowie beim Flugverkehr. Das freiwillige Lärmsanierungsprogramm für Bestandsstrecken wird ausgebaut und rechtlich abgesichert. Der Schienenlärm soll bis 2020 halbiert werden. Falls die freiwilligen Maßnahmen nicht zur Erreichung dieses Ziels führen, sind auf stark befahrenen Strecken Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterwagen geplant. Auch im Flugverkehr soll verstärkt auf Lärmschutz geachtet werden. Unter anderen sollen Flughafengebühren nach Lärmbelastung gestaffelt werden. Dies hilft die Belastungen für die Bevölkerung zu verringern. Die Gleichbehandlung militärischen und zivilen Fluglärms wurde nicht aufgenommen!

Beim Hochwasserschutz hat man sich darauf geeinigt, den Flüssen mehr Raum zu geben. Es fehlt jedoch ein verbindlicher Zeitrahmen.

Die Koalition wird die Kreislaufwirtschaft verbessern. Es werden rechtliche Grundlagen zur Einführung der gemeinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung für Verpackungen und andere Wertstoffe geschaffen. Die Europäische Elektrogeräterichtlinie wird zügig in nationales Recht umgesetzt und die Sammelmengen von Elektro- und Elektronikschrott werden erhöht. Zur Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Elektroschrott wird die Beweislast umgekehrt, so dass künftig der Exporteur nachweisen muss, dass es sich nicht um Elektroschrott handelt. Rücknahmesysteme für wiederverwertbare Produkte werden ausgebaut und die Rückgabe von Gebrauchtgeräten erleichtert.

Landwirtschaft

Die Agrarreform auf EU-Ebene ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das wird von beiden Koalitionspartnern anerkannt. Wichtig ist jetzt die nationale Ausgestaltung. Hier lässt der Koalitionsvertrag konkrete Maßnahmen vermissen, sei es zum Umgang mit den Ökologischen Vorrangflächen oder zur Finanzierung der Programme für die ländliche Entwicklung (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz). Die in Fachkreisen diskutierte Aufstockung um 200 Millionen Euro ist im Koalitionsvertrag nicht enthalten. Umstritten ist der Pestizideinsatz auf ökologischen Vorrangflächen.

Die Ablehnung von Patenten auf Züchtungen, die nicht aus der Gentechnik stammen, ist ein Erfolg für die deutschen Kleinzüchter und Bauern. Darüber hinaus ist im Koalitionsvertrag verankert, dass die Interessen des nicht-kommerziellen Bereichs gewahrt werden und der Zugang zu alten und regionalen Sorten nicht beschränkt wird.

Die gemeinsamen Beschlüsse zur grünen Gentechnik beziehen sich leider nur auf die Kennzeichnungspflicht von Tierprodukten. Das bleibt weit hinter dem von der CSU geforderten Verbot von Anbau, Freisetzung und Zulassung gentechnisch veränderter Lebewesen zurück.

Der Koalitionsvertrag - Bewertung aus kommunaler Sicht

Die wichtigsten Punkte für Gemeinden und Landkreise

 

Berlin, 27. November 2013 – Der Bund wird die Kommunen finanziell entlasten. So stehen zum Beispiel über die vierjährige Legislaturperiode gerechnet 6 Milliarden Euro zur Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen zur Verfügung.

Die wichtigsten Punkte im Einzelnen:

  • Steuern: Auch künftig bleibt die interkommunale Zusammenarbeit steuerfrei. Die Gewerbesteuer bleibt unangetastet. Die Grundsteuer soll modernisiert werden.
  • Föderalismusreform: Die geplante Föderalismusreform III wird mit  Beteiligung der Kommunen verhandelt. Hier wird es aus Sicht der Kommunen vor allem um die Regionalpolitik nach 2019 und die Frage gehen, wie gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland hergestellt werden können. Dabei wird es auch um die Fortsetzung der Gemeindeverkehrsfinanzierung gehen.
  • Breitbandausbau: Der Breitbandausbau ist für die Kommunen im ländlichen Raum besonders wichtig. Die Koalitionspartner bekennen sich zu einem flächendeckenden Ausbau mit schnellem Internet (mindestens 50 Mbit/s) bis zum Jahr 2018. Finanziell wird der Bund den Ausbau durch zusätzliche Investitionsanreize für Telekommunikationsunternehmen und das neue Sonderfinanzierungsprogramm „Premiumförderung Netzausbau“ bei der KfW-Bankengruppe unterstützen.
  • Regionalförderung / Städtebauförderung: Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) wird zu einer „Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung“ weiterentwickelt. Die Städtebauförderung wird auf 700 Millionen Euro jährlich aufgestockt. Die Förderung richtet sich künftig nach der Bedürftigkeit der Kommunen. Die Unterscheidung zwischen Ost- und Westdeutschland entfällt. Das Programm „Soziale Stadt“ wird aufgewertet und mit 150 Millionen Euro jährlich ausgestattet. In der „Initiative Ländliche Infrastruktur“ werden gemeinsam mit den Ländern Konzepten für strukturschwache und besonders vom demografischen Wandel betroffene Räume entwickelt.
  • Wohnungsmarkt: Der soziale Wohnungsbau wird wieder belebt. Hierfür werden die Bundesländer bis Ende 2019 mit jährlich 518 Mio. € unterstützt. Die vorgesehene Erleichterung für Kommunen bei der Übernahme ehemalig militärisch genutzter Flächen und Einrichtungen trägt dazu bei, die aktive Kommunalentwicklung zu verbessern. Zudem soll die Mietpreisbremse den Mietwohnungsmarkt entspannen. Mieterhöhungen dürfen maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  • Bildung / Betreuung: Die Kinderbetreuung wird weiter ausgebaut. Bund und Länder werden ein drittes Investitionsprogramm auflegen, mit dem der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter 3 Jahren umgesetzt wird.
  • Gesundheit und Pflege: Die Gesundheitsversorgung soll vor allem im ländlichen Raum verbessert werden. Auch Gemeinden sollen nun zum Beispiel intiativ Medizinische Versorgungszentren gründen können.
  • Selbstbestimmtes älter werden: Die Große Koalition wird die Mehrgenerationenhäuser weiterentwickeln und ihre Finanzierung verstetigen. Darüber hinaus werden gemeinschaftliche Wohnformen von älteren Menschen in einem eigenen Programm gefördert.
  • Eingliederungshilfe: Der Bund wird bei der Neuregelung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit Inkrafttreten eines Bundesteilhabegesetzes (früher Bundesleistungsgesetz genannt) zu einer finanziellen Entlastung der Kommunen beitragen.
  • Flächeninanspruchnahme: Der jüngst gestartete Modellversuch zum Handel mit Flächenzertifikaten wird fortgeführt. Damit soll die Innenentwicklung von Kommunen gefördert werden.
  • Hochwasserschutz: Die extremen Hochwasser werden wegen des Klimawandels häufiger. Das nationale Hochwasserschutzprogramm erlaubt beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren, damit die drängendsten Maßnahmen rasch umgesetzt werden können.

Umfrage zum Ausbau der Windkraft in Bayern

Windstrom hat aktuell einen Anteil von 1% an der bayerischen Stromversorgung. Nach dem Energiekonzept der Bayerischen Staatsregierung sind 10% das Ziel bis 2020. Sind Sie für einen weiteren Ausbau der Windkraft in Bayern?

Stimmen Sie hier ab.

 


Kontaktinformationen
Beantworten Sie diese E-Mail bitte NICHT per 'Reply' (Antwort-
Button in Ihrem E-Mail-Programm). Wenn Sie Fragen haben, schauen
Sie bitte auf unsere Webseite.

Abbestellen
Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten wollen, können Sie ihn hier abbestellen.

Copyright © 2008 Josef Göppel MdB. Alle Rechte vorbehalten.