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Wer Energie spart, soll belohnt werden

Kernforderungen des CSU-Arbeitskreises Umwelt zum EEG

Göppel zum Freihandelsabkommen TTIP

Glyphosat - Mit Vorsorgeprinzip nicht vereinbar

Moderner Werte-Kodex - Eine Initiative aus Franken

Gründung einer Parlamentsgruppe „Kulturgut Alleen“

Papst Franziskus: Das aktuelle Zitat zur Lage Europa

Bäuerlicher Naturschutz muss sich lohnen! - Bayern 2 Notizbuch-Beitrag


Wer Energie spart, soll belohnt werden

Göppel unterstützt Klimadividende

Berlin, 12. Mai 2016 – Im Dezember 2015 hat sich die Weltgemeinschaft in Paris auf einen anspruchsvollen Weltklimavertrag geeinigt. Der Vertrag sieht vor, bis zur Mitte des Jahrhunderts treibhausgasneutral zu werden. Die einzelnen Staaten müssen dazu Klimaschutzpläne mit konkreten Maßnahmen vorlegen. Für Deutschland ist bereits klar, dass zusätzliche Anstrengungen notwendig sind. Das Bundesumweltministerium arbeitet derzeit an einem Klimaschutzplan 2050. 

Ein interessanter Vorschlag kommt nun von einem Aktionsbündnis: Die Klimadividende. Die Initiatoren fordern nach dem Vorbild europäischer Nachbarländer wie Frankreich, Dänemark oder der Schweiz, eine CO2-Abgabe auf fossile Energieträger einzuführen. Der entscheidende Unterschied ist aber, dass die Einnahmen an die Bürgerinnen und Bürger zurückfließen sollen. Unterstützung erhält die Idee von dem Potsdamer Klimaökonomen Prof. Ottmar Edenhofer. Er schlägt vor, jährlich vor Weihnachten die Einnahmen als Klimadividende auf alle Deutschen gleichmäßig pro Kopf auszuschütten. Eine kurze Darstellung der Klimadividende finden Sie hier.

Josef Göppel hält diesen marktbasierten Ansatz für eine weitschauende Idee: „Damit würde das Verursacherprinzip umgesetzt und ein sozialer Ausgleich erreicht. Wer die Atmosphäre besonders belastet, bekommt weniger zurück als er eingezahlt hat. Eine Familie, die auf ihren Energieverbrauch achtet, profitiert hingegen.“ Göppel wird deshalb den Vorschlag in die Diskussion um den deutschen Klimaschutzplan einbringen.

Konkret schlägt die Initiative eine CO2-Abgabe von 10 €/t CO2 auf alle fossilen Brenn- und Treibstoffe vor. Kraftwerke und Industrieanlagen, die im Europäischen Emissionshandel sind, müssen nur die Differenz zwischen dem Zertifikatspreis und der CO2-Abgabe abführen. Benzin und Heizöl würden dadurch um rund 2,5 ct/l teurer, Braunkohlestrom um rund 0,4 ct/kWh. Eine durchschnittliche vierköpfige Familie, die 25 000 km mit dem Auto fährt, 2500 Liter Heizöl und 3500 kWh Strom verbraucht, würde rund 110 Euro im Jahr an CO2-Abgabe zahlen. Als Klimadividende würden aber 400 Euro an die Familie zurückfließen.

Wichtig ist, dass die Klimadividende nicht in Konkurrenz zum Emissionshandel steht, sondern eine Ergänzung darstellt. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel könnten also auch künftig in den Energie- und Klimafonds fließen, aus dem zum Beispiel die Gebäudesanierung gefördert wird.

Kernforderungen des CSU-Arbeitskreises Umwelt zum EEG

Bundesrat unterstützt Forderung nach Akteursvielfalt

Berlin, 12. Mai 2016 - Die CSU-Arbeitskreise Umweltsicherung und Energiewende bringen konkrete Forderungen in die EEG-Verhandlungen ein. Besonders wichtig ist den Umwelt- und Energiepolitikern der CSU eine breite Bürgerbeteiligung am weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Bayern hat dazu bereits eine Initiative im Bundesrat gestartet und konnte bei der Abstimmung eine deutliche Mehrheit erreichen. Den Bundesratsbeschluss finden Sie hier. Für bestehende Biogasanlagen wollen die Parteimitglieder eine Anschlussförderung durchsetzen. Besonders bei der Windkraft soll auch in Süddeutschland der wirtschaftliche Betrieb möglich sein um einen flächendeckenden Ausbau zu sichern. Photovoltaikanlagen unter einem MW wollen die CSU-Arbeitskreise auch künftig mit festen Einspeisevergütungen fördern. Das Positionspapier finden Sie hier.

Die Bundesregierung plant im Mai das Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des EEG einzuleiten. Zur Vorbereitung findet am 12. Mai ein Spitzentreffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel statt. Der Kabinettsbeschluss ist für den 25.05.2016 geplant. Die erste Lesung im Deutschen Bundestag ist  für den 02. und 03.06.2016 vorgesehen. Anfang Juli soll die Novelle beschlossen werden.

 

 

Göppel zum Freihandelsabkommen TTIP

Entwicklungsländer nicht ausschließen!

Berlin, 26.04.2016 - Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen USA - EU laufen unbeirrt von Bedenken weiter. Josef Göppel hat in einer Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erneut verlangt, in alle Regelungen Entwicklungsperspektiven für die Länder des Südens der Erde einzubeziehen. Er widersprach damit offen Bundeskanzlerin Merkel, die TTIP möglichst schnell abschließen will. Hier seine Positionen:

1. Kann man Standards für den Welthandel ohne China und die Entwicklungsländer festlegen?

Die Strategie, einen „Gold-Standard“ für den Welthandel zu setzen, bevor die asiatischen Länder das tun, kann nur scheitern. China wird sich von einem Abkommen USA - EU nichts vorschreiben lassen. An Verhandlungen in der Welthandelsorganisation WTO unter Einbeziehung aller Länder führt kein Weg vorbei!

Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung weist nach, dass durch TTIP das Pro-Kopf-Einkommen vor allem in Afrika zurückgehen wird. Die Länder dort werden es schwerer haben, eigene Verarbeitungsstätten aufzubauen. Sie bleiben auf den Status von Rohstofflieferanten mit geringer Wertschöpfung beschränkt. Der Flüchtlingsdruck nach Europa wird zunehmen.

2. Alles streng wissenschaftlich?

Im TTIP Abkommen müssen alle Zulassungsverfahren für Produkte und Verfahren „wissenschaftlich basiert“ sein. In der Freihandelssprache heißt das, „science based approval to regulation“. Staaten dürfen nur Produkte am Markteintritt hindern, von denen sie wissenschaftlich begründete Beweise haben, dass das Produkt schädlich ist. Das entspricht dem amerikanischen Rechtsprinzip: Alles ist erlaubt, doch wenn ein Schaden eintritt ist eine hohe Haftung fällig.

Das europäische Vorsorgeprinzip setzt dagegen auf die Vermeidung von Schäden durch strenge Vorgaben und Grenzwerte. Demokratisch zustande gekommene Verbote von chemischen Mitteln oder Genpflanzen müssen nach europäischem Verständnis zum vorsorgenden Schutz für Mensch und Natur möglich sein. Das will die amerikanische Seite nicht akzeptieren.

3. Wie wirkt TTIP auf die Landwirtschaft?

In der Landwirtschaft wird sich durch TTIP die Ausrichtung auf den Export verstärken. Der Strukturwandel auf Kosten bäuerlicher Familienbetriebe und handwerklicher Verarbeiter wird sich beschleunigen. Die US-Seite drängt massiv auf die Öffnung des europäischen Marktes für Genprodukte und Hormonfleisch.

Die Senkung von Agrarzöllen zwischen USA und EU ohne Einbeziehung der Entwicklungsländer wird deren Produkte vom Markt drängen.

4. Regionale Produkte und „Buy America“

Den rechtlichen Schutz für regionale Produkte wie Parmesankäse oder Fränkische Bratwurst lehnt die US-Seite bisher ab. Gleichzeitig verteidigt sie das Prinzip „Buy America“ für Aufträge der öffentlichen Hand.

In dieses Kapitel spielt auch die Freistellung der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie Wasserversorgung, Rettungsdienste oder Schulen vor Investorenklagen herein. Die bisher diskutierten Garantien sind so schwammig gehalten, dass sie verhinderte Investoren doch zu Klagen ermuntern.

5. Warum soll ein Regulationsrat eingesetzt werden?

Zum ersten Mal soll in einem Freihandelsabkommen ein sogenannter Regulationsrat eingerichtet werden. Ihm sollen alle Gesetzesvorhaben vorgelegt werden, die den Welthandel berühren könnten. Der Regulationsrat wacht darüber, dass der freie Handel nicht durch neue Standards „behindert“ wird.

Wie wird das in der Praxis aussehen? Jeder Gesetzentwurf muss vor der Beratung im jeweiligen Parlament zur Stellungnahme an den Regulationsrat. Dabei geht es nicht nur um Gesetzesinitiativen im Europäischen Parlament, sondern auch um jene der nationalen Parlamente in den EU-Mitgliedsstaaten und allen ihren Bundesländern; in den USA ebenfalls alle Vorhaben der einzelnen Bundesstaaten! Insgesamt müssten rund 250 Parlamente ihre Gesetzentwürfe an den Regulationsrat einreichen - eine neue Superbürokratie, die in der Praxis zur Lähmung der Gesetzgebungsarbeit führt. Das ist jedoch offenbar gewollt. Möglichst keine gesetzlichen Vorgaben sollen den „freien“ Handel beschränken.

6. Wie soll der Investorenschutz nun aussehen?

Der Investorenschutz ist das umstrittenste Thema in TTIP. Fühlt sich ein Investor durch eine staatliche Vorschrift wirtschaftlich benachteiligt, so soll er seine Ansprüche vor einem privaten Schiedsgericht vertreten lassen können, das nicht öffentlich tagt. Etwa ein Dutzend internationale Rechtsanwaltskanzleien wechseln sich als Anwälte und Richter ab. Die EU verlangt einen Handelsgerichtshof, der mit amtlichen Richtern besetzt ist, öffentlich tagt und eine Berufung ermöglicht. Das lehnen die Amerikaner bisher ab.

Das Abkommen der USA mit Kanada zeigt, dass Investoren vor den privaten Schiedsgerichten nicht nur gegen entstandene, sondern auch gegen erwartete Behinderungen einer Investition klagen können. Kanada musste zum Beispiel nach einem Schiedsspruch ein Gesetz rückgängig machen, dass die Beimischung von Neuro-Toxin in Kraftstoffen verbot. Das Erstreiten von Entschädigungen für geplante Investitionen ist inzwischen ein florierendes Geschäftsfeld für Rechtsanwälte und Finanzakrobaten.

7. Aber technische Standards anpassen ist doch eine gute Sache!

In der Tat erwarteten sich zunächst viele deutsche Mittelständler durch die Angleichung technischer Normen und Standards Erleichterungen im US-Geschäft. Jetzt stellt sich aber heraus, dass die USA gegenüber der EU bei der Vereinheitlichung von Normen massiv nachhinken. In der EU sind die technischen Normen durch Organisationen wie ISO oder IEC bereits harmonisiert; in den USA legen die Bundesstaaten, ja sogar einzelne counties, spezifische Produktanforderungen fest. Washington kann das nach der jetzigen Rechtslage nicht so schnell ändern. Der deutsche Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie lehnt deshalb die gegenseitige Anerkennung technischer Normen ohne eine vorausgehende Harmonisierung in den USA ab.

Wegen solcher Probleme hat sich in Deutschland die Initiative „Kleine und mittlere Unternehmen gegen TTIP“ gegründet, der inzwischen 2.400 Firmen angehören.

8. Arbeitnehmer profitieren am meisten von TTIP?

Der Besuch von Barack Obama bei der Hannover Messe im April 2016 wurde zu einer Werbekampagne für TTIP. Damit werde „der größte Innovationsmotor der Welt angeworfen“. Jede Milliarde mehr Export schaffe 6.000 neue Arbeitsplätze. Exportarbeitsplätze würden zudem besonders gut bezahlt.

Inzwischen musste die Europäische Kommission eine erheblich bescheidenere Rechnung verkünden: Bis 2027 werde es ein zusätzliches Wachstum von 0,5 % geben - nicht jährlich, sondern insgesamt in 11 Jahren! Der Grund dafür sind die jetzt schon hohen Handelsströme in die USA. Frühere Aussagen, jeder Haushalt würde durch TTIP jährlich 645 Euro mehr in der Tasche haben, musste die Kommission widerrufen.

9. Wie geht es weiter?

Das Europäische Parlament hat am 08. Juli 2015 mit 448 zu 247 Stimmen einen Beschluss gefasst, der Vorgaben für die EU-Verhandlungsdelegation enthält. Nach dem Abschluss der Verhandlungen wird das Europaparlament aber nur schwer einzelne Formulierungen ändern können. Die nationalen Parlamente, wie der Deutsche Bundestag, können - wenn überhaupt - nur insgesamt ja oder nein sagen. Es kommt also entscheidend auf die öffentliche Debatte an! In der jetzt diskutierten Form eines aufgeblähten „Weltvertrages“ ist TTIP unannehmbar.

Josef Göppel vor dem TTIP Leseraum im Berliner Wirtschaftsministerium

Glyphosat - Mit Vorsorgeprinzip nicht vereinbar

Europäischer Rat entscheidet über Glyphosat

Berlin, 12. Mai 2016 - Die EU-Mitgliedsstaaten wollen am 18. und 19. Mai über den weiteren Einsatz des Pestizids Glyphosat entscheiden.

Josef Göppels Position dazu: Eine Substanz, die laut Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC) „wahrscheinlich krebserregend“ ist, sollte in der Nähe von öffentlichen Parks, auf Spielplätzen und in Gärten nicht mehr ausgebracht werden. 

Der ökologische Landbau beweist, dass auch eine produktive Landwirtschaft ohne Glyphosat möglich ist. Die Folgenabschätzung des landwirtschaftsnahen Julius-Kühn-Instituts hat ergeben, dass der Einsatz des Herbizids deutlich verringert werden kann. Eine gute Fruchtfolge sowie ein gutes Bodenbearbeitungs- und Betriebsmanagement können den Einsatz von Herbiziden wirksam reduzieren, ohne die Ernteerträge zu beeinträchtigen.

Der Schutz von Gesundheit und Umwelt hat Vorrang vor einem Pestizideinsatz ausschließlich zum Zwecke erleichterter Erntebedingungen (Sikkation).

Die Europäische Behörde für Chemikalien ECHA hat ihre Bewertungsprozesse zu Glyphosat noch nicht abgeschlossen. Auch fehlen Daten zur hormonähnlichen Wirkung (endokrinschädigende Eigenschaften) des Wirkstoffs. Dennoch strebt die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Abstimmung über die Zulassung glyphosathaltiger Pestizide im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel an. Das halte ich angesichts der möglichen Gefahren für unverantwortlich.

Das Bundesamt für Risikoforschung (BfR) hatte 2015 nur den reinen Wirkstoff Glyphosat untersucht, nicht aber fertige Herbizidmischungen mit Träger- und Zusatzstoffen. Die Kombinationswirkungen der verschiedenen Stoffe und Anreicherungen bei Langzeitexposition wurden ebenfalls nicht untersucht. Die Zulassung bezieht sich jedoch auf 33 glyphosathaltige Herbizide unter 95 Handelsbezeichnungen für 470 Anwendungsgebiete.

Mit dem europäischen Vorsorgeprinzip ist die erneute Zulassung von Glyphosat ohne wesentliche Einschränkungen nicht vereinbar. 

Moderner Werte-Kodex - Eine Initiative aus Franken

Die zehn Regeln der Freiheit

Berlin, 12. Mai 2016 - Zur Bewältigung des seit Herbst 2015 verstärkten Zuzuges von Flüchtlingen aus anderen Kulturkreisen gibt es vielversprechende Ansätze der Vermittlung unserer Werte. BACSA, ein Weiterbildungsinstitut zu Wirtschaftsethik aus Mittelfranken hat Bildzeichen entwickelt, die Flüchtlingen unseren Wertekodex einprägsam vermitteln können.

Der Codex umfasst zehn Regeln der Freiheit, die für ein friedliches Miteinander von großer Bedeutung sind. Er ist für die Geflüchteten gedacht, die der deutschen Sprache (noch) nicht mächtig sind. Er dient jedoch auch für alle anderen als Erinnerung an ein gemeinsames Wertefundament: für viele als Bestätigung, für manche als Mahnung. 

Der Werte-Codex wurde erstmals im Februar 2016 im Internet unter www.business-aesthetics.com  zur Diskussion gestellt, um die Inhalte mit Hinweisen aus der Öffentlichkeit weiter zu optimieren. Daraus ist ein bildhafter Codex in sechs Sprachen entwickelt worden. Josef Göppel unterstützt diese Initiative offensiv und wirbt für die weitere Verbreitung des Werte-Codex in den sozialen Medien und in Helferkreisen.

Gründung einer Parlamentsgruppe „Kulturgut Alleen“

Forderung: Leitplanken statt Abholzung

Berlin, 14. April 2016 - In der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft hat sich am Abend des 14. April 2016 eine neue Parlamentsgruppe „Kulturgut Alleen“ gegründet.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann MdB, begrüßte den neuen Zusammenschluss im Deutschen Bundestag und zeigte sich überzeugt, dass sich Alleen als jahrhundertealtes Kulturgut auch in Zukunft erhalten lassen Neupflanzungen unter Beachtung der Verkehrssicherheit seien machbar. 

Ziel der Parlamentsgruppe ist es, Alleen als wichtige Zeugnisse des europäischen Kulturerbes zu erhalten. Neue europäische Verkehrskonzepte, wie das der „selbsterklärenden Straße“, integrieren Alleebäume. Bäume geben optische Führung und wirken der Monotonie beim Fahren entgegen. 

Das zentrale Anliegen der Parlamentsgruppe Alleen ist die Vereinbarung von Verkehrssicherheit und Alleenschutz in der Praxis. In Bestandsalleen müsse der Vorrang von Schutzplanken vor Baumfällungen gelten. Beim Ausbau von Straßen müsse der Grunderwerb für Neupflanzungen von vorneherein mit eingeplant werden. Dazu verlangen die Parlamentarier eine Ergänzung der sogenannten RPS-Richtlinie.

Ihre Gründung will die Parlamentsgruppe „Kulturgut Alleen“ mit einer Baumpflanzung in einer der Alleen um das Reichstagsgebäude dokumentieren.

Nach den Worten des Initiators, des CSU-Abgeordneten Josef Göppel, löst möglicherweise die technologische Entwicklung den Konflikt zwischen Verkehrssicherheit und Alleenschutz auf. Er sagt: „Das selbstfahrende Auto hält eine angepasste Geschwindigkeit ein und bleibt auf der Fahrbahn. Bis dahin brauchen wir noch Geschwindigkeitsbeschränkungen und Radarkontrollen.“ 

Die Initiative wird von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, dem Bund Deutscher Baumschulen, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, dem Deutschen Naturschutzring und der Gütegemeinschaft Stahlschutzplanken unterstützt.

Papst Franziskus: Das aktuelle Zitat zur Lage Europa

Papst Franziskus bei der Verleihung des europäischen Karlspreises am 6. Mai 2016:

"Ich träume von einem Europa, wo die jungen Menschen die reine Luft der Ehrlichkeit atmen, wo sie die Schönheit der Kultur und des einfachen Lebens lieben, die nicht von endlosen Bedürfnissen des Konsumismus beschmutzt ist."

Bäuerlicher Naturschutz muss sich lohnen! - Bayern 2 Notizbuch-Beitrag

Im Notizbuch auf Bayern 2 Hörfunk vom 12. Mai 2016 

Naturschutzleistungen von Landwirten wie zum Beispiel Blühstreifen oder Lerchenfenster sind wertvoll, aber auch anspruchsvoll. Dass sich das dann auch noch rechnet ist schwierig - aber nicht unmöglich, wie Josef Göppel vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) im Notizbuchgespräch erklärt.

Das Gespräch mit Josef Göppel, Vorsitzender des Deutschen Verbands für Landschaftspflege kann hier  nachgehört werden.

 

 

Weidehaltung muss besser entlohnt werden - besonders auf Grenzertragsstandorten, wie hier in Feuchtwiesen oder auf Bergwiesen des Alpenvorlandes

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