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Neues Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" Pflege von Angehörigen und Ausübung des Berufs unter einen Hut bekommen Kosten der Energiewende gerecht verteilen Warum kam das Kreislaufwirtschaftsgesetz in den Vermittlungsausschuss? Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet Biokraftstoffe bringen Sicherheit 6. Energietag Westmittelfranken: Energiewende praktisch gemacht Klimaschutz bringt wirtschaftliche Erfolge |
Neues Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung"Zuschüsse für integrierte energetische Stadtkonzepte und für Sanierungsmanager Berlin, 15. November 2011 - Neue Impulse für mehr Energieeffizienz und Energieeinsparung in Kommunen setzen das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit dem neuen Zuschussprogramm „Energetische Stadtsanierung“. Die Mittel werden aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ zur Verfügung gestellt. Gemeinden, die die Energieeffizienz verbessern wollen, erhalten Zuschüsse für die Erstellung integrierter Sanierungskonzepte. Außerdem werden auch die Kosten für einen Sanierungsmanager, der die Umsetzung solcher Konzepte begleitet und koordiniert, bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 65% der förderfähigen Kosten. Für einen Sanierungsmanager gilt ein Förderhöchstbetrag von 120 000 Euro über zwei Jahre. Seit dem 15. November können Kommunen Anträge in Abstimmung mit den Landesministerien an die KfW richten. Ansprechpartner für die bayerischen Kommunen bei der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern ist Herr Gottfried Weiß (gottfried.weiss@stmi.bayern.de; Tel.: 089 2192 3337). Ab dem 01. Februar 2012 können Kommunen die Zuschüsse dann auch direkt bei der KfW beantragen. Die Förderung können aber auch Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften und Wohnungseigentümer oder Eigentümerstandortgemeinschaften nutzen.
Pflege von Angehörigen und Ausübung des Berufs unter einen Hut bekommenAb 1. Januar 2012 gilt das neue Gesetz zur Familienpflegezeit Berlin, 2. Dezember 2011 - Ab 1. Januar 2012 gilt das neue Gesetz zur Familienpflegezeit. Das Gesetz gibt Menschen die Möglichkeit, die Pflege von Angehörigen und die Ausübung ihres Berufs „unter einen Hut“ zu bekommen: Beschäftigte können ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren.
Konkret sieht das Vorgehen so aus: Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit. Um gerade für kleinere und mittlere Unternehmen die Risiken eines Wegfalls der Rückzahlung wegen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Anschluss an die Pflegephase zu minimieren, schließt jeder Arbeitnehmer, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, zu Beginn auf eigene Kosten eine Versicherung ab. Die Prämien sind gering. Die Versicherung endet mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit. Der Arbeitnehmer erhält seine Rentenansprüche. Dies ergibt sich aus seinen Beitragszahlungen während der Pflegephase in Kombination mit denjenigen Leistungen, die die Pflegeversicherung des gepflegten Familienangehörigen zu seiner gesetzlichen Rente beiträgt. Diese steigen mit der Höhe der Pflegestufe. Damit halten pflegende Angehörige, trotz Ausübung der Pflege, die Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung. Personen mit geringem Einkommen werden sogar bessergestellt. Kosten der Energiewende gerecht verteilenJosef Göppel wendet sich an Wirtschaftsminister Rösler Berlin, 2. Dezember 2011 – MdB Josef Göppel kritisiert in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Philip Rösler die Freistellung großer Teile der deutschen Industrie von Stromnetzentgelten. Dies bedeute eine erhebliche zusätzliche Belastung für private Haushalte und kleine und mittlere Betriebe. Schätzungen der Stromnetzbetreiber gingen davon aus, dass für nicht-privilegierte Kunden das Netzentgelt im kommenden Jahr um 0,6 ct/kWh steigt. 1,1 Milliarden Euro würden zugunsten der 600 größten industriellen Stromverbraucher umverteilt. Göppel hält die jetzt geltende Regelung für nicht tragbar. Er schreibt: „Insbesondere der Wegfall jeglicher Gegenleistung der Unternehmen passt nicht zu den Herausforderungen der Energiewende: Mit einem steigenden Anteil schwankender Erzeugung aus erneuerbaren Quellen muss die Stromnachfrage intelligent gesteuert werden. Bisher mussten Unternehmen im Gegenzug für die Netzentgeltbefreiung bei Engpässen durch Lastabwurf zur Netzstabilität beitragen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum diese Regelung aufgegeben wurde.“
Warum kam das Kreislaufwirtschaftsgesetz in den Vermittlungsausschuss?Bundesrat will mehr Entscheidungsspielraum für Gemeinden und Landkreise Berlin, 2. Dezember 2011 - Der Deutsche Bundestag hat zwar Ende Oktober ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet, aber der Bundesrat hat am letzten Freitag seine Zustimmung verweigert und stattdessen den Vermittlungsausschuss angerufen. Es wird erwartet, dass noch im Dezember darüber beraten wird, so dass das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz wie geplant im April nächsten Jahres in Kraft treten wird. Nach heftigen Auseinandersetzungen, die sich vor allem um das Thema der gewerblichen Sammlung gedreht hatten, wurde mit der kommunalen Seite ein Kompromiss erreicht, der folgendes vorsah: Wenn die Kommune oder eine von ihr beauftragte Firma die Wertstoffe der Haushalte selbst effizient erfasst und hochwertig verwertet, soll sie durch gewerbliche Sammlungen nicht daran gehindert werden. Wenn sie dieses Angebot nicht machen kann oder will, kann sie ein besseres Serviceangebot des gewerblichen Sammlers an die Haushalte nicht verhindern. Genau diesen Kompromiss hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung wieder in Frage gestellt. Er spricht sich dagegen aus, dass eine gewerbliche Sammlung gegen den Willen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers durchgeführt werden kann. Verbraucherinformationsgesetz verabschiedetBehörden müssen mehr Auskunft geben Berlin, 2. Dezember 2011 – Der Deutsche Bundestag hat das neue Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet. Die Bürger werden künftig schneller, kostengünstiger und unbürokratischer Verbraucherinformationen von Behörden erhalten. So werden formlose Anfragen per Email oder Telefon möglich. Kosten für die anfragenden Bürger werden nur bei sehr hohem Arbeitsaufwand für die Behörden entstehen. Weiterhin wird der Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeweitet. Verbraucher können dann auch Auskünfte über Spielzeug, Haushaltsgeräte und Heimwerker-Artikel einholen. Mit dem Gesetzentwurf werden außerdem weitere Konsequenzen aus den Dioxinfunden Anfang 2011 gezogen. Es wird eine Veröffentlichungspflicht bei Rechtsverstößen sowie bei schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen und Verstößen gegen Hygiene- und Täuschungsvorschriften eingeführt. Das erhöht die Transparenz und ermöglicht ein schnelleres Handeln im Krisenfall. Hier finden Sie Informationen zum Gesetz und Links zu Internetangeboten für Verbraucher. Biokraftstoffe bringen SicherheitNeue Studie zu den Auswirkungen einer Ölkrise Berlin, 2. Dezember 2011 - Die Stiftung Wissenschaft und Politik drängt die Politik in einer aktuellen Studie für eine Ölkrise vorzusorgen. Politische Spannungen in Saudi-Arabien könnten zu einer Unterbrechung von Öllieferungen führen - mit drastischen Folgen für die Weltwirtschaft. MdB Josef Göppel erneuert deshalb seine Forderung, Biokraftstoffe gezielt dorthin zu lenken, wo unsere Gesellschaft bei einer Ölkrise besonders verwundbar ist. "Flüssige Kraftstoffe aus Pflanzen müssen wir dort verwenden, wo sie wegen der erforderlichen Energiedichte durch nichts anderes ersetzt werden können. Das gilt für Lastkraftwagen, Baumaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Dafür benötigen wir in Deutschland etwa 11 Millionen Tonnen Kraftstoffe pro Jahr." Die jetzige Pflicht zur Beimischung wäre im Fall einer Ölkrise weitgehend wirkungslos. Hier finden Sie die Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik. Hier finden Sie den Artikel von Josef Göppel zu Biokraftstoffen. 6. Energietag Westmittelfranken: Energiewende praktisch gemachtNeue Studie: 63% der Stromversorgung im Landkreis Ansbach aus erneuerbaren Energien Auf dem Energietag wurde das überarbeitete Energiekonzept des Landkreises Ansbach vorgestellt. Bereits heute werden 63% des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt. Allein im Jahr 2010 flossen 160 Millionen Euro für die Vergütung von erneuerbarem Strom an die Erzeuger im Landkreis. Insgesamt wurden bisher 950 Millionen Euro investiert. Das Energiekonzept finden Sie hier. Der Bundestagsabgeordnete Josef Göppel forderte nun, auch die gemeinsame Vermarktung in den Blick zu nehmen. Nur dann könne dauerhaft Wertschöpfung im Landkreis gehalten werden: "Angemessene Preise werden die vielen kleinen Stromerzeuger in Zukunft nur erzielen, wenn sie gemeinsam auf dem Markt auftreten." Die Präsentationen des 6. Westmittelfränkischen Energietags finden Sie hier. Klimaschutz bringt wirtschaftliche ErfolgeBundestagsrede zur Weltklimakonferenz in Südafrika UmfrageDerzeit wird die Einführung einer Finanztransaktionssteuer diskutiert. Josef Göppel fordert eine solche Steuer schon seit Jahren. Ziel der Steuer ist es, Spekulation an den Märkten einzudämmen. Einige europäische Staaten außerhalb der Euro-Zone und die USA stellen sich quer. Finanzminister Schäuble hält auch eine Einführung nur in der Euro-Zone für möglich. Sind Sie für eine Finanztransaktionssteuer? |
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