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Neues Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung"

Pflege von Angehörigen und Ausübung des Berufs unter einen Hut bekommen

Kosten der Energiewende gerecht verteilen

Warum kam das Kreislaufwirtschaftsgesetz in den Vermittlungsausschuss?

Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet

Biokraftstoffe bringen Sicherheit

6. Energietag Westmittelfranken: Energiewende praktisch gemacht

Klimaschutz bringt wirtschaftliche Erfolge

Umfrage


Neues Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung"

Zuschüsse für integrierte energetische Stadtkonzepte und für Sanierungsmanager

Berlin, 15. November 2011 - Neue Impulse für mehr Energieeffizienz und Energieeinsparung in Kommunen setzen das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit dem neuen Zuschussprogramm „Energetische Stadtsanierung“. Die Mittel werden aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ zur Verfügung gestellt. Gemeinden, die die Energieeffizienz verbessern wollen, erhalten Zuschüsse für die Erstellung integrierter Sanierungskonzepte. Außerdem werden auch die Kosten für einen Sanierungsmanager, der die Umsetzung solcher Konzepte begleitet und koordiniert, bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 65% der förderfähigen Kosten. Für einen Sanierungsmanager gilt ein Förderhöchstbetrag von 120 000 Euro über zwei Jahre.

Seit dem 15. November können Kommunen Anträge in Abstimmung mit den Landesministerien an die KfW richten. Ansprechpartner für die bayerischen Kommunen bei der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern ist Herr Gottfried Weiß (gottfried.weiss@stmi.bayern.de; Tel.: 089 2192 3337). Ab dem 01. Februar 2012 können Kommunen die Zuschüsse dann auch direkt bei der KfW beantragen. Die Förderung können aber auch Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften und Wohnungseigentümer oder Eigentümerstandortgemeinschaften nutzen.


Mit dem neuen Programm sollen Synergien erschlossen werden, indem der Sanierungsprozess über Einzelgebäude hinaus auf eine breitere städtebauliche Grundlage gestellt wird. Der Förderansatz zielt auf eine Verbesserung der Effizienz im gesamten Stadtviertel ab. Er berücksichtigt auch die Wechselwirkungen energetischer Maßnahmen - etwa zwischen dem Grad der Gebäudesanierung und daraus resultierenden Anpassungserfordernissen in der Wärme- und Stromversorgung.


Mit der Zuschussförderung startet die erste Stufe eines KfW-Programms zur Energetischen Stadtsanierung. Dieses wird in der Folgezeit um Darlehenskomponenten zur Finanzierung investiver Maßnahmen erweitert. Schon jetzt können die Akteure im Stadtviertel zur Finanzierung der geplanten Investitionen auf die bestehenden kommunalen, wohnwirtschaftlichen oder gewerblichen Förderprogramme der KfW zurückgreifen, wie z. B. "Energieeffizient Sanieren" oder "Energieeffiziente Stadtbeleuchtung".


Detaillierte Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie unter www.kfw.de/energetische-stadtsanierung.

Pflege von Angehörigen und Ausübung des Berufs unter einen Hut bekommen

Ab 1. Januar 2012 gilt das neue Gesetz zur Familienpflegezeit

Berlin, 2. Dezember 2011 - Ab 1. Januar 2012 gilt das neue Gesetz zur Familienpflegezeit. Das Gesetz gibt Menschen die Möglichkeit, die Pflege von Angehörigen und die Ausübung ihres Berufs „unter einen Hut“ zu bekommen: Beschäftigte können ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren.


Dies funktioniert so: Die Familienpflegezeit ist in eine Pflegephase und eine Lohnrückzahlungsphase unterteilt. Wird zum Beispiel die Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich arbeiten sie später wieder voll, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Konkret sieht das Vorgehen so aus:

Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit.
Der Arbeitgeber beantragt die Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Er erhält für die Pflegephase ein zinsloses Darlehen, mit dem er das zusätzliche Gehalt zahlt. Nach der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen entsprechenden Teil des Gehalts ein und führt das Geld zurück an das Bundesamt. Dem Arbeitgeber entstehen daher unterm Strich keine Kosten. Gleichzeitig kann er qualifizierte Mitarbeiter halten, die ohne die Familienpflegezeit womöglich vor der Entscheidung stünden, ihre Tätigkeit aufzugeben um Verantwortung für die Pflege Familienangehöriger zu übernehmen.    

Um gerade für kleinere und mittlere Unternehmen die Risiken eines Wegfalls der Rückzahlung wegen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Anschluss an die Pflegephase zu minimieren, schließt jeder Arbeitnehmer, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, zu Beginn auf eigene Kosten eine Versicherung ab. Die Prämien sind gering. Die Versicherung endet mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit.

Der Arbeitnehmer erhält seine Rentenansprüche. Dies ergibt sich aus seinen Beitragszahlungen während der Pflegephase in Kombination mit denjenigen Leistungen, die die Pflegeversicherung des gepflegten Familienangehörigen zu seiner gesetzlichen Rente beiträgt. Diese steigen mit der Höhe der Pflegestufe. Damit halten pflegende Angehörige, trotz Ausübung der Pflege, die Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung. Personen mit geringem Einkommen werden sogar bessergestellt.

Kosten der Energiewende gerecht verteilen

Josef Göppel wendet sich an Wirtschaftsminister Rösler

Berlin, 2. Dezember 2011 – MdB Josef Göppel kritisiert in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Philip Rösler die Freistellung großer Teile der deutschen Industrie von Stromnetzentgelten. Dies bedeute eine erhebliche zusätzliche Belastung für private Haushalte und kleine und mittlere Betriebe. Schätzungen der Stromnetzbetreiber gingen davon aus, dass für nicht-privilegierte Kunden das Netzentgelt im kommenden Jahr um 0,6 ct/kWh steigt. 1,1 Milliarden Euro würden zugunsten der 600 größten industriellen Stromverbraucher umverteilt.

Göppel hält die jetzt geltende Regelung für nicht tragbar. Er schreibt: „Insbesondere der Wegfall jeglicher Gegenleistung der Unternehmen passt nicht zu den Herausforderungen der Energiewende: Mit einem steigenden Anteil schwankender Erzeugung aus erneuerbaren Quellen muss die Stromnachfrage intelligent gesteuert werden. Bisher mussten Unternehmen im Gegenzug für die Netzentgeltbefreiung bei Engpässen durch Lastabwurf zur Netzstabilität beitragen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum diese Regelung aufgegeben wurde.“


Als Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Umweltausschuss fordert er eine gerechte Verteilung der Kosten der Energiewende: „Es kann nicht sein, dass die Industrie nicht beteiligt wird. Schließlich sind es insbesondere große industrielle Stromverbraucher, die einen Ausbau der Übertragungsnetze verursachen. Außerdem profitieren vor allem diese Unternehmen von einer von fossilen Rohstoffen unabhängigen und damit sicheren und langfristig kostengünstigen Stromversorgung.“

Warum kam das Kreislaufwirtschaftsgesetz in den Vermittlungsausschuss?

Bundesrat will mehr Entscheidungsspielraum für Gemeinden und Landkreise

Berlin, 2. Dezember 2011 - Der Deutsche Bundestag hat zwar Ende Oktober ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet, aber der Bundesrat hat am letzten Freitag seine Zustimmung verweigert und stattdessen den Vermittlungsausschuss angerufen. Es wird erwartet, dass noch im Dezember darüber beraten wird, so dass das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz wie geplant im April nächsten Jahres in Kraft treten wird.

Nach heftigen Auseinandersetzungen, die sich vor allem um das Thema der gewerblichen Sammlung gedreht hatten, wurde mit der kommunalen Seite ein Kompromiss erreicht, der folgendes vorsah: Wenn die Kommune oder eine von ihr beauftragte Firma die Wertstoffe der Haushalte selbst effizient erfasst und hochwertig verwertet, soll sie durch gewerbliche Sammlungen nicht daran gehindert werden. Wenn sie dieses Angebot nicht machen kann oder will, kann sie ein besseres Serviceangebot des gewerblichen Sammlers an die Haushalte nicht verhindern.

Genau diesen Kompromiss hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung wieder in Frage gestellt. Er spricht sich dagegen aus, dass eine gewerbliche Sammlung gegen den Willen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers durchgeführt werden kann.

Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet

Behörden müssen mehr Auskunft geben

Berlin, 2. Dezember 2011 – Der Deutsche Bundestag hat das neue Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet. Die Bürger werden künftig schneller, kostengünstiger und unbürokratischer Verbraucherinformationen von Behörden erhalten. So werden formlose Anfragen per Email oder Telefon möglich. Kosten für die anfragenden Bürger werden nur bei sehr hohem Arbeitsaufwand für die Behörden entstehen. Weiterhin wird der Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeweitet. Verbraucher können dann auch Auskünfte über Spielzeug, Haushaltsgeräte und Heimwerker-Artikel einholen.

Mit dem Gesetzentwurf werden außerdem weitere Konsequenzen aus den Dioxinfunden Anfang 2011 gezogen. Es wird eine Veröffentlichungspflicht bei Rechtsverstößen sowie bei schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen und Verstößen gegen Hygiene- und Täuschungsvorschriften eingeführt. Das erhöht die Transparenz und ermöglicht ein schnelleres Handeln im Krisenfall.

Hier finden Sie Informationen zum Gesetz und Links zu Internetangeboten für Verbraucher.

Biokraftstoffe bringen Sicherheit

Neue Studie zu den Auswirkungen einer Ölkrise

Berlin, 2. Dezember 2011 - Die Stiftung Wissenschaft und Politik drängt die Politik in einer aktuellen Studie für eine Ölkrise vorzusorgen. Politische Spannungen in Saudi-Arabien könnten zu einer Unterbrechung von Öllieferungen führen - mit drastischen Folgen für die Weltwirtschaft.

MdB Josef Göppel erneuert deshalb seine Forderung, Biokraftstoffe gezielt dorthin zu lenken, wo unsere Gesellschaft bei einer Ölkrise besonders verwundbar ist. "Flüssige Kraftstoffe aus Pflanzen müssen wir dort verwenden, wo sie wegen der erforderlichen Energiedichte durch nichts anderes ersetzt werden können. Das gilt für Lastkraftwagen, Baumaschinen und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Dafür benötigen wir in Deutschland etwa 11 Millionen Tonnen Kraftstoffe pro Jahr." Die jetzige Pflicht zur Beimischung wäre im Fall einer Ölkrise weitgehend wirkungslos.

Hier finden Sie die Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik.

Hier finden Sie den Artikel von Josef Göppel zu Biokraftstoffen.

6. Energietag Westmittelfranken: Energiewende praktisch gemacht

Neue Studie: 63% der Stromversorgung im Landkreis Ansbach aus erneuerbaren Energien

Triesdorf, 12. November 2011 - 250 Besucher informierten sich beim 6. Westmittelfränkischen Energietag in Triesdorf über die Energiewende auf regionaler Ebene. In diesem Jahr lag der Schwerpunkt auf Steuerungsmöglichkeiten von Gemeinden, der Energieeffizienz in Unternehmen und der Kontrolle des Energieverbrauchs in Haushalten.

Auf dem Energietag wurde das überarbeitete Energiekonzept des Landkreises Ansbach vorgestellt. Bereits heute werden 63% des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt. Allein im Jahr 2010 flossen 160 Millionen Euro für die Vergütung von erneuerbarem Strom an die Erzeuger im Landkreis. Insgesamt wurden bisher 950 Millionen Euro investiert. Das Energiekonzept finden Sie hier. Der Bundestagsabgeordnete Josef Göppel forderte nun, auch die gemeinsame Vermarktung in den Blick zu nehmen. Nur dann könne dauerhaft Wertschöpfung im Landkreis gehalten werden: "Angemessene Preise werden die vielen kleinen Stromerzeuger in Zukunft nur erzielen, wenn sie gemeinsam auf dem Markt auftreten."

Die Präsentationen des 6. Westmittelfränkischen Energietags finden Sie hier.

Klimaschutz bringt wirtschaftliche Erfolge

Bundestagsrede zur Weltklimakonferenz in Südafrika

Berlin, 1. Dezember 2011 – MdB Josef Göppel gehört zur deutschen Delegation auf der Weltklimakonferenz in Südafrika. Kurz vor seiner Abreise betonte er bei einer Rede im Deutschen Bundestag die Chancen des Klimaschutzes für Deutschland: "Die Modernisierung unserer Volkswirtschaft durch Klimaschutz und energetische Erneuerung ist eine wesentliche Triebfeder für unseren Erfolg auf den Weltmärkten. Der deutsche Erfolg ist das beste Verhandlungsargument auf den Klimakonferenzen."

Hier finden Sie die Rede von Josef Göppel.

Hier finden Sie den Videomitschnitt der Rede.

Umfrage

Derzeit wird die Einführung einer Finanztransaktionssteuer diskutiert. Josef Göppel fordert eine solche Steuer schon seit Jahren. Ziel der Steuer ist es, Spekulation an den Märkten einzudämmen. Einige europäische Staaten außerhalb der Euro-Zone und die USA stellen sich quer. Finanzminister Schäuble hält auch eine Einführung nur in der Euro-Zone für möglich.

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