Wahlmöglichkeit für Eltern

Das Betreuungsgeld wurde im Bundestag verabschiedet

Berlin, 9. November 2012 – Gegen viele Widerstände verabschiedete der Bundestag das Betreuungsgeld. Nun können junge Eltern unabhängig von ihrem Einkommen entscheiden, ob sie ihr Kind zuhause erziehen wollen oder es in eine Kindertagesstätte geben. Hier finden Sie die Argumente von Josef Göppel für sein Abstimmungsverhalten:


1.    Das Betreuungsgeld verhilft zu mehr Entscheidungsfreiheit. Wer die Betreuung eines kleinen Kindes bis zu 3 Jahren anders als über den staatlichen Krippenplatz organisieren will, bekommt 150 Euro pro Monat, ganz gleich, ob er/sie das Kind mit einer Tagesmutter, über Angehörige oder selber betreut.

2.    Bis Ende 2013 müssen nur für knapp 40 % eines Geburtsjahrgangs Krippenplätze bereit stehen. In vielen Großstädten wird nicht einmal das erreicht. Selbst Bayern ist jetzt erst bei 28 %. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, die übrigen rund 60 % der Eltern ebenfalls zu unterstützen.

3.    Mit dem Argument, das Betreuungsgeld könne missbräuchlich verwendet werden, müsste der Staat auch die Überweisung des Kindergeldes oder der Kinderzuschläge von Hartz IV an die Eltern einstellen.

4.    Im Grundgesetz heißt es „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.“ Damit wollte der parlamentarische Rat 1949 einen schützenden Raum vor allem für die Frauen schaffen, die biologisch mehr als Männer zum Fortbestand des Volkes beitragen. Diese grundsätzliche Wertentscheidung bleibt auch dann gültig, wenn mehr Frauen als früher berufstätig sind.

5.    Wichtig ist über das Betreuungsgeld hinaus eine gerechtere Rentenberechnung. Die Zeiten der Erwerbsarbeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen müssen gleichermaßen in die Höhe der Rente einfließen!
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Artikel vom: 12.11.2012 10:11