Wirbel um Kreditverkäufe

Regionale Banken davon nicht betroffen

Berlin, 7. Februar 2008 - „Und plötzlich ist das Haus weg - Wie Sparkassen die Kredite kleiner Leute verscherbeln" war der Titel einer ARD-Sendung vom 16. Januar, die viele Kreditnehmer aufgeschreckt hat. Die Sendung berichtete über Kreditverkäufe von Banken an Verwertungsgesellschaften. Die Kreditkäufer könnten durch eine Gesetzeslücke selbst dann Immobilien zur Zwangsversteigerung bringen, wenn die Raten immer pünktlich gezahlt wurden.

Regionale Sparkassen und Genossenschaftsbanken wehren sich heftig gegen diese Darstellung. In der Tat kamen Weiterverkäufe von Krediten nur bei Großbanken vor.

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat schnell auf die Missstände reagiert. Am 23. Januar wurden Experten zu den erst seit kurzem üblichen Kreditverkäufen befragt. Nun werden die seit Jahrzehnten geltenden Gesetze an die neuen Praktiken angepasst werden.

Weshalb können Kreditverkäufe überhaupt die Existenz von solide wirtschaftenden Eigenheimbesitzern oder Selbständigen bedrohen? Die Banken sichern Kredite meist über eine Grundschuld ab, die im Grundbuch eingetragen wird. Selbst wenn der Kredit schon fast vollständig zurückgezahlt wurde, ändert sich die Höhe der eingetragenen Grundschuld nicht. Zum Ausgleich gibt die Bank eine Zusage (Sicherungsabrede), bei Zahlungsunfähigkeit nur die Restschuld durch eine Zwangsversteigerung auszugleichen. Bisher ist es aber möglich, Grundschuld und Kredit nach einem Verkauf zu trennen. Die Verwertungsgesellschaften nutzen diese Lücke gezielt und spalten die Grundschuld über die Weitergabe an Tochtergesellschaften ab. Unabhängig von der Restschuld wird dann die Immobilie zur Zwangsversteigerung gebracht. Weil die Sicherungsabrede zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber weiter besteht, kann der Gläubiger zwar den Kreditaufkäufer auf Schadensersatz verklagen. Dies bedeutet aber, dass er in einer finanziell angespannten Lage gleichzeitig zwei Gerichtsverfahren bewältigen muss: Zwangsversteigerung und Schadensersatzklage.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf wird diese Lücke rasch schließen. Er sieht vor, dass die Sicherungsabrede in Zukunft bei einem Verkauf immer automatisch mit übertragen wird und nicht von der Grundschuld getrennt werden kann. Darüber hinaus muss die Bank den Kreditnehmer vorab über einen Verkauf informieren. Der Bankkunde hat dann die Möglichkeit, den Kredit zu kündigen und sich eine andere Bank zu suchen.

Artikel vom: 07.02.2008 14:50