Vorentscheidung gegen Apothekenketten

EU-Generalanwalt für den Schutz freier Apotheken

Luxemburg, 16. Dezember 2008 – Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof spricht sich in seinem Rechtsgutachten gegen eine Liberalisierung der Apotheken aus. Damit stehen die Chancen gut, dass der Gerichtshof 2009 die bestehende deutsche Regelung bestätigt. Zur Sicherung einer kompetenten Beratung dürfen in Deutschland nur approbierte Apotheker eine Apotheke mit höchstens drei zusätzlichen Filialen betreiben. Die Apothekenkette DocMorris versucht über das Europarecht den Schutz deutscher Apotheken auszuhebeln. Kritiker befürchteten deshalb ein Apothekensterben und eine Ausdünnung der Medikamentenversorgung auf dem Land.

Artikel vom: 19.12.2008 14:29