Voreilige Neuzulassung von Glyphosat stoppen
Berlin, 25. Februar 2016 -
Namentliche Abstimmung zur
Glyphosat-Zulassung im Deutschen Bundestag
Die Bewertungsprozesse der Europäischen Behörde für Chemikalien ECHA zu Glyphosat sind noch nicht abgeschlossen. Dennoch strebt die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Abstimmung über die Zulassung glyphosathaltiger Pestizide für weitere 15 Jahre im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel an. Eine nach der Europäischen Chemikalien-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) erteilte Zulassungsverlängerung für Glyphosat läuft Ende Juni 2016 aus.
Als Berichterstatter hatte das Bundesamt für Risikoforschung (BfR) 2015 eine positive Stellungnahme zur Zulassungsverlängerung von Glyphosat abgegeben. Allerdings lag die Einschätzung der Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC), deren Arbeitsgruppe von unabhängigen Wissenschaftlern Glyphosat im März 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hatte, noch nicht vor.
Außerdem hatte das BfR nur den reinen Wirkstoff Glyphosat untersucht, nicht aber fertige Herbizidmischungen mit Träger- und Zusatzstoffen. Die Kombinationswirkungen der verschiedenen Stoffe und Anreicherungen bei Langzeitexposition wurden ebenfalls nicht untersucht. Die Zulassung bezieht sich auf 33 glyphosathaltige Herbizide unter 95 Handelsbezeichnungen für 470 Anwendungsgebiete.
Mit dem europäischen Vorsorgeprinzip ist eine vorzeitige Erneuerung der Zulassung von Glyphosat für weitere 15 Jahre nicht vereinbar.