Vertragliche Lösungen für die Nachbarschaft von Naturschutz und Industrie

Fachsymposium des Kompetenzzentrums Umwelt

Augsburg, Mai 2000 - Das Kompetenzzentrum Umwelt Augsburg-Schwaben, veröffentlichte im Mai 2000 die Beiträge eines Fachsymposiums zu vertraglichen Lösungen in der Nachbarschaft von Naturschutz und Industrie. Hier ist der Beitrag von Josef Göppel:

Landschaftspflegeverbände sind gemeinnützige Vereine, in denen Landwirte, Kommunalpolitiker und Naturschützer gleichberechtigt und freiwillig zusammenarbeiten. Damit haben wir ein Instrument zur Konsensbildung in der Fläche zur Verfügung.

Ziel sind Win-Win-Situationen, bei denen alle Beteiligten einen echten Nutzen haben.

Dieses in der Praxis inzwischen äußerst erfolgreiche Prinzip soll nun auch auf die gewerbliche Wirtschaft ausgedehnt werden.

Das Lechtalprojekt ist dafür besonders geeignet. Es ist einerseits die wichtigste Floren- und Faunenbrücke zwischen Alpen und Jura. Andererseits ist es als ökonomische Entwicklungsachse stark industriealisiert und verstädtert. Ziel des Lechtalprojekts ist zu beweisen, dass auch in einer intensiv genutzten Zivilisationslandschaft dauerhafte Lebensmöglichkeiten für Pflanzen und Tiere bestehen können.

Kooperationsmöglichkeiten zwischen Industrie und Naturschutz

  • Vorratsflächen können als Biotope auf Zeit mit rechtlich abgesicherter Rückholgarantie gestaltet werden.
  • Besonders charakteristische Landschaftselemente wie zum Beispiel die Terassenkante des Lechs sollten auch innerhalb von Bebauungsplänen als Grünfläche langfristig gesichert werden.
  • Auch auf Bauflächen bieten sich Optimierungsmöglichkeiten (zum Beispiel kein Humusauftrag, Magerflächen, versickerungsfähige Parkplätze, Sicherung des Baumbestandes).
  • Gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Baumaßnahmen im Bereich der Lechachse sollten in die Biotopverbundplanung des Lechtalprojekts integriert werden.

In der Landwirtschaft sind freiwillige vertragliche Vereinbarungen längst Routine. Im bayerischen Naturschutzgesetz von 1998 ist die sogenannte Rückholklausel auch gesetzlich verankert. Ich trete dafür ein, diesen Anspruch auf Industrie- und Gewerbeflächen auszudehnen, die als Biotope auf Zeit zur Verfügung gestellt sind.

Die gesamte Broschüre können Sie beim Deutschen Verband für Landschaftspflege erhalten unter: guethler(at)lpv.de

Artikel vom: 04.05.2000 16:17