Vereine und Gemeinnützigkeit

Ausweitung statt Einschränkung der steuerlichen Begünstigung

Berlin, 15. Dezember 2006 - Entgegen ursprünglichen Meldungen wird die Berliner Regierungskoalition das Gemeinnützigkeitsrecht nicht einschränken, sondern ausweiten. Das Bundesfinanzministerium legte jetzt Eckpunkte zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor. Der Gesetzentwurf dazu soll im Februar 2007 folgen.

Der wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums hatte vor zwei Monaten bei vielen ehrenamtlich Engagierten Befürchtungen ausgelöst, als er empfahl, die Gemeinnützigkeit enger zu definieren, die Abzugsfähigkeit von Spenden zu reduzieren und die Übungsleiterpauschalen zu kürzen. Das ist auf Druck der Abgeordneten nun vom Tisch. Auch MdB Josef Göppel hatte sich mit massiven Interventionen für die Unterstützung der Vereine und der ehrenamtlichen Tätigkeiten eingesetzt.

Hier die wichtigsten Einzelheiten:

  • Die Höchstgrenze für den Spendenabzug soll von 5 bzw. 10% auf einheitlich 20% der Einkünfte steigen. Eine Unterscheidung zwischen kirchlichen, religiösen und gemeinnützigen sowie mildtätigen, wissenschaftlichen und kulturellen Zwecken gibt es nicht mehr.
  • Die steuerfreie Aufwandsentschädigung für Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer, Erzieher oder vergleichbare Ehrenämter soll von 1850 Euro auf 2100 Euro im Jahr angehoben werden.
  • Für die ehrenamtliche Pflege von alten, kranken oder behinderten Menschen im Auftrag einer gemeinnützigen Organisation (z.B. BRK, Caritas oder Diakonie) sollen in Zukunft ab einer Dienstzeit von 20 Stunden im Monat 300 Euro von der privaten Steuerschuld abgezogen werden können.
  • Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen von gemeinnützigen Organisationen soll von 30.678 Euro auf 35.000 Euro angehoben werden.
Artikel vom: 15.12.2006 18:24