Verbesserte Förderung der Energieeinsparung

Einzelheiten zu Darlehen, Direktzuschuss und Einbeziehung der Kommunen

Berlin, 27. November 2006 - Ab dem 1. Januar 2007 gelten neue Förderrichtlinien für Energiesparmaßnahmen an Gebäuden. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird vereinfacht und auf mehr Jahrgänge ausgedehnt. Auch Kommunen und gemeinnützige Organisationen sind ab dem kommenden Jahr antragsberechtigt.

Förderung von privaten Bauherren

Die Änderungen im einzelnen:

Wer wird gefördert?

  • Darlehen erhalten alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Gebäuden.
  • Einen direkten Zuschuss können hingegen nur Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohnimmobilien beantragen.

Was wird gefördert?

  • Gesamtsanierung zur Senkung des Energiebedarfs auf Neubau-Niveau nach Energieeinsparverordnung

Förderfähig sind Investitionen in Gebäuden, die bis zum 21.12.1983 fertig gestellt wurden. Die verschiedenen Maßnahmen, wie Dämmung und Heizungserneuerung müssen mindestens das Niveau eines Neubaus nach Energieeinsparverordnung erreichen.

  • Maßnahmenpakete

Förderfähige Maßnahmen sind Wärmedämmung der Außenwände, des Daches und der Kellerdecke, Erneuerung der Fenster, Austausch der Heizung und der Einbau einer Lüftungsanlage. Zur Auswahl stehen fünf Maßnahmenpakete. In diesem Programmteil können alle Wohngebäude eine Förderung erhalten, die bis zum 31.12.1994 errichtet wurden.

Wie wird gefördert?

  • Darlehen

Für jede Wohneinheit kann über die Hausbank ein Darlehen bis zu 50.000 Euro beantragt werden. Der Zinssatz variiert mit der allgemeinen Marktentwicklung, liegt aber wegen der staatlichen Förderung immer deutlich unter dem Zinssatz für einen normalen Bankkredit. Derzeit verlangt die KfW-Förderbank zwischen 2,5 % und 4,55 %.
Erreicht das Gebäude nach der Sanierung das Niveau eines Neubaus nach Energieeinsparverordnung, so wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % gewährt. Werden diese Anforderungen sogar um 30 % unterschritten, erhöht sich der Tilgungszuschuss auf 12,5 %.

  • Direkter Zuschuss

Für die Sanierung auf Neubau-Niveau kann bei der KfW Förderbank ein direkter Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Investitionskosten beantragt werden. Pro Wohneinheit werden maximal 5.000 Euro gewährt. Werden die Anforderungen der Energieeinsparverordnung um 30 % unterschritten, so erhöht sich der direkte Zuschuss auf 17,5 % und die maximale Förderung je Wohneinheit auf 8.750 Euro.

Die Maßnahmenpakete werden mit einem Zuschuss in Höhe von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 2.500 Euro je Wohneinheit, gefördert.

Förderung von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen

Ab dem kommenden Jahr besteht die Möglichkeit, energetische Sanierungen an Schulen, Sporthallen, Kindertagesstätten und Vereinsgebäuden, die bis zum 01.01.1990 fertig gestellt wurden, über günstige Kredite der KfW-Förderbank zu finanzieren. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen. Der auf 10 Jahre festgeschriebene Zinssatz wird für Kommunen in Abhängigkeit von der Kreditlaufzeit zum Jahresanfang 2007 nahe bei 2 % liegen.

Im KfW-Programm ''Sozial Investieren'' für gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel Sportvereine, werden 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. Investitionen von Gemeinden können im ''KfW-Kommunalkredit'' zu 70 % finanziert werden.

MdB Josef Göppel weist darauf hin, dass diese verbilligten Kredite das Investitionsvolumen der Städte und Gemeinden deutlich erhöhen. Er appelliert an die verantwortlichen Politiker in den Rathäusern, die jetzt eröffneten Fördermöglichkeiten zu nutzen, um Energiekosten zu sparen und gleichzeitig den regionalen Arbeitsmarkt, Handwerk und Bauwirtschaft zu stärken.

Artikel vom: 27.11.2006 17:58