Staat stärkt Vereine und Ehrenamt

Steuerliche Förderung im neuen Gemeinnützigkeitsrecht deutlich ausgeweitet

Berlin, 5. Juli 2007 - Der Deutsche Bundestag hat das neue Gemeinnützigkeitsrecht verabschiedet. Ehrenamtliche Arbeit in Vereinen wird damit erheblich mehr als bisher steuerlich begünstigt. Die Parlamentarier weiteten den Entwurf aus dem Finanzministerium in mehreren Punkten deutlich aus. Alle ehrenamtlichen Tätigkeiten im sportlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Bereich sind jetzt gleichermaßen von den Vergünstigungen erfasst.

MdB Josef Göppel hatte sich besonders um eine Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags und die steuerfreie Aufwandspauschale bemüht. Er trug außerdem maßgeblich dazu bei, dass ehrenamtliche Arbeit im Naturschutz in die Verbesserungen einbezogen wurde.

Die Neuerungen im Überblick:

  • Spenden bis 200 Euro können in Zukunft einfach und unbürokratisch durch den Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank nachgewiesen werden.
  • Die Grenze des Spendenabzugs wird auf 20 % des Einkommens vervierfacht, die Umsatzgrenze für den Spendenabzug auf vier Promille verdoppelt.
  • Der Übungsleiterfreibetrag wird von 1848 Euro auf 2100 Euro pro Jahr angehoben.
  • Außerdem wird eine steuerfreie Aufwandspauschale für ehrenamtlich Tätige in Höhe von 500 Euro pro Jahr neu eingeführt.
  • Die Grenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Vereine wird von 30.678.- Euro auf 35.000.- Euro erhöht.
  • Die Kulturförderung durch Mitgliedsbeiträge ist künftig auch bei der Gewährung von Freikarten zu 100 % möglich.
  • Die Grenze für Stiftungsvermögen aufstockende Spenden wurde auf eine Millionen Euro angehoben und damit mehr als verdreifacht.
  • Die gemeinnützigen Zwecke werden im Bundesgesetz konkret benannt. Die Länder können aber in Einzelfällen weitere Vereinszwecke als gemeinnützig anerkennen.
Artikel vom: 05.07.2007 16:05