Schutz der Ehe darf nicht in Frage gestellt werden

Berlin, 14. März 2013 - Der Bundestag diskutierte ausführlich und kontrovers über die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften.  

Hier die Stellungnahme von Josef Göppel:

"Die Respektierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ist heute unbestritten. Darin sehe ich einen echten Fortschritt. Neue gesellschaftliche Wertmaßstäbe können jedoch die natürlichen Gegebenheiten nicht verändern. Nach wie vor geben Mütter und Väter das Leben gemeinsam weiter. Darauf bezieht sich der besondere Schutz für Ehe und Familie im Grundgesetz.

Das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften wurde nicht einstimmig gefasst. Selbst die Verfassungsrichter sind sich hier also nicht einig. Deswegen werde ich keiner Änderung zustimmen, die den besonderen Schutz des Staates für Ehe und Familie in Frage stellt."


Artikel vom: 01.03.2013 19:50