Rechtsklarheit für Holzöfen

Kleinfeuerungsverordnung wird wohl doch noch verabschiedet

Berlin, 10. Juni 2009 - Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sollen in Zukunft strengere Umweltauflagen gelten. Gleichzeitig soll die Erneuerung der betroffenen Holzheizungen ab Herbst mit einem Zuschuss gefördert werden. Die Bundesregierung will mit diesem Kompromiss erreichen, dass der klimaneutrale Brennstoff Holz noch stärker genutzt wird ohne dass die Feinstaubbelastung steigt. Veraltete und billige Baumarktöfen mit schlechter Verbrennung  führten in den vergangenen Jahren zu mehr Schadstoffen und Geruchsbelästigung in Wohngebieten. Die Verordnung wird in der letzten Sitzungswoche des Bundestags im Juli behandelt.

Der Entwurf für die Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) sieht für bestehende Anlagen mit 150 mg Feinstaub und 4 mg CO je m3 Grenzwerte vor, den gut gewartete Öfen problemlos erreichen. Für Neuanlagen gilt ein strengerer Grenzwert von 75 mg Feinstaub je m3. Auf dem Markt erfüllen qualitativ hochwertige Kaminöfen diese Anforderung heute schon.

Die Übergangsfrist für bestehende Öfen läuft bis 2025 – gestaffelt nach dem Herstellungsjahr. Die Pflicht, einen Filter nachzurüsten oder den Ofen zu erneuern wird also nur für Altanlagen gelten, die mehr als 20 Jahre in Betrieb gewesen sind und die Grenzwerte nicht erreichen. Grundöfen (Kachelöfen ohne Einsatz), Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine sowie für historische Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, sind auch bei schlechteren Emissionswerten von der Nachrüstpflicht ausgenommen. Auch wenn eine Herstellerbescheinigung oder eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachweist, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich.

Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren. Für zentrale Holzkessel gilt künftig ein Prüfintervall von zwei Jahren.

Artikel vom: 10.06.2009 11:07