Neues Naturschutzgesetz macht Deutschland international glaubwürdig

Göppel Hauptredner der Union beim Naturschutzgesetz

Berlin, 19. Juni 2009 – Kurz vor dem Ende der Wahlperiode brachte die große Koalition im Bundestag noch ein lange umstrittenes Gesetzespaket zum Abschluss, die Neuregelung des Naturschutz-, Wasserhaushalts- und Strahlenschutzrechts.

Der Umweltobmann der CDU/CSU-Fraktion, Josef Göppel, sagte dazu, die neuen Umweltschutzvorschriften machten Deutschland international glaubwürdig. Wer von tropischen Ländern den Schutz des Regenwaldes verlange, müsse die Natur auch im eigenen Land wirksam schützen.

Erstmals gibt es neue bundesweite Grundsätze des Naturschutzes, von denen kein Land nach unten abweichen kann. Jeder Eingriff in die Natur muss ausgeglichen werden. Dabei besteht eine klare Rangfolge: In jedem Fall ist noch einmal zu prüfen, ob der Eingriff vermieden werden kann. Eingriffe gelten als vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen bestehen. Zulässige Eingriffe sind am Ort auszugleichen oder im selben Naturraum zu ersetzen und zwar hinsichtlich der Fläche und der ökologischen Funktion. Erst wenn der reale Ausgleich nicht möglich ist, darf ein Eingriff mit Geld ausgeglichen werden. Göppel: “Der offene, atmende Boden gehört gerade in unserem dicht besiedelten Land zum wertvollsten Zukunftskapital. Wer eine europäische Bodenschutzrichtlinie ablehnt, der bleibt nur glaubwürdig, wenn er den Bodenschutz im eigenen Land wirksamer betreibt. 96 Hektar Flächenversiegelung pro Tag sind für ein Volk mit sinkender Einwohnerzahl zu viel!“

Den bundesweiten Durchbruch bringt das neue Naturschutzrecht für die Idee der Landschaftspflegeverbände. Mit der Durchführung von Landschaftspflegearbeiten sollen die Behörden künftig Organisationen beauftragen, in denen Landwirte, Naturschützer und Kommunalpolitiker gleichberechtigt vertreten sind.

Ein Wermutstropfen ist dagegen für Göppel das Scheitern eines bayerischen Antrages zu den Auswirkungen der Grünen Gentechnik. Der Gesetzestext sieht eine Verträglichkeitsprüfung vor dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nur innerhalb der Natura 2000 Gebiete vor, obwohl die europäische Richtlinie auch von außen einwirkende Beeinträchtigungen erfasst.

Die erneuerbaren Energien nimmt das Gesetz ausdrücklich in seinen Zielkatalog auf.  Der Bau kleiner Wasserkraftanlagen zur Stromerzeugung wird erleichtert.

Ausgewogen und gut ausbalanciert ist das Gesetz nach Meinung von Josef Göppel gegenüber den Interessen der Grundeigentümer. Göppel: „Für besonders wichtig halte ich die Klarstellung, dass die Erholungsnutzung von Grundstücken keine zusätzlichen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten beim Grundeigentümer begründet.“

Hier finden Sie den Redetext.

Artikel vom: 19.06.2009 13:15