Neue Förderprogramme im Klimaschutz

Private Haushalte, Gemeinden und Mittelstand profitieren

Berlin, 19. Juni 2008 - Der Bund hat im Rahmen der Klimaschutzinitiative mehrere neue Förderprogramme gestartet. Damit unterlegt die Bundesregierung die kürzlich verabschiedeten Klimaschutzgesetze mit umfangreichen Förderprogrammen.

Ein Schwerpunkt ist das Impulsprogramm für kleine Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Diese Mini-KWK-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und nutzen dadurch die eingesetzte Energie deutlich effizienter als Großkraftwerke. Mini-KWK-Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo viele Stunden im Jahr Wärme gebraucht wird, z.B. in Wohngebäuden, Hotels oder Altenheimen. Für diese Anlagen gibt es einen Investitionszuschuss.

Städte, Gemeinden und Landkreise, Kirchen und Bildungseinrichtungen stehen im Mittelpunkt des Förderprogramms für Klimaschutz in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen. Gefördert werden die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und ein „Klimaschutzmanager", der die Umsetzung unterstützt. Die Förderung kann maximal drei Jahre laufen. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität, zum Beispiel in Schulen, Schwimmbädern oder Rathäusern. Stehen nur einzelne Ersatzinvestitionen an wie eine neue Innenbeleuchtung, gibt es für besonders energieeffiziente Technologien einen Zuschuss.

Das Impulsprogramm für gewerbliche Kälteanlagen fördert hocheffiziente und klimafreundliche Kältetechnik durch Zuschüsse zu Beratung und Investitionen. Bei der gewerblichen Kältetechnik können allein mit am Markt verfügbarer Technik in Deutschland jährlich ca. 11 Mrd. Kilowattstunden (die Produktion zweier Kraftwerke mit Kohle- oder Gasbetrieb) eingespart werden.

Die neuen Förderprogramme im Einzelnen:

  • Mini-KWK-Klimaschutz-Impulsprogramm


Kleine Blockheizkraftwerke bis zu einer Leistung von 50 kW elektrisch, die gleichzeitig Strom und Wärme produzieren, erhalten aus diesem Programm direkte Zuschüsse. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Gemeinden und Landkreise sowie gemeinnützige Vereine. Die Anträge müssen vor Projektbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) gestellt werden.

Die Blockheizkraftwerke sollen nach dem Wärmebedarf des Gebäudes ausgelegt werden. Die Förderung richtet sich deshalb nach Leistung der Anlage und nach der Stundenzahl, die das Kleinstkraftwerk über das Jahr unter Volllast betrieben wird. Ein typisches Kleinst-Blockheizkraftwerk, das zur Beheizung eines Zwei-Familien-Hauses ausreicht und inklusive Installation knapp 30 000 Euro kostet, wird mit bis zu 6500 Euro gefördert.

Zusätzlich erhält der Betreiber die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Läuft die Anlage mit Erdgas oder Heizöl beträgt der Zuschlag zum Marktpreis 10 Jahre lang 5,11 ct je produzierter Kilowattstunde Strom. Wenn das Blockheizkraftwerk aufbereitetes Biogas aus dem Erdgasnetz oder heimisches Pflanzenöl nutzt, wird über 20 Jahre jede produzierte Kilowattstunde Strom mit 20,67 ct vergütet.

Die Förderrichtlinien mit genauen Informationen zur Berechnung der Förderung finden Sie hier
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  • Förderprogramm für Gemeinden, soziale und kulturelle Einrichtungen


Städte, Gemeinden und Landkreise, genauso wie Kirchen, Hochschulen, gemeinnützige Vereine und kulturelle Einrichtungen können eine Förderung für folgende Klimaschutzmaßnahmen beantragen:

1. Klimaschutzkonzepte, wie zum Beispiel ein Programm zur Einsparung von Heizenergie oder ein Klimaschutzmanager, der Schulen und andere Gemeindeeinrichtungen berät

2. Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung: Gefördert wird die Nutzung hocheffizienter Technologien. Ein Investitionszuschuss von 25% ist zum Beispiel für eine sparsamere Straßenbeleuchtung möglich.

3. Klimaschutz-Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität: Gefördert wird die modellhafte Sanierung von Rathäusern, Verwaltungsgebäuden, Theatern, Museen, Weiterbildungseinrichtungen und Gemeindehäuser, Hochschulgebäuden oder von Schwimm- und Sporthallen, Schulen und Kindergärten. Förderfähig sind aber auch Klimaschutz-Modellprojekte in anderen Sektoren, zum Beispiel im Verkehr. Die Förderung bemisst sich nach der eingesparten Tonne CO2. Der Fördersatz beträgt 40 € pro Tonne CO2, bei besonderer Multiplikatorwirkung kann ein höherer Satz gewährt werden. Die Obergrenze liegt bei 60% der nachgewiesenen Mehrkosten für den Klimaschutz. Förderfähig sind nur einzelne Vorhaben.

Weitere Informationen finden Sie hier. Anträge können beim Projektträger Jülich (http://www.fz-juelich.de/ptj/klimaschutzinitiative) gestellt werden.

  • Impulsprogramm für Klimaschutzmaßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen

 

Die Klimaschutzinitiative fördert den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Kälteanlagen durch Zuschüsse zu Beratung und Investitionen in Alt- und Neuanlagen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Verlängerung des Kesseltauschbonus im Marktanreizprogram


Die Bundesregierung verlängert die Förderung für den Einbau moderner Heizungsanlagen über den 30. Juni 2008 hinaus: Noch bis Ende 2009 erhalten Investoren zusätzlich zur bestehenden Förderung von Solarkollektoren einen Bonus, wenn gleichzeitig der alte Heizkessel durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel ausgetauscht wird. Der Bonus beträgt bei der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 750 Euro und in der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur alleinigen Warmwasserbereitung 375 Euro.

Die übrigen Fördersätze für das Heizen mit erneuerbaren Energien gelten unverändert weiter. Mehr Informationen finden Sie hier.

Artikel vom: 19.06.2008 10:07