Mini-KWK-Anlagen werden wieder durch das Bundesumweltministerium gefördert

Berlin, 31. Januar 2012 - Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von „Mini-KWK-Anlagen“ (Anlagen bis 20 kWel) veröffentlicht. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet.

Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in Bestandsbauten können einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel 1.500 €, große Anlagen mit 19 kWel hingegen 3.450 €.

Fördervoraussetzung ist, dass die Anlage bestimmte Effizienzkriterien erfüllt. Eine Liste förderfähiger Anlagen wird spätestens ab dem 15. März 2012 auf der Homepage des BAFA veröffentlicht werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Förderprogramm:

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/mini_kwk_anlagen/index.html

Ab 1. April 2012 können unter obiger Internet-Adresse Anträge eingereicht werden. Ab diesem Zeitpunkt finden Antragsteller hier auch die zu verwendenden Formulare.

Veraltete Heizungsanlagen durch ein hoch energieeffizientes Mini-BHKW zu ersetzen, schont das Klima und den Geldbeutel. KWK-Anlagen erreichen durch die Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden Abwärme eine besonders hohe Brennstoffausnutzung und sind daher besonders klimafreundlich. Die Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo ein Wärmebedarf besteht, in Wohngebäuden sowie im Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Mini-BHKW werden außerdem eine wichtige Rolle bei der Energiewende spielen. Wenn sie zentral gesteuert werden, können sie als „Schwarmkraftwerk“ eingesetzt werden. Das bedeutet, dass sie immer dann Strom liefern, wenn Wind und Sonne wenig Elektrizität erzeugen. Die dabei anfallende Wärme lässt sich gut zwischenspeichern. Das Förderprogramm verlangt deshalb, dass die Anlagen von Anfang an für einen späteren Betrieb im Schwarm geeignet sind.

Die Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kWel mindestens 15 % und für Anlagen von 10 kWel bis einschließlich 20 kWel mindestens 20 % gegenüber einer reinen Gas- oder Ölheizung und konventioneller Stromerzeugung betragen.
  • Außerdem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten.
  • Der Wärmespeicher muss mindestens 1,6 kWh pro installiertem kWel aufnehmen können.
  • Die Steuerung und Regelung muss für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements geeignet sein.
  • Ab 3 kWel muss die Anlage mit einem Messsystem zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) ausgerüstet sein.
Artikel vom: 29.03.2012 19:49