Mehr Gläubigerschutz bei absehbaren Insolvenzen

Steuerzahlung bei Forderungsausfällen stunden

Dittenheim, 28. April 2009 - Ein mittelständischer Unternehmer führte Josef Göppel bei einem Gemeindebesuch in Dittenheim die Folgen vermehrter Insolvenzen für Gläubiger drastisch vor Augen. Bei drei seiner Kunden sei absehbar, dass die Rechnungen nicht gezahlt würden. Für seine Forderungen müsse er aber vorab Umsatzsteuer abführen und Einkommenssteuervorauszahlungen leisten, obwohl Gläubiger im Durchschnitt nur 6% ihrer Ansprüche aus Konkursmassen bekämen.

In der Tat müssen Unternehmen nach der jetzigen Rechtslage Umsatz- und Einkommenssteuervorauszahlungen auch dann noch leisten, wenn der Ausfall einer Forderung absehbar ist. Dadurch geraten eigentlich gesunde Unternehmen in eine gefährliche Schieflage. Erst wenn der Forderungsausfall durch Insolvenz oder Offenbarungseid zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, fließt die zu viel gezahlte Steuer zurück.

MdB Josef Göppel startet nun eine Initiative im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags. Er wendet sich in einem Brief an die Finanzpolitiker von CDU und CSU: "Gerade in der Finanzkrise dürfen wir die Liquidität von eigentlich gesunden Unternehmen nicht durch Steuervorauszahlungen auf Forderungen gefährden. Die jetzige Regelung gefährdet Arbeitsplätze und letztendlich schneidet sich der Staat bei Insolvenz des Gläubigers ins eigene Fleisch." Göppels Lösungsvorschlag:  Schon wenn die Schuldner in Verzug geraten, sollen die Finanzämter Umsatzsteuer- und Einkommenssteuervorauszahlungen auf diese Forderungen stunden.

Artikel vom: 30.04.2009 08:35