Letzter Wille in der modernen Medizin

Göppel: Benennung von Vertrauenspersonen in Patientenverfügungen ermöglichen


Berlin, 30. März 2007 - Die moderne Medizin verlängert unser Leben. Was aber, wenn nach langer Krankheit oder schwerem Unfall der Einsatz medizinischer Apparate für den Patienten nur längeres Leiden bedeutet? Viele Menschen möchten, dass bei einer tödlich verlaufenden Krankheit das Leben nicht künstlich verlängert wird. Für den Fall, dass dieser letzte Wille nicht mehr bewusst geäußert werden kann, haben viele Deutsche eine Patientenverfügung verfasst. Derzeit liegt die Quote bei 10%.
Patientenverfügungen müssen vom Arzt bereits heute berücksichtigt werden. Wie soll dieser sich aber verhalten, wenn ein Patient den Abbruch einer Behandlung auch dann wünscht, wenn nur eine lebenslange Behinderung bliebe? Die behandelnden Ärzte brauchen Rechtssicherheit. Der Deutsche Bundestag wird deshalb gesetzlich regeln, wo das Selbstbestimmungsrecht des Patienten endet. Im Parlament stehen sich quer durch alle Parteien zwei Positionen gegenüber: Eine Gruppe um den Unions-Vizefraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach will, dass die Entscheidung gegen den Einsatz medizinischer Apparate nur möglich sein soll, wenn die Krankheit „einen unumkehrbar tödlichen Verlauf genommen hat." Die zweite Gruppe um die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will eine Patientenverfügung „unabhängig von Art und Stadium der Krankheit" gelten lassen. In der Praxis hätten die beiden Positionen zum Beispiel eine unterschiedliche Behandlung von Wachkomapatienten zur Folge, da dieser Zustand heute medizinisch über mehrere Jahre erhalten werden kann.
MdB Josef Göppel unterstützt die Position, dass Patientenverfügungen nur gelten sollen wenn eine Krankheit unweigerlich zum Tode führt: „Jeder Mensch soll in seiner unwiderruflich letzten Lebensphase das Recht auf einen würdigen Tod haben. Es wird aber immer unklare Situationen geben. Ich rate deshalb dazu, Vertrauenspersonen zu benennen, die der behandelnde Arzt in seine Entscheidung einbeziehen muss."

Artikel vom: 04.04.2007 10:33