Konjunkturpaket: Umweltbezug stärken, mehr Investitionen in Gemeinden

Göppel: „Schuldenaufnahme begrenzen“

Berlin, 29. Januar 2009 – „Klima- und Umweltschutz müssen im Konjunkturpaket stärker berücksichtigt werden. Das Parlament wird hier nachbessern müssen.“, erklärt Josef Göppel zum Beginn der parlamentarischen Beratung des zweiten Konjunkturpakets. Bei der jetzigen Ausgestaltung sei außerdem die Gefahr groß, dass der Steuerzahler für Spekulanten und falsche Unternehmenspolitik gerade stehen müsse. Göppel will deshalb mehr Fördermittel in die Gemeinden und Landkreise leiten: „Das Paket sieht zwar umfangreiche Zuschüsse für die Sanierung von Schulen, Kindergärten und anderen kommunalen Gebäuden vor. Der Investitionsbedarf ist aber so groß, dass hier zusätzliche Gelder gut angelegt wären. Auch der öffentliche Nahverkehr auf dem Land muss ausgebaut werden.“ Die Forderung von CDU und CSU, im Grundgesetz eine Schuldenbremse aufzunehmen, hält Göppel für besonders wichtig. Die Neuverschuldung steige durch die konjunkturstützenden Maßnahmen in diesem Jahr auf 49 Milliarden Euro. Ursprünglich waren im Finanzplan für 2009 18,5 Milliarden Euro vorgesehen. Dies könne nur akzeptiert werden, wenn die Schulden nach einem festen Zeitplan zurückgezahlt werden müssen.

Mit Investitionen und Entlastungen will die Bundesregierung Deutschland aus der Wirtschaftskrise führen. Insgesamt umfasst das zweite Maßnahmenpaket 50 Milliarden Euro. Fast 20 Milliarden Euro investieren Bund, Länder und Gemeinden unter anderem in die Verkehrsinfrastruktur, Schulen und andere kommunale Gebäude. Hinzu kommen Steuererleichterungen, niedrigere Sozialbeiträge sowie Hilfen für Unternehmen und Familien. Das Paket soll im Deutschen Bundestag am 13. Februar und im Bundesrat am 20. Februar 2009 verabschiedet werden.

Kommunales Investitionsprogramm: Chance für Gemeinden

Der Bund unterstützt in den Jahren 2009 und 2010 zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder in Höhe von 10 Mrd. Euro. Darüber hinaus beteiligen sich die Länder einschließlich der Kommunen mit 25 Prozent am Gesamtvolumen in Höhe von rund 13,3 Mrd. Euro. 70 Prozent der Gelder sind für kommunale Investitionen einzusetzen, 30 Prozent können die Länder für eigene Projekte verwenden (Hochschulen, Krankenhäuser usw.). Ziel ist es, in den Bereichen Bildung und Infrastruktur gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

MdB Josef Göppel hält dies für den wichtigsten Teil des Konjunkturpakets. Die Kommunen hätten eine Menge sinnvoller Projekte in der Schublade, da sie über Jahre zu wenig investieren konnten. Göppel schlägt vor: „Wir sollten weniger Geld zur Rettung von schlecht gemanagten Unternehmen ausgeben und stattdessen noch mehr in Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und schnelle Internetanschlüsse investieren. Davon profitieren alle Bürger auf Dauer.“ Außerdem sollten die Bundesmittel auch für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden können.

Folgende Förderbereiche sind zum jetzigen Zeitpunkt vorgesehen:

1.    Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
•    Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
•    Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)
•    Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung)
•    kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung
•    Forschung

2.    Investitionsschwerpunkt Infrastruktur
•    Krankenhäuser
•    Städtebau (ohne Abwasser und öffentlichem Nahverkehr)
•    ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und öffentlichem Nahverkehr)
•    kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)
•    Informationstechnologie
•    sonstige Infrastrukturinvestitionen.

Die Bandbreite der möglichen Verwendung innerhalb dieser Bereiche ist offen. Bei der Dämmung von Gebäuden muss mindestens die geltende Energieeinsparverordnung eingehalten werden. Neben der energetischen Gebäudesanierung von Kindergärten und Schulen ist aber auch die Einrichtung von Forscherecken in Kindertagesstätten, die Modernisierung von Chemielaboren und IT-Ausstattungen in Schulen, die Schaffung und Ausstattung von Räumlichkeiten von Volkshochschulen und sonstigen kommunalen und gemeinnützigen Weiterbildungsinstituten denkbar.

Für Investitionen in den Bereich Bildungsinfrastruktur (vgl. Punkt 1.) können die Länder Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 65 Prozent und in den Bereich Infrastruktur (vgl. Punkt 2.) in Höhe von 35 Prozent des Gesamtvolumens einsetzen. Einrichtungen außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die durch Gebühren und Beiträge zu finanzieren sind, können nach diesem Programm nicht gefördert werden.

Göppel appelliert an Gemeinden und Landkreise, sich nun auf Investitionen in diesen Bereichen vorzubereiten. Auch hier werde gelten: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sehe vor, dass die Investitionen zusätzlich zu den bereits im Haushalt vorgesehenen Maßnahmen sein müssen. Die Voraussetzung der Zusätzlichkeit ist gegeben, wenn ein Investitionsvorhaben nicht bereits im Haushaltsplan 2009 steht.

Unabhängig von den noch zu erarbeitenden bayerischen Förderrichtlinien können Investitionen nur gefördert werden, wenn sie nicht vor dem 27. Januar 2009 begonnen wurden. Ausnahmen gibt es für selbständige Abschnitte eines laufenden Vorhabens deren Finanzierung bislang nicht gesichert ist.

Zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen ist eine auf zwei Jahre befristete erleichterte Vergabe vorgesehen. Es ist geplant, für Bauleistungen Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen in Höhe von 1 Mio. Euro und für freihändige Vergaben (jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb) in Höhe von 100 000 Euro einzuführen.

Artikel vom: 29.01.2009 17:42