Kindergeld bei Praktika

Göppel: Engagierte Jugendlichen besser unterstützen

Herrieden, 9. September 2008 – Viele Eltern kennen das Problem: Bei den Familienkassen gibt es immer wieder Schwierigkeiten mit der Fortzahlung des Kindergelds, wenn die Tochter oder der Sohn durch ein Praktikum den Berufsalltag kennenlernen will. Der Bundestagsabgeordnete Josef Göppel setzt sich nach einer Häufung von Beschwerden nun in einem Schreiben an den Ausschuss für Jugend und Familie für eine Klarstellung in den Verwaltungsanweisungen an die Familienkassen ein.

Zwei Beispiele:

Eine junge Frau wollte nach Ihrer Ausbildung als Modeschneiderin und vor dem Eintritt in eine Münchner Fachschule ein Praktikum bei einer bekannten Londoner Modedesignerin machen. Die Familienkasse lehnte es ab, während der unbezahlten Praxismonate Kindergeld zu zahlen obwohl die Verwaltungsvorschriften hier Ermessensspielraum vorsehen.

Ein junger Mann will Sozialpädagoge werden. Vor Studienbeginn will er jeweils ein halbes Jahr bei kirchlichen Organisationen in Frankreich geistig Behinderte und in Kolumbien Straßenkinder betreuen. Auch hier verweigert die Familienkasse das Kindergeld obwohl die Rechtsgrundlage eine Fortzahlung ermöglichen würde.

In ähnlichen Fällen hatte sich der Bundestagsabgeordnete bereits bei den zuständigen Beamten für eine großzügigere Entscheidung eingesetzt. Göppel will das Problem nun grundsätzlich gelöst sehen. Er bittet in dem Brief seine Kollegen im zuständigen Ausschuss das Thema aufzugreifen, „damit der politische Wille zur Unterstützung bildungsbereiter und sozial engagierter Jugendlicher zweifelsfrei zum Ausdruck kommt.“ Göppel stellt klar: „Mit finanziellen Gründen kann die restriktive Auslegung nicht gerechtfertigt werden, weil die Kindergeldzahlung für alle Jugendlichen, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen, mit Vollendung des 25. Lebensjahres ohnehin zu Ende geht.“

Artikel vom: 09.09.2008 18:52