Kein EU-US-Freihandelsabkommen um jeden Preis!

Geheimniskrämerei nicht akzeptabel

Berlin, 19. Dezember 2013 – Kommen Genpflanzen und Hormonfleisch durch die Hintertür eines transatlantischen Freihandelsabkommens? Können Chemiekonzerne mit unzureichend geprüften Produkten vor Schiedsgerichten auf Marktzugang klagen und damit demokratische Entscheidungen aushebeln? Die im Juli 2013 begonnenen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen USA und EU werfen zahlreiche Fragen auf. Es soll der mit Abstand größte Freihandelsraum der Welt ohne Zölle, Quoten und andere Handelsbarrieren entstehen. Diese Woche werden in Washington auf Expertenebene der Dienstleistungssektor, Energie und Investitionen behandelt. Das Abkommen soll schon Ende 2014 in den Ratifizierungsprozess gehen, bei dem auch Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen. Die Verhandlungen selbst finden weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Sogar die politisch Verantwortlichen haben erst Anfang 2014 erstmals Einsicht in die Entwürfe.


MdB Josef Göppel sieht insbesondere das geplante Schiedsgericht sehr kritisch: „Es kann nicht sein, dass einzelne Unternehmen über ein Schiedsgericht die nationale Gesetzgebung aushebeln.“ Schiedsgerichte sind in Investitionsabkommen mit weniger entwickelten Staaten üblich, um Auslandsinvestitionen abzusichern. Ein solches Schiedsgericht könnte dann zum Beispiel entscheiden, dass der Markt für US-amerikanisches Gen-Saatgut geöffnet werden muss. Ähnliche Befürchtungen gibt es in Hinblick auf Rindfleisch, das mit wachstumsbeschleunigenden Hormonen erzeugt wurde oder auf mit Chlor behandelte Hühnchen. Aus Sicht des fränkischen Abgeordneten sind Schiedsgerichte überflüssig. In den USA und der EU gebe es auf beiden Seiten funktionierende Justizsysteme, wo berechtigte Klagen erfolgreich eingebracht werden können. Darüber hinaus fordert er, dass das Handelsabkommen nicht zu einer Aufweichung von sozialen oder ökologischen Standards führt. Bei der gegenseitigen Anerkennung von Produktzulassungen dürfe deshalb nicht automatisch der niedrigere Standard Vorrang haben.


Eine gute Übersicht zum aktuellen Verhandlungsstand hat der Deutsche Naturschutzring hier veröffentlicht: http://www.eu-koordination.de/PDF/steckbrief-ttip.pdf

Auch die ZEIT befasste sich fundiert mit dem Thema: www.zeit.de/2013/50/handelsabkommen-europa-usa

Artikel vom: 19.12.2013 14:12