Informationen zur Unternehmenssteuerreform 2008

Nochmals Verbesserungen für Mittelstand und Landwirtschaft

Landwirte finden unter Steuern aktuell auf www.bbv-bd.de detaillierte Informationen zu den Auswirkungen der Reform auf landwirtschaftliche Betriebe.


Berlin, 25. Mai 2007 – Die lang diskutierte Unternehmenssteuerreform wurde nun vom Bundestag mit 391 gegen 149 Stimmen verabschiedet. Damit verbessern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen deutlich. Die Steuersätze für Unternehmen werden wieder konkurrenzfähig im europäischen Mittelfeld liegen. Wie bereits berichtet (zum Artikel), werden gleichzeitig die wichtigsten Steuerschlupflöcher gestopft. So wird zum Beispiel die Verlagerung von Gewinnen ins Ausland erschwert.

Trotz überwiegender Zustimmung zu den Plänen der Bundesregierung hatten kleine und mittlere Unternehmen die geplanten Änderungen bei der Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern als zu bürokratisch kritisiert. Die Union konnte hier in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner SPD noch Verbesserungen erreichen: Auch in Zukunft können Anschaffungen bis 150 Euro im selben Jahr abgeschrieben werden. Neu ist, dass, wie bisher schon in der Handelsbilanz, künftig Wirtschaftsgüter im Wert zwischen 140 und 1.000 Euro in der Steuerbilanz abgeschrieben werden können. Mit dieser pragmatischen Lösung fällt im Vergleich zur bisherigen Regelung sogar weniger Bürokratie an.

In der Schlussrunde der Verhandlungen wurde die steuerfreie Investitionsrücklage noch von 210.000 Euro auf 235.000 Euro erhöht und seine Laufzeit von zwei auf drei Jahren angehoben. Das stärkt besonders die Investitionskraft des Mittelstandes.

Auch für die Land- und Forstwirtschaft gibt es Verbesserungen: Der Wohnungswert wird nicht, wie ursprünglich geplant, für die Bestimmung der Betriebsgrößengrenze herangezogen. Damit können die Bauern deutlich mehr von der steuerlichen Begünstigung des neuen Investitionsbetrags profitieren.

Artikel vom: 15.04.2009 16:11