Hilfe für Langzeitarbeitslose: "Kooperation unter einem Dach auf Augenhöhe"

Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagentur wird neu geregelt

Berlin, 17. Dezember 2009 – Der Deutsche Bundestag berät die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitslose. In den sogenannten Jobcentern erhalten Langzeitarbeitslose Hilfe aus einer Hand. Die Arbeitsagentur stellt aus Bundesmitteln die Gelder für die Vermittlung in Arbeit und den Hauptteil der Zahlungen an Arbeitslose, während die Kommunen für die Kosten der Unterkunft und Heizung zuständig sind.

Grund für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die heutige Form der Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt hat. Die Zuständigkeiten und Finanzierungsquellen müssten klarer getrennt werden. Gemeinsames Ziel aller im Bundestag vertretenen Parteien: Kommunen und die Bundesanstalt für Arbeit sollen auch künftig in einer Kooperation auf Augenhöhe Langzeitarbeitslose betreuen können. Union und FDP halten aber anders als die Opposition keine Verfassungsänderung für notwendig.

MdB Josef Göppel will möglichst unbürokratische Hilfe in nur einer Anlaufstelle: „In den Landkreisen Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen funktioniert die Zusammenarbeit des Landkreises mit der Arbeitsagentur zum Beispiel sehr gut. Langzeitarbeitslose haben einen persönlichen Ansprechpartner, der ihnen auch gezielte Fortbildungen bieten kann. Diesen Erfolg darf die Reform nicht gefährden.“

Artikel vom: 21.12.2009 15:19