Hilfe für Langzeitarbeitslose unter einem Dach

Grundgesetzänderung sichert Jobcenter

Berlin, 5. Mai 2011 - Die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen ebenso wie die Sicherung des Lebensunterhalts werden auch künftig aus einer Hand erfolgen. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen, der die bisherige Zusammenarbeit der örtlichen Agenturen für Arbeit und der jeweiligen Kommunen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende auch künftig ermöglichen soll. Mit der Verfassungsänderung, reagiert der Bundestag auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007, das in den entsprechenden Arbeitsgemeinschaften eine unzulässige Form der Mischverwaltung gesehen hatte.

Das Grundgesetz wird um einen neuen Artikel 91e ergänzt. Dadurch erhält die Arbeitsvermittlung eine verfassungsrechtlich abgesicherte, dauerhafte und stabile Organisationsstruktur. Die Verfassungsänderung soll ebenso die Mischverwaltung im Regelmodell wie auch die Zulassung einer begrenzten Zahl von allein verantwortlichen Städten oder Landkreisen für das Optionsmodell ermöglichen. Der Gesetzesentwurf kann hier abgerufen werden.

Künftig sollen zu den bestehenden 69 Optionskommunen 40 weitere Städte oder Landkreise hinzukommen. Für die Zulassung wird es klare Antragsvoraussetzungen und Eignungskriterien geben. Die Zulassungen sollen zum 1. Januar 2012 erfolgen. Eventuell frei gebliebene Plätze können in einem zweiten Zulassungsverfahren im Jahr 2015 besetzt werden.

Artikel vom: 07.05.2010 13:05