Hartz IV

Landkreise zahlen drauf


Berlin, Dezember 2004 – Wieder einmal stand vergangene Woche Hartz IV im Mittelpunkt der Diskussionen. Das Prinzip ist einfach: Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden ab 1. Januar 2005 zusammengelegt. Der Bund zahlt künftig die monatliche Grundleistung. Landkreise und kreisfreie Städte müssen die Unterbringung übernehmen. Was sich in der Theorie schön anhört, ist in der Praxis eine Lastenverschiebung vom Bund auf die Kommunen. Sie sparen bei der Sozialhilfe weniger ein, als die Unterbringungskosten der neu hinzu gekommenen Langzeitarbeitslosen ausmachen. Dem Landkreis Ansbach fehlen beispielsweise 1,3 Millionen Euro. Das sind 23 % der Gesamtkosten von 5,7 Millionen Euro. Auf Druck der CDU/CSU wurde in das Hartz-IV-Gesetz eine Revisionsklausel aufgenommen, nach der im Frühjahr 2005 nachgewiesene Mehrkosten vom Bund noch erstattet werden sollen. Im kürzlich beschlossenen Bundeshaushalt sind dafür aber keine Mittel ausgewiesen. Josef Göppel: „Das können wir auf keinen Fall hinnehmen, betroffen sind nämlich vor allem ländliche Gebiete mit weniger Sozialhilfeempfängern."

Artikel vom: 04.12.2004 11:43