Göppel drängt weiter auf Lärmschutzbereich um Katterbach

Brief an Ministerpräsident Seehofer

Herrieden, 25. Juli 2011 - Der Bundestagsabgeordnete Josef Göppel fordert weiter die Ausweisung eines Lärmschutzbereichs um Katterbach. Dies würde eine Förderung von Lärmschutzmaßnahmen, wie schallisolierten Fenstern, in besonders betroffenen Gebieten ermöglichen.

Das für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen zuständige Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat zum Verfahrensstand auf seine erneute Anfrage Folgendes mitgeteilt:

"Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) unterscheidet zwischen Flugplätzen, für die auf jeden Fall ein Lärmschutzbereich festzusetzen ist (§ 4 Abs. 1 FluLärmG) und Flugplätzen, für die eine Festsetzung erfolgen soll, wenn der Schutz der Allgemeinheit es erfordert (§ 4 Abs. 8 FluLärmG). Als Rechtsgrundlage für eine eventuelle Festsetzung von Lärmschutzbereichen für Hubschrauberlandeplätze wie Ansbach-Katterbach kommt lediglich § 4 Abs. 8 FluLärmG in Betracht. Folglich wird zunächst geprüft, ob der Schutz der Allgemeinheit die Festsetzung eines Lärmschutzbereichs erfordert.

Wesentlicher Bestandteil dieser Überprüfung ist eine Abschätzung der Lärmbelastung in der Umgebung des jeweiligen Flugplatzes. Hierfür werden Daten über den Flugbetrieb benötigt, die für alle militärischen Flugplätze in Deutschland vom Amt für Flugsicherung der Bundeswehr (AFSBw) bereitgestellt werden.

Das AFSBw hat im Rahmen einer Besprechung in München mitgeteilt, dass die Daten für Flugplätze nach § 4 Abs. 8 FluLärmG frühestens im Jahr 2012 bereitgestellt werden können. Jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt ist das AFSBw mit der umfangreichen Erfassung von Daten für bundesweit 14 militärische Flugplätze beschäftigt, die vorrangig zu bearbeiten sind, weil für sie Lärmschutzbereiche nach § 4 Abs. 1 FluLärmG festzusetzen sind."

Angesichts der gestiegenen Lärmbelastung um Katterbach, hält Göppel diese Antwort für nicht akzeptabel. Er hat sich deshalb in einem Brief an Ministerpräsident Seehofer gewandt und ihm geschrieben:

"Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, diese Mitteilung wird der Bevölkerung um Katterbach in keiner Weise gerecht! Die Lärmbelastung durch nächtliche Hubschrauberflüge in dem dicht bebauten Gebiet um Ansbach muss der Staatskanzlei aus den Sitzungen der örtlichen Lärmschutzkommission seit langem bekannt sein. Die zahlreichen dokumentierten Beschwerden führten am 26. Mai 2009 zu einem einstimmigen (!) Beschluss des Ansbacher Stadtrats mit konkreten Forderungen zum Schutz der Allgemeinheit. Beim Wechsel des Katterbacher Kommandeurs am 24. Juni 2011 brachten zahlreiche Politiker der Region ihre Klagen gegenüber Generalleutnant Mark Hertling und Oberst Van Voorhees vor.

Durch die Auswüchse der Lärmbelastung entsteht eine unselige Diskussion über die Vertretbarkeit des Hubschrauberstandorts Katterbach an sich. Mir persönlich liegen gute Beziehungen zu unseren amerikanischen Partnern sehr am Herzen. Wir Deutsche haben den USA viel zu verdanken. Dieses traditionell gute Verhältnis sollte jetzt nicht gefährdet werden. Ich bitte Sie deshalb eindringlich, das zuständige Staatsministerium zu einer rascheren Bearbeitung anzuhalten und beim Amt für Flugsicherung der Bundeswehr auf zeitnahe Messdaten zu drängen. Der Hinweis auf Arbeitsüberlastung ist angesichts des seit langem schwelenden Problems in Katterbach nicht akzeptabel."

Bereits im April hatte sich Göppel beim Kommandanten des US-amerikanischen Helikopterstandorts Katterbach für eine Verlagerung von Flügen eingesetzt. Einen gleichlautenden Brief hat er an das amerikanische Oberkommando in Deutschland gerichtet. Die vom amerikanischen Kommandanten angekündigte Entlastung geht Göppel nicht weit genug. Er hat deshalb am 24. Juni bei dem ersten Treffen mit dem neuen Katterbacher Kommandeur auf zusätzliche Übungsverlagerungen drängen.

Göppel forderte in seinem Brief vom April 2011 eine deutliche Entlastung in Stadt und Landkreis Ansbach: „Seit der Rückkehr einer Hubschraubereinheit aus dem Irak haben die Lärmbeschwerden von Bürgern auch gegenüber meinem Wahlkreisbüro erheblich zugenommen. Ich bin im Hinblick auf Ihre Soldaten und deren Familien einerseits froh, dass sie im Irak nicht mehr benötigt werden; andererseits nimmt dadurch die Lärmbelästigung der Bevölkerung um Ansbach erheblich zu. Das Grundproblem des Hubschrauberstandortes Katterbach ist seine Lage inmitten eines dicht bebauten Gebietes. Die Helikopter fliegen von morgens bis nachts um 24.00 Uhr, in den Sommermonaten sogar bis 2.00 Uhr, direkt an Wohnsiedlungen vorbei, teilweise sogar mit Suchscheinwerfern. Die nächtliche Ruhestörung wiegt im Sommer besonders schwer. In der Stadt Ansbach sind seit der Rückkehr aus dem Irak rund 1.500 Beschwerden eingegangen, die über Fluglärm, Tiefflüge und Abgasbelastungen durch die Hubschrauber klagen.

Ich möchte Sie aufgrund dieser Entwicklung noch einmal eindringlich bitten, Übungsflüge in größeren zusammenhängenden Zeitabschnitten von zum Beispiel drei Wochen in die Truppenübungsplätze Grafenwöhr und Hohenfels zu verlagern. Ich werde alles tun, um bei deutschen Behörden die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Wir müssen für die Sommermonate kurzfristig eine Lösung des Lärmproblems finden, damit die Stimmung in der Bevölkerung nicht vollends ins Negative kippt.“

Am 19. Mai 2011 sagte Oberst Robert C. Doerer von der US-Heeresfliegerbrigade zu, in den Sommermonaten einen Teil der Flüge außerhalb des Landkreises Ansbachs abzuhalten: „Wie während den vorherigen Sitzungen der Fluglärmkommission und während meiner Besuche bei den Bürgermeistern vor Ort besprochen, wird die 12. Kampffliegerbrigade sich weiterhin bemühen, Flugübungen auch anderswo, wie Grafenwöhr oder Hohenfels durchzuführen.

Seit unserer Rückkehr haben wir Flugübungen zur Unterstützung der USA, Deutschland und anderen NATO-Staaten durchgeführt. Diese wurden an anderen Orten, aus 27 verschiedenen Anlässen und jeweils von einer Dauer von ein bis drei Wochen, durchgeführt.

Derzeit habe ich eine Einheit, die für fast vier Wochen ihre Flugübungen in Grafenwöhr durchführt. Während den Sommermonaten wird die 12. Kampffliegerbrigade einige ihrer Flugübungen auch außerhalb des Ansbacher Landkreises durchführen.“

Den vollständigen Brief von Josef Göppel finden Sie hier.

Die vollständige Anwort von Oberst Doerer finden Sie hier.

Artikel vom: 12.07.2011 13:42