Göppel stimmt gegen die Abgabe von synthetischem Heroin

Gesetzentwurf dennoch mit den Stimmen von SPD, FDP und Linken verabschiedet


Berlin, 29. Mai 2009 - Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung den Weg frei gemacht für die Behandlung Schwerstabhängiger mit Diamorphin im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das synthetische Heroin wird künftig als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft. Damit setzte sich der Gesetzentwurf einer Abgeordnetengruppe aus SPD, FDP, Linke und Grünen durch. MdB Josef Göppel unterstützte den CDU/CSU-Entwurf, der nur die Fortführung eines 2002 in mehreren Städten gestarteten Modellprojektes zur kontrollierten Heroinabgabe vorsah.

Mit dem neuen Gesetz bekommen nun bis zu 3000 Schwerstabhängige synthetisches Heroin vom Arzt verschrieben. Die Leistung können aber nur ältere Problemfälle erhalten, die über 23 Jahre alt sind und bereits zwei herkömmliche Entziehungskuren erfolglos abgebrochen haben. Josef Göppel lehnt die Ausweitung des Programms ab: „Die Modellprojekte in einigen großen Städten haben zwar gezeigt, dass die Beschaffungskriminalität mit der Diamorphinvergabe gesenkt werden konnte. Die staatliche Antwort auf ein Kriminalitätsproblem kann aber doch nicht sein, dass Drogen kostenlos verteilt werden.“

Artikel vom: 10.06.2009 11:00