Gewerbesteuer bleibt

Eckpunkte der Koalitionsfraktionen zur Unternehmenssteuerreform


Berlin, 2. Juli 2006 - Drei Ziele verfolgt die große Koalition mit ihrer Unternehmenssteuerreform: International wettbewerbsfähige Steuersätze, Beseitigung von Steuerschlupflöchern und verlässliche Einnahmen für die Kommunen. Ob das am Schluss erreicht wird, hängt noch sehr von den kommenden Detailberatungen ab. Hier die Eckpunkte vom 2. Juli 2006:
Die Besteuerung der Unternehmen erfolgt künftig durch eine föderale Unternehmenssteuer, welche die bisherige Körperschaftsteuer ersetzt und eine kommunale Unternehmenssteuer, welche die bisherige Gewerbesteuer ersetzt. Die kommunale Unternehmenssteuer ist ebenso wie die Gewerbesteuer eine wirtschaftskraftbezogene Unternehmensbesteuerung mit Hebesatzrecht. Sie soll den Kommunen ein stetiges Aufkommen sichern. Beide Steuern bekommen eine gemeinsame, einheitliche Bemessungsgrundlage.
Die nominale Belastung der Körperschaften aus beiden Unternehmenssteuern zusammen wird knapp unter 30% liegen.
Die Gewichtung zwischen der föderalen Steuer und der kommunalen Steuer ist im Detail noch auszugestalten. Sie richtet sich nach dem Steuersatz des föderalen Teils und der Steuermesszahl des kommunalen Teils.
Nicht nur die der bisherigen Körperschaftssteuer unterliegenden Unternehmen werden von dieser Unternehmenssteuerreform erfasst, sondern auch die der Einkommensteuer unterliegenden Personenunternehmen.
Ein wichtiges Ziel der Reform ist es, Mitnahmeeffekte und Steuergestaltungen zu erschweren. Dafür werden „spezielle Regelungen" erlassen. Die bestehenden Rücklagenbegünstigungen sollen zielgenauer gefasst werden.
Der Stärkung von Investitionen sollen eine steuerfreie Investitionsrücklage oder eine generelle Thesaurierungsbegünstigung (steuerliche Begünstigung von Gewinnen, die im Unternehmen verbleiben und wieder investiert werden) dienen.
Zur Verstetigung der kommunalen Einnahmen prüft die Koalition die Einführung einer Lohnsummenkomponente in die kommunale Unternehmenssteuer. Das würde bedeuten, dass Unternehmen mit mehreren Betriebsstandorten ihre Unternehmenssteuer in jeder Gemeinde anteilig zur Beschäftigtenzahl entrichten müssten. Die Verbuchung an einen auswärtigen Firmensitz wäre nicht mehr möglich. MdB Josef Göppel gehört zu den Abgeordneten, die um einen größeren Anteil der kommunalen Einnahmen kämpfen. Göppel: "Eine bessere kommunale Investitionsfähigkeit belebt die gesamte Wirtschaft und sichert im ganzen Land gute Lebensbedingungen."
Die Koalition prüft Maßnahmen gegen den Verlust von Steuersubstrat durch Fremdfinanzierung. Dafür kommen in Betracht:
Die Hinzurechnung aller Zinsen und Zinsanteile sowohl bei der kommunalen wie auch bei der föderalen Unternehmenssteuer.
Die Begrenzung des Abzugs von Fremdfinanzierungsaufwendungen (Mindestbesteuerung, Mindestgewinnbesteuerung, Zins-Schranke).
Begrenzung des Abzugs von Zinsen auf Gesellschafterdarlehen.
Anmerkung: Bei diesem Punkt geht es um die Eindämmung der Steuerumgehung internationaler Unternehmen. Das geht bisher so: Ein deutsches Unternehmen gründet eine Tochterfirma zum Beispiel in den Docks von Dublin, einem Sonderwirtschaftsgebiet mit 7% Steuersatz. Gewinne aus Deutschland werden in der Tochterfirma "investiert". Die Tochterfirma gibt für Investitionen in Deutschland ein Darlehen. Die Zinsen dafür werden in Deutschland von der Steuer abgeschrieben. Gesellschafter-Fremdfinanzierung nennt man das Modell. 80% der Investitionen in den Dublin-Docks kommen zur Zeit aus Deutschland!! Für Josef Göppel ist wichtig: "Was in Deutschland erwirtschaftet wird, muss auch in Deutschland versteuert werden!"
Davon strikt zu trennen sind Kreditzinsen für Investitionen in Deutschland vor allem von mittelständigen Firmen und Handwerksbetrieben. Diese Firmen dürfen nicht noch mehr Schwierigkeiten bekommen als sie ohnehin schon haben. Bayern hat deshalb vorgeschlagen, Kreditzinsen unter 1 Million Euro von den neuen Regelungen auszunehmen.
Reaktion
Zu Punkt 7 der Eckpunkte ging inzwischen eine Reaktion ein, die wir hier im Anschluss abdrucken:
"Die Bindung einer Lohnsummenkomponente auf die Unternehmessteuer der Kommunen führt meines Erachtens nicht zum Ziel."
Beispiel: Der Unternehmer hat 5 Arbeitnehmer beschäftigt. Da die Höhe der Gewerbesteuer auch über die Lohnsumme ermittelt würde, so wird er daran interessiert sein, seine Beschäftigtenzahl zu reduzieren.
Besser wäre hier auch für mehr Beschäftigung folgendes einzuführen: Jeder Umsatzsteuerpflichtige unterliegt der kommunalen Steuer (Gewerbesteuer). Damit sich aber der Personalstand positiv (personalintensive Betriebe wie Handwerker, Ärzte, Rechtsanwälte, Fachgeschäfte usw.) auf die Gewerbesteuer auswirkt, wird für die Lohnsumme ein Prozentabschlag (2-5 %) eingeführt.
Jeder, der Personal durch Automaten ersetzt (Banken, Handelsbetriebe, Logistikunternehmen usw.), würde vorher zweimal überlegen, ob sich die Investition lohnt. Jetzt ist die Devise: Personal runter, Rendite rauf. Mein Vorschlag würde dazu führen, dass Beschäftigung sich auch positiv auf die Steuer auswirkt. Gegenfinanziert würde dieses Modell mit dem Heranziehen aller unternehmerischen Tätigkeiten der Gewinnmaximierung. Warum also hier Ausnahmen von der Umsatzbesteuerung machen?
Zu Versteuern wären alle Umsätze, die in den Kommunen getätigt werden.
Hubert Friedrich, Bezirkskaminkehrermeister, Großostheim

Artikel vom: 07.06.2006 10:37