Gesundheitsreform: Keine Einschnitte bei den Krankenkassenleistungen, aber höhere Beiträge

CSU setzt Sozialausgleich aus Steuermitteln durch

Berlin, 8. Juli 2010 - Die Koalitionsspitzen haben sich auf eine Reform des Gesundheitswesens verständigt. Das für das kommende Jahr erwartete Defizit der Krankenkassen von 11 Milliarden Euro wird durch Einsparungen im Gesundheitssystem und Beitragserhöhungen gedeckt. Der Beitragssatz der Krankenkassen wird wieder auf 15,5% angehoben. Auf dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise war er durch Steuerzuschüsse gesenkt worden. Weitere Ausgabensteigerungen müssen die Krankenkassen durch von ihnen selbst festgelegte Zusatzbeiträge finanzieren. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen wird wieder schärfer, da Versicherte zu einer Kasse mit niedrigeren Zusatzbeiträgen wechseln können.

Die CSU hat einen Sozialausgleich durchgesetzt: Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt, wird er durch einen Steuerzuschuss ergänzt. Über den Steuerzuschuss ist sichergestellt, dass auch Vermögende, die privat versichert sind, über ihre Steuern den sozialen Ausgleich mit finanzieren. Die FDP wollte den Sozialausgleich durch eine zusätzliche Belastung des gesetzlich versicherten Mittelstands finanzieren. Außerdem konnte die CSU eine Einschränkung der Krankenkassenleistungen verhindern. Auch künftig werden gesetzlich Versicherte nach dem Stand der medizinischen Forschung behandelt.

MdB Josef Göppel hält es für wichtig ist, dass es keine Leistungskürzungen gibt und auch in Zukunft jeder optimal versorgt wird. Die Beitragserhöhung von 0,6% tragen Arbeitgeber und Versicherte je zur Hälfte. Kritisch sei allerdings die Ermächtigung der Krankenkassen, einen Zusatzbeitrag erheben zu können. In den Fraktionsberatungen verlangte Göppel, dass künftig jeder Versicherte über eine Rechnungskopie erfährt, was seine Behandlung gekostet hat. Gesundheitsminister Rösler antwortete darauf, dass das Kostenerstattungsprinzip ausgeweitet werden soll.

Notwendig wurde die Reform durch die Entwicklung der Ausgaben für Gesunheit. Beliefen sie sich im Jahr 1970 noch auf 6 Prozent des Bruttoinlandprodukts, so waren es 1990 bereits 8,3 Prozent. Derzeit belaufen sich die Ausgaben auf 10,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Pro-Kopf-Ausgaben für Gesundheit sind ebenfalls kontinuierlich angestiegen. 1970 wurden inflationsbereinigt 739€ ausgegeben, 1990 1631€ und 2010 liegen die Ausgaben auf 2353€ pro Kopf.

Artikel vom: 01.09.2010 17:35