Gentest bei Embryonen in Deutschland künftig eingeschränkt erlaubt

Göppel stimmt gegen Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

Berlin, 8. Juli 2011 - Die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in Deutschland künftig eingeschränkt erlaubt. Im Bundestag stimmten 326 Abgeordnete in namentlicher Abstimmung für den Gesetzentwurf einer Parlamentariergruppe, der den Gentest an Embryonen zulassen will, wenn Paare eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei ihnen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist.

MdB Josef Göppel stimmte wie 259 andere Abgeordnete gegen den Entwurf, acht enthielten sich der Stimme.  Er lehnt die Präimplantationsdiagnostik ab, weil für ihn die gesetzlich  legitimierte Auswahl von Embryonen vor Beginn der Schwangerschaft einen gesellschaftlichen und ethischen Paradigmenwechsel darstellt. Für Göppel beginnt das individuelle und schützenswerte menschliche Leben mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle: „Alle Regelungen mit dem Ziel einer beschränkten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik haben das Grundproblem der Entscheidung, welches Leben gelebt werden darf und welches nicht. Eine Gesellschaft, in der der Staat oder Mediziner über lebenswertes Leben entscheiden, verliert ihre Menschlichkeit. Internationale Erfahrungen zeigen, dass eine Begrenzung auf medizinische Ausnahmefälle auf Dauer nicht möglich ist.“

Den von MdB Josef Göppel unterstützten Entwurf finden Sie hier.


Das verabschiedete Gesetz finden Sie hier.

Artikel vom: 12.07.2011 13:45