Gentechnik wird konkret

Göppel will strengere Auflagen

Berlin, 1. März 2007 - Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte zum neuen Gentechnikrecht beschlossen. MdB Josef Göppel sieht darin einige positive Ansätze, will sich aber im Bundestag für eine weitere Verschärfung einsetzen.
Im Kern geht es um die Festlegung der guten fachlichen Praxis beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und um die Regelung der Haftung für Folgeschäden. Will ein Landwirt zum Beispiel genveränderten Mais anbauen, so ist geplant, dass er zuerst die Besitzer der benachbarten Felder benachrichtigen muss. Die Nachbarn haben dann einen Monat Zeit, um festzulegen welche Feldfrucht sie selbst anbauen wollen. Zum nächsten Maisfeld muss dann ein Mindestabstand von 150 Metern eingehalten werden.
Über die Abstandsregelung soll sichergestellt werden, dass Genveränderungen nicht über den Pollenflug auf konventionelle Pflanzen übertragen werden. Insbesondere für Biolandwirte wäre bei einer Auskreuzung die gesamte Ernte nicht mehr zu verkaufen. Kommt es aber trotz der Vorsichtsmaßnahmen zu Schäden auf Nachbarfeldern, so haftet der Landwirt unabhängig von seinem Verschulden. Er riskiert sein Privatvermögen, denn im Moment wird keine Versicherung dafür angeboten. Auch die Saatguthersteller waren in Verhandlungen mit der Regierung nicht bereit, Geld in einen Ausgleichsfonds einzuzahlen, sondern wollen sich nur verpflichten, betroffene Landwirte im Einzelfall zu unterstützen.
Anders als früher soll die Öffentlichkeit nur noch die Gemarkung erfahren, in der gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, nicht mehr die Flurnummer. Dies gilt nicht für Nachbarn und besonders betroffene Personen, wie Imker.
Josef Göppel lehnt den Freilandanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ab: „Die Risiken sind unüberschaubar. Dieser unkontrollierbare Umgang mit der Schöpfung ist nicht verantwortbar." Es sei bezeichnend, dass die Hersteller von Gensaatgut nicht haften wollten. Sie wüssten, welches Umweltrisiko Auskreuzungen mit sich brächten. Der Staat dürfe hier keinesfalls mit Steuergeldern einspringen. Göppel tritt auch dafür ein, dass der Mindestabstand auf 200 Meter ausgedehnt wird. So ist es in den meisten europäischen Ländern.
Die Vorschläge des Bundeslandwirtschaftsministeriums finden Sie hier.

Artikel vom: 06.03.2007 14:14