Fördersätze für Meister-BAföG steigen

Familien profitieren besonders

Berlin, 26. Februar 2016 - Ab August 2016 werden die Förderbeträge beim "Meister-BAföG" deutlich erhöht. Bund und Länder stellen in den nächsten Jahren bis zu 55 Millionen Euro jährlich zusätzlich bereit.

Der Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende wird von 697 auf 768 Euro erhöht. Für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro/Monat. Die Einkommensfreibeträge steigen für die Teilnehmer von 255 auf 290 Euro, für Ehegatten von 535 auf 570 Euro und je Kind von 485 auf 520 Euro.

Besonders junge Mütter und Väter profitieren. Nur ein Drittel der Geförderten sind bisher Frauen. Ihr Anteil soll mit den Änderungen steigen. Die Unterhaltszuschläge für Kinder und Ehegatten steigen von 210 / 215 Euro auf 235 Euro monatlich. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 113 auf 130 Euro monatlich erhöht.

Außerdem steigen die Zuschussanteile, die Vermögensfreibeträge, die Beiträge für Lehrgangs- und Prüfungskosten und für das "Meisterstück". Der Erfolgsbonus für das Bestehen der Abschlussprüfung wird erhöht: künftig werden 40 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen.

Mit der Novelle öffnet die Bundesregierung das Meister-BAföG für Bachelorabsolventen und –absolventinnen. Auch Studienabbrecher, die in eine betriebliche Ausbildung gewechselt sind, können künftig die Aufstiegsförderung erhalten. 

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Artikel vom: 22.02.2016 07:56