Erbschaftssteuer darf Bauernhöfe nicht gefährden

Göppel: Auch Pachtflächen entlasten

Berlin, 26. Oktober 2007 - Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass Immobilien im Erbfall nicht anders behandelt werden dürfen als Geldvermögen. Bisher werden Gebäude und landwirtschaftliche Flächen deutlich unter dem Marktwert angesetzt. Besonders Landwirte fürchten nach der anstehenden Erbschaftssteuerreform deshalb einen starken Anstieg der Belastung. In den parlamentarischen Verhandlungen zeichnet sich ab, dass für die meisten Bauernhöfe Entwarnung gegeben werden kann. Durch großzügige Freigrenzen sollen kleine landwirtschaftliche Betriebe grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit werden. Außerdem ist geplant, dass nach einer Betriebsübergabe die Steuerschuld jährlich um 10% sinkt. Werden landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe um 10 Jahre weiter geführt, so ist die Erbschafts- oder Schenkungssteuer komplett erlassen. Ein erster Gesetzesentwurf wird gegen Ende des Jahres vorliegen.

Bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes müssen jedoch noch einige Details geklärt werden. Für Felder und Wiesen lässt sich nur schwer ein exakter Wert bestimmen. Hinzu kommt, dass gerade kleinere Höfe den Betrieb aufgegeben haben und ihre Flächen verpachten. Der Bayerische Bauernverband fordert deshalb, Bürokratie zu vermeiden und landwirtschaftliche Flächen nach ihrem Ertrag zu bewerten. Verpachtete Flächen müssten den selbst bewirtschafteten gleich gestellt werden, damit nicht Flächen verkauft werden müssten um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. MdB Josef Göppel unterstützt diese Forderungen: „Es darf nicht dazu kommen, dass Familien bei der Hofübergabe ihre über Generationen erarbeitete Existenz aufgeben müssen. Landwirtschaftliche Betriebe bilden nach wie vor den Kern des dörflichen Lebens. Die Erben auch verpachteter Betriebe müssen oft dorfbildprägende Gebäude unterhalten. Bei Wasser-, Abwasser- und Straßenanschlußgebühren haben sie aufgrund der größeren Hofgrundstücke höhere Kosten als andere Bürger zu tragen. Das alles muss bei der Erbschaftssteuerregelung berücksichtigt werden."

Im Bericht aus Berlin werden wir Sie über den Fortgang der Verhandlungen jeweils aktuell informieren.

Artikel vom: 26.10.2007 15:05