Entlastungen für den Mittelstand

Begünstigung reinvestierter Gewinne, Neuregelung der Erbschaftssteuer und Bürokratieabbau

Berlin, 7. Dezember 2006 - Kleine und mittlere Unternehmen werden im kommenden Jahr spürbar entlastet. Gewinne, die wieder investiert werden oder zur Stärkung des Eigenkapitals dienen, erhalten eine höhere steuerliche Begünstigung. Die Unternehmensübergabe auf die nächste Generation wird erleichtert. Diese beiden Vorhaben treten zum 1. Januar 2007 in Kraft.

Die Eckpunkte zur Unternehmensbesteuerung sehen für GmbH's eine Senkung der Körperschaftssteuer von 25% auf 15% vor. Unter Einrechnung der Gewerbesteuer sinkt die Gesamtsteuerlast unter 30%. Für Personenunternehmen wird eine steuerfreie „Thesaurierungsrücklage" eingeführt. Damit sind Gewinne, die wieder in das Unternehmen investiert werden, steuerfrei.

Der Gesetzentwurf zur Erbschafts- und Schenkungssteuer sieht vor, die Steuerschuld auf produktiv eingesetztes Vermögen stufenweise über 10 Jahre zu erlassen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb fortgeführt wird und Betriebsvermögen und Arbeitsplätze „bei entsprechender wirtschaftlicher Situation" erhalten bleiben. Um sicher zu gehen, dass Kleinbetriebe dadurch nicht schlechter gestellt werden, gilt eine Freigrenze von 100.000 Euro. Unter dieser Schwelle fällt generell keine Erbschaftssteuer an.

Die CSU-Landesgruppe drängt noch darauf, dass durch die Unterscheidung in produktives und nicht-produktives Vermögen keine Nachteile für Landwirte und Handwerker entstehen, die Betriebsteile verpachtet haben. Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums sieht derzeit noch vor, dass verpachtete Betriebe und Flächen dem nicht produktiven und damit dem nicht begünstigten Vermögen zugeordnet werden. Besonders betroffen wäre die Verpachtung an den Nachfolger im Rahmen einer gleitenden Betriebsübergabe. Die CSU will die alte Regelung des § 3a Erbschaftssteuergesetz anwenden. Damit wären im Erbfall auch verpachtete Betriebe oder Flächen steuerlich begünstigt.
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos hat daneben noch einen Entwurf für ein „Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz" vorgelegt. Die Vorlage wird im Januar im Kabinett beraten und soll zum 1. Juli 2007 in Kraft treten. Die neuen Regelungen senken den bürokratischen Aufwand der Betriebe.

Hier zwei Beispiele daraus:

  • Kleinere Unternehmen sollen von der Bilanzierungspflicht befreit werden. In Zukunft genügt bis 50.000 Euro Gewinn eine Einnahmenüberschussrechnung. Bisher lag die Schwelle bei 30.000 Euro. Die Umsatzschwelle als zweites maßgebliches Kriterium war bereits im ersten Entlastungsgesetz von 350.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben worden.
  •  Die statistischen Meldepflichten von Existenzgründern werden deutlich verringert. Die Erfassung der Dienstleistungskonjunktur wird mehr auf bereits vorhandene Daten aufbauen. Für 33.000 Freiberufler in Gründung würden die statistischen Erhebungen zur wirtschaftlichen Lage entfallen.
Artikel vom: 07.12.2006 18:56