Einzelheiten zur Grundgesetzänderung "Föderalismusreform II"

Schuldenbremse beschlossen

Berlin, 10. Juni 2009 – Der Deutsche Bundestag hat der Modernisierung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern abschließend zugestimmt. Sie sehen im Kern vor, eine Schuldenbremse im Grundgesetz zu verankern. Bund und Länder sollen ab 2020 grundsätzlich keine neuen Kredite aufnehmen dürfen. Nun muss der Bundesrat noch dem Gesetzesentwurf zustimmen.

Die neue Schuldenregel sieht Folgendes vor:

Grundsätzlich sollen Bund und Länder ihre Haushalte künftig ohne neue Schulden führen. Der Bund erfüllt die neue Richtschnur, wenn er ab dem Jahr 2016 seine Neuverschuldung auf höchstens 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beschränkt. Die Länder dürfen von 2020 an in wirtschaftlich normalen Zeiten keine neuen Schulden mehr aufnehmen.

Ausnahmen sind beispielsweise in Rezessionszeiten, bei internationalen Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen zulässig. Allerdings müssen die Länder die Schulden in Phasen des wirtschaftlichen Aufschwungs zurückführen.

MdB  Josef Göppel hält die neue Regelung für richtig: „Auf Dauer darf der Staat nur soviel ausgeben wie er einnimmt. 2008 haben die Zinsausgaben bereits 15 Prozent des Bundeshaushaltes ausgemacht. In wirtschaftlich guten Zeiten ist ein ausgeglichener Haushalt eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wir dürfen zukünftige Generationen nicht mit einem stetig wachsenden Schuldenberg belasten.“ Göppel verweist außerdem darauf, dass die offizielle Schätzung des Finanzministeriums selbst im Krisenjahr 2009 davon ausgeht, dass die Steuereinnahmen um 75 Milliarden Euro über dem Jahr 2005 liegen: „Der übliche Blick auf prozentuale Steigerungsraten verschleiert, dass der Staat selbst in schwierigen Jahren verlässliche Einnahmen hat.“

Die Landkreise und Gemeinden werden über den kommunalen Finanzausgleich ebenfalls angehalten, ihre Neuverschuldung einzugrenzen. Die Einzelheiten dazu bleiben aber den Landesparlamenten vorbehalten.

Artikel vom: 10.06.2009 11:08