Einzelheiten des Klimakonzepts der Bundesregierung

Göppel: Ziele werden mit konkreten Maßnahmen unterlegt

Meseberg, 23.08.2007 - Die Bundesregierung hat ihre Klimaschutzziele mit konkreten Maßnahmen unterlegt. Der 30-Punkteplan aus Meseberg soll sicher stellen, dass Deutschland bis 2020 40 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 ausstößt.

Die Mittel für den Klimaschutz werden von bislang 700 Millionen jährlich auf 2,6 Milliarden Euro fast vervierfacht. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung kosten die jetzt beschlossenen Maßnahmen 3 Milliarden Euro pro Jahr, sparen aber gleichzeitig 5,5 Milliarden Euro jährlich ein. „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien rechnen sich", erklärt Josef Göppel dazu. „Die Bauwirtschaft und viele Handwerkszweige bekommen zusätzliche Aufträge. Ein Drittel des deutschen Wirtschaftswachstums geht auf Umweltinvestitionen zurück."

Kritik der Grünen und von Umweltverbänden weist Göppel zurück: „Wichtig ist die Initialzündung, nicht eine akademische Diskussion, ob mit den Maßnahmen nun 36 oder 40% CO2 in 13 Jahren reduziert werden können."

Göppel fordert bei der nun anstehenden parlamentarischen Umsetzung des Klimaprogramms die Förderung von Wärme aus Erneuerbaren Energien zu stärken. Das Klimaprogramm der Bundesregierung sehe an dieser Stelle noch zu viele Ausnahmen vor. „Da müssen wir noch nachlegen." erklärte der Umweltobmann der Unionsfraktion.

Die konkreten Beschlüsse von Meseberg zum Klimaschutz:

Strom:

1. Der Anteil von Strom aus der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird bis 2020 auf etwa 25 Prozent verdoppelt. Die KWK-Umlage wird weitergeführt und auf dem derzeitigen Niveau von rund 750 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt. Der Ausbau der Nah- und Fernwärmenetze wird in das Umlageverfahren aufgenommen.

2. Der Anteil der erneuerbaren Energien von derzeit 13 Prozent an der Stromproduktion soll bis 2020 auf 25 bis 30 Prozent steigen.

3. Die Technik zur Abscheidung von Kohlendioxid in Kohlekraftwerken (CCS) wird vorangebracht.

4. Auch Haushalte sollen künftig mit intelligenten elektronischen Zählern und mit einem breiten Angebot verschiedener Stromtarife Geld sparen können. Eine Nachrüst-Pflicht gibt es aber nicht. Das Messwesen wird liberalisiert, damit Ablesungen nicht nur durch den Netzbetreiber erfolgen müssen

Industrie:

5. Spätestens bis 2013 soll mit der deutschen Wirtschaft eine Vereinbarung über die Kopplung von Steuerermäßigungen an die Einführung eines Energiemanagements getroffen werden.

6. Über verschiedene Förderprogramme soll die Nutzung von Energie effizienter werden.

Verbraucher:

7. Neue Effizienzstandards nach dem Top-Runner-Prinzip sollen den Stromverbrauch für elektrische und elektronische Geräte senken, verbraucherfreundliche Kennzeichnung zum Kauf anreizen.

8. Bei der Heizkostenverordnung soll sich die Abrechnung stärker am individuellen Verbrauch der Mieter orientieren.

Wärme:

9. In die Erdgasleitungen kann auch Biogas eingespeist werden; bis 2020 sollen bereits 6 Prozent erreicht werden.

10. Mit der Novelle der Energiesparverordnung sollen ab 2008 die Vorgaben für Neubauten um 30 Prozent verschärft werden. Der Verbrauch je Jahr und Quadratmeter soll von 140 Kilowattstunden auf 90 Kilowattstunden sinken. Eine weitere prozentual ähnliche Senkung ist ab 2012 vorgesehen. Härtefälle werden ausgenommen. Nachrüstungen sind jedoch nur bei Sanierungen fällig.

11. Es wird geprüft, ob Mieter bei einem gravierenden Verstoß der Vermieter gegen die Pflicht zum Nachrüsten das Recht bekommen können, Nebenkosten zu kürzen.

12. Der stufenweise Austausch von Nachtstromöfen in den nächsten 10 Jahren wird vorgeschrieben und durch das CO2 Gebäudesanierungsprogramm gefördert. Auch hier gibt es eine Härtefallklausel.

13. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit derzeit 700 Millionen Euro wird bis 2011 auf gleichem Niveau fortgeführt.

14. Schulen, Kindertagesstätten und andere Jugendeinrichtungen werden saniert. Dabei hilft der Bund mit 200 Millionen Euro im Jahr.

15. 15 Prozent der Energie sollen bei Neubauten künftig aus erneuerbaren Energien kommen. Werden Altbauten grundlegend saniert, soll ein Anteil von zehn Prozent des Verbrauchs mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden. Ist dies wirtschaftlich nicht tragbar, soll zum Ausgleich stärkere Wärmedämmung oder eine quartiersbezogene Lösung (vor allem Blockheizkraftwerke) gefordert werden.

16. Bundesgebäude sollen rasch energetisch saniert werden. Das laufende Programm mit 120 Millionen Euro im Jahr soll bis 2011 auf gleichem Niveau fortgeführt werden.

17. Das Marktanreizprogramm wird auf 350 Mio. Euro aufgestockt.

Verkehr:

18. Die Kfz-Steuer soll für Neuwagen «zum nächstmöglichen Zeitpunkt» schadstoffabhängig berechnet werden. Sparsame Fahrzeuge sollen entlastet, Fahrzeuge mit hohem Verbrauch stärker belastet werden. Die Umstellung soll aufkommensneutral erfolgen. Bei Altwagen soll das bestehende Verfahren bleiben, die Steuer aber maßvoll angehoben werden. Da es mit den Ländern noch Abstimmungsbedarf gibt, ist aber unsicher, ob die Umstellung noch 2008 in Kraft tritt. Die Kfz-Steuer steht den Ländern zu.

19. Ab 2012 dürfen neue Autos im Schnitt nicht mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.

20. Bis 2020 soll die Zumischung von etwa 20 Volumenprozent Biokraftstoff im normalen Kraftstoff Pflicht werden.

21. Die PKW-Verbrauchskennzeichnung in Deutschland soll übersichtlicher werden. Eine Kennzeichnung der Autos ähnlich wie bei Kühlschränken soll Neuwagenkäufern klare Informationen über Kohlendioxidausstoß, Spritverbrauch und Steuerhöhe geben.

22. Entscheidungen über die Begrenzung der Steuervorteile für Dienstwagen will die Bundesregierung erst treffen, wenn die EU-Kommission mitgeteilt hat, wie sie ihre CO2-Strategie umsetzt.

23. Die Lkw-Maut für Laster über zwölf Tonnen soll stärker nach Emissionen ausgerichtet werden. Unterschiedliche Sätze sind somit je nach Ort und Zeit sowie der Schadstoffklasse des Lkw denkbar.

24. Flugverkehr und Seeschifffahrt sollen in den Emissionshandel einbezogen werden.

25. Die Landeentgelte sollen auf Dauer differenziert werden, um Anreize zum Einsatz schadstoffarmer Flugzeuge zu geben. Zu den Landeentgelten startet 2008 eine dreijährige Testphase an den Flughäfen Frankfurt/Main und München.

Sektorübergreifende Maßnahmen:

26. Ersatz von Kälte- und Treibmitteln wie fluorierte Treibhausgase, die das Klima bis zu 20.000 Mal mehr schädigen als CO2, durch alternative Technologien

27. Förderung besonders energieeffizienter Kälteanlagen

28. Bei der Beschaffung soll der Bund als Vorbild nicht nur die Anschaffungskosten sondern auch die Betriebskosten über die Nutzungsdauer berücksichtigen. Damit werden klimafreundliche Produkte konkurrenzfähiger.

29. Die Energieforschung wird forciert.

30. Die Klimaschutz-Instrumente des Kyoto-Protokolls - Joint Implementation und Clean Development Mechanism - sollen stärker genutzt werden.

Artikel vom: 23.08.2007 11:42