Eckpunkte zur Landesentwicklung

Stellungnahme des CSU-Arbeitskreises Umwelt

München, 13. April 2010 - Hier finden Sie die Position des Arbeitskreises Umweltsicherung und Landesentwicklung der CSU zur Neufassung des bayerischen Landesentwicklungsprogramms. Der Arbeitskreis wehrt sich gegen eine völlige Freigabe von Einzelhandelsgroßprojekten.

1. Die kommunalfreundliche Form der bayerischen Landesplanung muss erhalten bleiben.

Die Entwicklung Bayerns zu einem wirtschaftlich starken Bundesland geht wesentlich auf die Eigenaktivität vieler Kommunalpolitiker zurück. Es dient daher dem gesamtstaatlichen Erfolg, die Praxiserfahrungen der Kommunalpolitik in die Landesplanung einzubeziehen. Institutionalisierte Zusammenkünfte, in denen auch kleine Gemeinden Mitentscheidungsrechte haben, bleiben dafür unverzichtbar. Aus diesem Grund plädiert der AKU für die Beibehaltung der regionalen Planungsverbände. Allerdings muss es mehr Flexibilität bei der Bildung neuer, grenzüberschreitender Zusammenschlüsse geben.

2. Sind 18 Regionen sinnvoll?

Die innere Gliederung Bayerns ruht seit 200 Jahren auf der Teilung in sieben Bezirke. 1970 kam es zur Gründung von 18 Planungsregionen, um neuen sozioökonomischen Verflechtungen besser gerecht zu werden und die Maßnahmen der Landesentwicklung zielgenauer ansetzen zu können. Ein Land mit 70.000 km2 Fläche und rund 100 Landkreisen und kreisfreien Städten braucht auf jeden Fall regionale Zwischenebenen. Andernfalls käme es zu einer dominanten Zentralisierung.

Angesichts neuer Entwicklungen wie der Bildung von Metropolregionen kann die Verlagerung der regionalen Planungsaufgaben auf die Bezirksebene durchaus diskutiert werden. Fraglich ist allerdings, wie in großen Bezirken die effektive Mitwirkung aller Kommunalpolitiker organisiert werden kann. Deshalb empfehlen wir, an den 18 Planungsregionen fest zu halten und allenfalls Anpassungen der Verflechtungsbereiche vorzunehmen.

Für erforderlich halten wir jedoch ein Verfahren, das Abstimmungsprozesse an den Grenzen zu den Nachbarregionen in Gang bringt. Darüber hinaus geben wir zu überlegen, die Stimmenanteile in den Planungsregionen so zu verändern, dass keine Gebietskörperschaft das ganze Gremium dominieren kann.

3. Die Klimaschutzziele der Staatsregierung müssen sich im Landesentwicklungsrecht wiederfinden!

Bayern kann ein international beispielhaftes Klimaschutzkonzept vorweisen. Nun kommt es darauf an, dessen Ziele in die Vorgaben für Raumnutzung, Rohstoffverbrauch und Energiedurchsatz einzubauen. Ein aktuelles Beispiel zeigt den Zielkonflikt. Supermärkte beanspruchen immer mehr Fläche, um Artikel werbewirksamer zu platzieren. Andererseits soll die tägliche Neuversiegelung in Bayern von heute 16,4 ha kontinuierlich gesenkt werden. Ähnliches gilt für Bauverbote in Überschwemmungsgebieten.

4. Die Nahversorgung darf nicht ausschließlich auf das Auto bauen.

Landesweit läuft ein Trend zur Auslagerung von Einzelhandelsgeschäften an die Ortsränder. Gleichzeitig steigt das Durchschnittsalter der bayerischen Bevölkerung.

Die Vorgaben der Landesplanung müssen sicher stellen, dass Einrichtungen des täglichen Bedarfs mit dem öffentlichen Nahverkehr oder fußläufig erreichbar sind. Aus diesem Grund lehnt der Arbeitskreis Umweltsicherung und Landesentwicklung auch eine Aufweichung der Vorgaben für Einzelhandelsgroßprojekte außerhalb zentraler Lagen ab.

5. Das Landesentwicklungsprogramm muss Spielregeln vorgeben, wie Konflikte im Raum zu lösen sind.

Die Rufe nach einer „zero based“-Landesplanung oder einem „weißen Blatt“ der Landesentwicklungsregeln sind eine Abkehr von den Wertgrundlagen der CSU. Ein Grundprinzip der Christlich Sozialen Union ist die freiheitliche Ordnung der Gesellschaft, die Balance zwischen Individualität, Solidarität und Subsidiarität. Die CSU war bisher immer die Partei der Ordnung und des starken Staates. Auf dem Finanzmarkt hat sich erst vor kurzem gezeigt, wohin zu lasche Regeln führen. Auch in der Raumnutzung führt regelloser Wettbewerb zu Fehlinvestitionen und ungesunder Ballung. Der Markt reagiert auf Fehlentwicklungen zu spät. Gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilen des Landes gibt es nur mit einer demokratisch kontrollierten, aber doch ordnenden Hand, die dem Gesamten verantwortlich ist.

Bayern ist einzigartig durch seine besondere Lebensform. Die kleinen Bäcker, Metzger, Brauereien und Gaststätten mit ihrer Vielfalt und handwerklichen Herstellung, das macht Bayern anders. Die bäuerliche Landwirtschaft pflegt unsere Landschaft und das macht Bayern anziehend für viele Besucher. Sogenannte moderne Handelsformen dürfen nicht unsere unverwechselbare Wirtschafts- und Lebensart mit regionalen Wirtschaftskreisläufen verdrängen! Je mehr wir uns anderen angleichen, desto mehr schwindet die erfolgreiche Charakteristik Bayerns.

Artikel vom: 15.06.2010 15:52