Deutscher Bundestag beschließt die drei wichtigsten Klimaschutzgesetze

Kampfabstimmung über Förderung erneuerbarer Energien

Berlin, 6. Juni 2008 - Der Deutsche Bundestag hat heute die Weichen für den zügigen Ausbau erneuerbarer Energien und die verstärkte Nutzung von Abwärme gestellt. Zur Abstimmung standen drei Gesetze, die den Kern des deutschen Energie- und Klimaprogramms ausmachen. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wird geregelt, wie Strom aus Wind, Wasser, Biomasse, Sonne und Erdwärme in den kommenden Jahren vergütet wird. 413 Abgeordnete votierten in namentlicher Abstimmung für das Gesetz, 52 dagegen und 57 enthielten sich. Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz schreibt vor, dass in Zukunft in neuen Gebäuden ein Mindestanteil des Wärme- und Kältebedarfs aus erneuerbaren Quellen stammen muss. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz dient der Förderung von dezentralen Blockheizkraftwerken, die nicht nur Strom produzieren, sondern auch die Abwärme zur Beheizung von Wohnungen oder in der Industrieproduktion nutzen. Anders als bei zentralen Kernkraft- und Kohlekraftwerken, die nur 40% des Brennstoffs in Strom umwandeln, können Blockheizkraftwerke 90% der eingesetzten Energie nutzen.

MdB Josef Göppel hat die Details mit ausgehandelt. Seine Bewertung: „Erneuerbare Energien schonen das Klima. Sie machen uns unabhängiger von Öl- und Gasimporten, für die wir heute über 70 Milliarden Euro jährlich ausgeben. Die Wertschöpfung findet jetzt in Deutschland statt. Viele neue Arbeitsplätze entstehen in Handwerk und Mittelstand. Schon heute arbeiten 200 000 Menschen im Sektor Erneuerbare Energien."

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Hier finden Sie die Arbeitsfassung des EEG.

Das Gesetz zielt darauf, den Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromerzeugung von heute 14% bis zum Jahr 2020 auf 30% zu verdoppeln.

Biomasse

Biogasanlagen, die in einen landwirtschaftlichen Betrieb integriert sind, erhalten künftig eine deutlich höhere Vergütung als industrielle Großanlagen. Außerdem sollen in Zukunft mehr Reststoffe genutzt werden, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelerzeugung stehen. So bringt die Verwendung von Gülle einen doppelten Nutzen: Der Druck zum Maisanbau schwindet und gleichzeitig wird das besonders klimaschädliche Methan aus der Gülle energetisch verarbeitet. Wer Gülle und Festmist statt Mais vergärt, bekommt in Zukunft eine höhere Stromvergütung: Kleinanlagen bis 150 kW erhalten 4 ct/kWh zusätzlich für jede erzeugte Kilowattstunde, größere Anlagen bis 500 kW 1 ct/kWh.

Das neue Gesetz schafft auch einen Anreiz zur besseren Nutzung von Landschaftspflegematerial. Es muss aus landeskulturellen Gründen verwertet werden, bringt aber weniger Energieausbeute. Landschaftspflegematerial steht nun ausdrücklich auf der Liste der besonders vergüteten Rohstoffe. Wer überwiegend solches Grüngut in Biogasanlagen einsetzt, bekommt zusätzlich 2 ct/kWh für seine gesamte erzeugte Strommenge. Für eine besondere Anlagentechnik (thermochemische Konversion) zur Nutzung stroh- und halmgutartiger Biomasse erhält der Betreiber einen Technologiebonus von 2 ct/kWh.

Zum Ausgleich der gestiegenen Rohstoffkosten hebt das neue Gesetz die Grundvergütung für Alt- und Neuanlagen sowie den Bonus für nachwachsende Rohstoffe jeweils um 1 ct/kWh an. Im Jahr 2009 beträgt die Grundvergütung für Anlagen bis 150 kW 11,67 ct/kWh, wenn alle Boni in Anspruch genommen werden, erhöht sich die Vergütung auf 29,67 ct/kWh.

Die heftig umstrittene Vergütung der Biogaseinspeisung in das Erdgasnetz wird im Gesetz wettbewerbsneutral geregelt. In Zukunft können Blockheizkraftwerke, die aufbereitetes Biogas aus dem Erdgasnetz nutzen, die Einspeisevergütung erhalten - auch wenn sie nicht an der Biogasanlage stehen. Das ist sinnvoll, weil so die Stromproduktion dort stattfindet, wo die Abwärme auch genutzt werden kann. Damit kleinere, landwirtschaftliche Biogasanlagen keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber industriellen Großanlagen haben, wurde der Technologiebonus nach der Größe der Aufbereitungsanlage gestaffelt.

Auch das Problem der Nutzung von Palm- und Sojaöl wurde gelöst. Blockheizkraftwerke, die Pflanzenöl zu Strom und Wärme umwandeln, erhalten in Zukunft nur dann eine Vergütung, wenn kein Palm- oder Sojaöl eingesetzt wird. Diese importierten Pflanzenöle stehen in der Kritik, weil in Brasilien und Indonesien große Regenwaldflächen für den Anbau gerodet werden. Der Einsatz von außereuropäischen Pflanzenölen ist erst dann wieder möglich, wenn zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass sie umweltverträglich angebaut werden.

Solarzellen

Der Wirkungsgrad von Solarzellen hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht. Die gesunkenen Produktionskosten wurden aber nicht in vollem Umfang an die Endkunden weitergegeben. Deshalb können die Vergütungssätze in den kommenden Jahren stärker als bisher abgesenkt werden, ohne den Ausbau der Photovoltaik zu gefährden. Dachanlagen bis 30 kW werden im Jahr 2009 mit 43,01 ct/kWh vergütet. Für neue Anlagen sinkt die Vergütung im Folgejahr um 8% und ab 2011 um jährlich 9%. Schon in 10 Jahren ist damit für Privathaushalte der selbst erzeugte Sonnenstrom billiger als der Strom aus dem Netz. Solaranlagen auf Freiflächen werden mit 31,94 ct/kWh erheblich schlechter vergütet.

Wasserkraft

Kleine Wasserkraftanlagen erhalten eine höhere Vergütung, wenn der ökologische Zustand des Gewässers gleichzeitig verbessert wird. Damit lohnen sich Investitionen dort, wo der natürliche Wasserlauf bereits verändert wurde, wie zum Beispiel an alten Mühlen. Kleinanlagen bis 500 kW erhalten zukünftig 12,67 ct/kWh.

Geothermie

Vor allem in Süddeutschland gibt es geologisch günstige Voraussetzungen für die Nutzung von Erdwärme. Damit diese junge Technik voran kommt, erhalten neue Anlagen bis 10 MW, die vor Ende 2015 gebaut werden, eine erhöhte Vergütung von 20 ct/kWh. Wenn auch die Wärme genutzt wird, gibt es einen Zuschlag von 3 ct/kWh.

Windenergie

Der Ausbau der Windenergie ist wegen der gestiegenen Stahl- und Kupferpreise ins Stocken gekommen. Deshalb gibt es auch hier eine maßvolle Erhöhung um gut 1 ct auf 9,2 ct/kWh. Um das große Windenergiepotenzial auf dem Meer schneller zu erschließen, gibt es bis 2015 einen Frühstarterbonus von 2 ct/kWh. Insgesamt wird Meeres-Windstrom mit 15 ct/kWh vergütet.

Kosten

2007 konnte in einem bundesweiten Pilotprojekt der Nachweis erbracht werden, dass durch eine intelligente Koppelung von Wind-, Wasser- und Sonnenstrom eine sichere und zuverlässige Vollversorgung mit erneuerbarem Strom möglich ist. Damit dieses Ziel überall erreicht werden kann, braucht die erneuerbare Stromerzeugung in den kommenden Jahren noch Unterstützung. Der Maßstab für die Anpassung der Vergütungssätze war deshalb, den Ausbau weiter zu führen, ohne die Stromverbraucher zu stark zu belasten.

Eine vierköpfige Familie verbraucht durchschnittlich 5000 kWh im Jahr und zahlt damit eine EEG-Umlage von 40 Euro im Jahr. Nach Berechnungen des Bundesumweltministeriums kann dieser Betrag bis 2015 auf 80 Euro jährlich steigen. Das hängt allerdings entscheidend davon ab, wie sich die Kosten für Strom aus Kohle und Gas entwickeln. Wenn die Preise für diese Rohstoffe weiterhin so schnell steigen, verringert sich die Förderung des erneuerbaren Stroms entsprechend. In Rechnungen, die die Schäden des Klimawandels mit berücksichtigen, schneidet Strom aus Wind, Wasser und Biomasse schon heute deutlich besser ab als Kohlestrom.

Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz

Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmebereitstellung lag 2007 bei nur 6,6 %. Die Technologien sind vorhanden, um diesen Anteil schnell zu steigern. Die Erneuerbaren Energien sind im Wärmemarkt ein „schlafender Riese", der mit diesem Gesetz geweckt wird. Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Deutschland soll bis 2020 auf 14 % steigen.

Bei Neubauten muss in Zukunft ein Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. werden. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn

  • Sonnenkollektoren mindestens 15% der Wärme erzeugen oder
  • Erdgas, das aus Biogas aufbereitet wurde, in einem kleinen Blockheizkraftwerk mindestens 30% zur Versorgung beiträgt oder
  • feste Biomasse (z.B. Holz) oder effiziente Wärmepumpen mindestens 50% des Bedarfs decken oder
  • Fernwärme genutzt wird.

Erneuerbare Energien im Gebäudealtbestand werden aus dem Marktanreizprogramm über direkte Investitionszuschüsse gefördert. Hierzu stellt der Bund jährlich 500 Millionen € bereit.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Ziel des Gesetzes ist, den Anteil an Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland bis 2020 auf 25 % zu verdoppeln.

Ein besonderes Augenmerk der neuen Förderung liegt auf dem Ausbau von Kleinst-Blockheizkraftwerken, die Ein- oder Mehrfamilienhäuser mit Wärme versorgen und gleichzeitig Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Damit sich die neu auf dem Markt eingeführten Geräte schnell durchsetzen, erhalten Anlagen bis 50 kW 10 Jahre lang einen Zuschlag von 5,11 ct/kWh.

Neu ist auch die Förderung des Aus- und Neubaus von Wärmenetzen. Der Zuschuss beträgt 20% der Investition, maximal 5 Millionen Euro für ein Projekt.

Für Nachfragen steht Ihnen Robert Spanheimer unter der Telefonnummer 0163-2884243 oder der Email-Adresse josef.goeppel.ma03@bundestag.de jederzeit gerne zur Verfügung.

Artikel vom: 06.06.2008 10:25