Der Hartz IV-Kompromiss im Detail

Deutliche Entlastung der Kommunen

Berlin, 25. Februar 2011 – Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich nach zähen Verhandlungen auf einen Kompromiss bei der Hartz-IV-Reform geeinigt. Langzeitarbeitslose erhalten mehr Geld und der Bund übernimmt die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Haushalte von Landkreisen und Städten werden dadurch deutlich entlastet. MdB Josef Göppel sieht darin einen wichtigen Schritt: „Die Landkreise Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen hatten mich um Unterstützung gebeten. Ich habe im Bundestag darauf gedrungen, die Kommunen bei der Grundsicherung und den Kosten der Unterkunft nicht alleine zu lassen.“

Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:

  • Das Arbeitslosengeld II steigt zum 1. Januar 2011 um 5 €. Am 01.Januar 2012 erfolgt eine Sonderanpasssung um weitere 3 €.  Hinzu kommt 2012 die normale Erhöhung abhängig von der Inflation und der allgemeinen Lohnentwicklung.
  • Insgesamt 400 Mio. € jährlich werden vom Bund zusätzlich für Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen für 2011-2013 zur Verfügung gestellt.
  • Die Kommunen werden die Verwaltung des Bildungspakets übernehmen. Der Bund zahlt dafür mindestens 1,6 Milliarden Euro jährlich für den Zeitraum 2011 bis 2013. Rund 2,5 Millionen Kinder von Hartz IV-Empfängern und Geringverdienern erhalten daraus zum Beispiel einen Zuschuss für Freizeitaktivitäten, Nachhilfestunden oder Schülerfahrkarten.
  • Neue Mindestlöhne wird es ab 1. Mai für Leiharbeiter, das Wach-und Sicherheitsgewerbe und die Weiter-und Ausbildungsbranche geben. Damit gibt es für insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigte Schutz vor Lohndumping.
  • Der Bund übernimmt die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  auf Dauer. Im Landkreis Ansbach trägt damit der Bund die Kosten für derzeit 1152, im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen für 831 und in der Stadt Ansbach für 383 Leistungsbezieher. Dabei beginnt die Kostenübernahme in 2012 zu 45%, setzt sich fort in 2013 zu 75% und ab 2014 zu 100%. Allein von 2012 bis 2015 entspricht das einer Nettoentlastung der Kommunen von 12,24 Milliarden Euro. Bis 2020 wird der Bund aus heutiger Sicht die kommunalen Kassen um rund 54 Milliarden Euro entlasten. Die einzelnen Gemeinden profitieren, weil dadurch Spielraum für eine Senkung der Kreisumlage entsteht.
  • Eine Anpassung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft erfolgt nicht mehr anhand der Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Vielmehr beteiligt sich der Bund von nun an mit einer festen Quote an den Ist-Kosten. Die Bundesbeteiligung wird ausgehend von den vom Bundestag beschlossenen Werten für das Jahr 2011 zunächst um 5,9% zum Ausgleich der Warmwasserbereitung, der Verwaltungskosten für das Bildungspaket, des auf drei Jahre befristeten Mittagessens für Hortkinder und der auf drei Jahre befristeten Schulsozialarbeiter erhöht. Zusätzlich erfolgt eine Erhöhung für die Leistungsausgaben des Bildungspakets für die Jahre 2011 bis 2013 pauschal mit +5,4%.
Artikel vom: 25.02.2011 13:13